Ja, dass unsere knallharte Aussage natürlich so stimmt, das kann man dann unschwer der unten abgebildeten Bilanz entnehmen. Vielen Dank Frau Huber, könnte man da sarkastisch anmerken.
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GA Asset Fund GmbH & Co.KG
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
I. Branchenentwicklung
1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen
„Der deutsche Private-Equity-Markt hat den Corona-Schock überwunden.“ Die Verkäufe deutscher Unternehmensbeteiligungen, sogenannte Exits, haben sich im Bereich der Finanzinvestoren vor allem im zweiten Halbjahr 2020 positiv entwickelt. Nach 94 Exits im ersten Halbjahr wurden in der zweiten Jahreshälfte insgesamt 127 Deals – und damit 33 mehr als im ersten Halbjahr – getätigt.
Die Anzahl der durchgeführten Deals liegt mit 221 leicht unter dem Vorjahreswert (225 Deals in 2019). Gemessen am Kapital dagegen übertraf das Jahr 2020 mit 34,6 Milliarden Euro (in insgesamt rd. 3.400 Unternehmen) das Volumen aus 2019 (32,2 Milliarden Euro). Diese Entwicklung relativiert sich allerdings, wenn man den Verkauf der Aufzugssparte von Thyssen-krupp mit einem Volumen von 17,2 Milliarden Euro als den bislang größten Buyout überhaupt in Deutschland ausgliedert. Das Handelsvolumen blieb im 2. Halbjahr mit einem Wert von 10,4 Milliarden Euro sowohl hinter der ersten Jahreshälfte als auch hinter dem Vorjahreszeitraum zurück.
(Ergebnisse einer Analyse des deutschen Private-Equity-Marktes durch das Prüfungs- und Beratungsunternehmen EY, veröffentlicht am 29.12.2020.)
Die europäischen Private-Equity-Aktivitäten zeigten inmitten der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 ein widerstandsfähiges Tnvestitions- und Fundraising-Umfeld auf. Bis zur Jahresmitte wurden 49,2 Milliarden Euro investiert, womit das Volumen in etwa auf dem Vorjahresniveau liegt.
(Informationen aus der Veröffentlichung des Verbandes Invest Europe „Investing in Europe: Private Equity Activity H1 2020“, veröffentlicht am 02.11.2020.)
Spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 allerdings ist zu erkennen, dass die Coronavirus-Pandemie einen der längsten Bullenmärkte der modernen Geschichte beendet, nachdem bis zuletzt Fusionen und Übernahmen Rekordwerte erreichten. Die Entwicklung im weltweiten Private Equity Markt verlangsamte sich schon im zweiten Quartal 2020 auf ein Zehn-Jahres-Tief.
(Informationen aus dem funds europc Magazine „Private equity: Where are the bargains?“, Ausgabe Juli-August 2020.)
Nahezu alle Aktivitäten, die seit Beginn des 2, Halbjahres 2020 stattfinden, haben ihren Ursprung aus Geschäften, die bereits vor den ersten Corona-Maßnahmen in Europa initiiert wurden. Marktbeobachter vermuten, dass die derzeit erkennbare rückläufige Dynamik sich vermutlich in den nächsten sechs bis zwölf Monaten auf dem europäischen Private-Equity-Markt fortsetzen wird.
Es ist insofern auch davon auszugehen, dass bis in das Jahr 2021 hinein die Veräußerungsmöglichkeiten eher geringer ausfallen werden, womit in der Konsequenz zu erwarten ist, dass auch die Bewertungen im Vergleich zu 2019 sinken werden.
(Informationen aus Invest Europe/Arthur D Little „The insight: Europe’s private equity industry during COVID-19 and beyond“, November 2020.)
2. Prognosebericht
Für das Jahr 2021 wird eine Erholung des Deal-Marktes erwartet, zumal nach wie vor viel Liquidität im Markt vorhanden ist. Die treibende Kraft wird dabei vor allem den Private-Equity-Häuser zugeschrieben. Erste Anzeichen dafür waren bereits Ende 2020 erkennbar, wobei insbesondere die Technologie- und Gesundheitssektoren besonders aktiv waren.
Ebenfalls eine treibende Kraft resultiert daraus, dass Unternehmen tendenziell länger warten, bevor sie eine ausreichende Größe haben, um an die Börse gehen. Hinzu kommt, dass auch das Interesse ausländischer Investoren an europäischem Private Equity hoch ist. Letzteres mag vor allem daran liegen, dass Europa ein nicht unerhebliches Potential für Konsolidierung birgt, da viele Branchen nach wie vor sehr fragmentiert sind.
(Informationen aus Schroders „Ausblick für 2021: Europa“, 08.01.2021.)
II. Grundlagen der Gesellschaft
1. Allgemeine Angaben
Die GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. (im Folgenden „GAF“ oder die „Gesellschaft“), Landshut, ist ein geschlossener Publikums-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Landshut unter HRA 8707 eingetragen.
Als Komplementärin bzw. persönlich haftende Gesellschafterin wurde am 06.03.2018 die Capital Management & Service GmbH, Vilsbiburg, (Amtsgericht Landshut HRB 10695) in das Handelsregister eingetragen. In gleichem Zuge schied die bisherige Komplementärin, FIT Fondsinitiator und Treuhand GmbH aus. Mit gleichem Datum trat Frau Sylvia Huber als geschäftsführende Kommanditistin bei.
Die Gesellschaft wurde auf der Gesellschaftsversammlung am 05.03.2020 rückwirkend zum 01.01.2020 aufgelöst. Einforderungen weiterer noch offenstehender Einlagenleistungen werden ab 01.01.2020 gemäß der Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren vom 15.11.2019 beendet.
Die Komplementärin Capital Management & Service GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sylvia Huber, wurde in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 05.03.2020 zur Liquidatorin der Gesellschaft bestellt. § 24 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages wurde entsprechend abgeändert.
2. Anlageziele und Anlagepolitik
a. Wertpapier-Investmentfonds
Ein Teilbereich des Anlageportfolios umfasste prospektgemäß die Anlage in Wertpapier- Investmentfonds. Im ersten Halbjahr 2018 wurden die beiden liquiden Wertpapierpositionen aufgelöst.
b. Venture-Capital/Private Equity
Für die Gesellschaft bestand die Möglichkeit, sich sowohl direkt an so genannten Venture-Capital bzw. Private-Equity-Gesellschaften zu beteiligen als auch eine Beteiligung über einen Venture-Capital Fonds zu erwerben. Ziel bei Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals ist es, eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erzielen, indem Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio aus Venture-Capital Anlagen erfolgen. Dadurch sollen neben laufenden Erträgen primär mittel- und langfristige Wertsteigerungen erreicht werden.
Allerdings ist das Risiko eines zumindest teilweisen Kapitalverlustes – wie es häufig bei hohen Rendite-Erwartungen der Fall ist – durchaus gegeben. Die Gesellschaft war bestrebt, das Risiko durch eine möglichst breite Streuung der Anlagen nach Ländern oder/und Branchen so gering wie möglich zu halten. Allerdings verbleibt generell ein nicht unerhebliches Restrisiko.
III. Tätigkeitsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Bestellung
Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-Aktiengesellschaft ist eine gem. § 44 KAGB registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 i. V. mit §§ 1 Abs. 16, 17 KAGB, mit Geschäftsadresse Maximilianplatz 12, 80333 München. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gem. § 44 KAGB registriert und kann somit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB von Investmentvermögen oder im Namen eines Investmentvermögens als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt werden. Mit Wirkung zum 31.01.2021 hat die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ihre Registrierung als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 44 KAGB zurückgegeben.
Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG hat den Bestellungsvertrag mit der Fondsgesellschaft mit Wirkung zum 28.12.2019 gekündigt.
Da nach Ablauf der Kündigungsfrist die Nachfolgeregelung für das Verwaltungsrecht des GAF nicht abgeschlossen war und darüber hinaus das für eine Liquidation notwendige Quorum im Zuge der Beschlussfassung nicht erreicht wurde, führte die XOLARIS Kapitalverwaltungsgesellschaft die externe Kapitalverwaltung gemäß den Bestimmungen des Bestellungsvertrags und in Absprache mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über den Kündigungszeitpunkt zunächst bis zum 30.06.2020 fort.
In der Zwischenzeit erfolgte in enger Koordination mit der Verwahrstelle die Begleitung eines reibungslosen Übergangs des Verwaltungsrechtes, das durch Beschluss der BaFin auf die Verwahrstelle als künftige aufsichtsrechtliche Liquidatorin übergehen sollte. So führt seit dem 01.07.2020 die mandatierte Verwahrstelle, die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, als aufsichtsrechtliche Liquidatorin faktisch die Funktionen der KVG fort, unterstützt durch die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG.
Seit dem 01.01.2021 übernimmt die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH im Rahmen eines Auslagerungsvertrages mit der CACEIS Bank S.A., Germany Branch die Funktionen der Anlegerverwaltung, Fondsbuchhaltung, Portfoliomanagement sowie das Risikomanagement.
Die von der KVG zu erbringenden Leistungen lassen sich wie folgt gliedern:
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Portfolioverwaltung |
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Risikomanagement |
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Administration
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Bestandteile der Administration können ausgelagert werden.
IV. Wesentliche Risiken der Gesellschaft
Der Erfolg einer unternehmerischen Beteiligung hängt auch von steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab, die nur schwer prognostizierbar sind. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt keine Garantie für eine bestimmte Entwicklung des Unternehmens „GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L.” ab. Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände können dazu führen, dass die Rentabilität, der Wert und die Verwertbarkeit einer Beteiligung an der GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. beeinflusst wird.
Die Ertragssituation der Beteiligungsgesellschaft kann sich durch die Änderung der genannten Rahmenbedingungen verbessern oder verschlechtern, auch können hinsichtlich des Wertes der Beteiligung Wertverbesserungen oder Wertminderungen eintreten.
Im ungünstigsten Fall können solche Entwicklungen, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, sogar zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen die wesentlichen Risiken, die sich für einen Anleger ergeben können, darstellen.
1. Risiko – unternehmerische Beteiligung
Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals (Venture-Capital und Private-Equity).
Der Anleger, der sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt, ist vom Risiko des Erfolges oder Misserfolges der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar betroffen.
Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, hängt der wirtschaftliche Erfolg von vielen Faktoren ab, z. B. von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Managemententscheidungen.
Anders als bei einer Anlage auf einem Sparbuch oder Festgeld wird keine feststehende Verzinsung erzielt.
2. Risiko – Wertentwicklung
Der Wert des Anteils des Kommanditisten leitet sich aus dem Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens ab. Der Wert des Gesellschaftsvermögens unterliegt Schwankungen, je nachdem, wie sich die Vermögensgegenstände, in die das Gesellschaftsvermögen investiert wird, wertmäßig entwickeln. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass Aufwendungen, die die Gesellschaft am Anfang zu tätigen hatte (so genannte „Fondsnebenkosten“), das für Investitionen zur Verfügung stehende Kapital erheblich reduziert haben. Diese Aufwendungen schmälern das Gesamtergebnis der Gesellschaft deutlich. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist weiterhin, dass Sonderzahlungen der Anleger, die diese im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Gesellschaft vorfällig auf ihre Einlage geleistet haben, dazu führten, dass die Anleger eine Gutschrift in Höhe der Sonderzahlung (ohne Agio) von der Beteiligungsgesellschaft erhielten. Dies ging zu Lasten aller Anleger, da sich insoweit das Gesellschaftsvermögen vermindert hat. Auch dieser Betrag muss durch die Ertragsentwicklung aufgeholt werden.
Die tatsächliche Wertentwicklung kann gegenüber der zu erwartenden Wertentwicklung vergleichbarer Anlagen zurückbleiben. Die Wertentwicklung des Gesamtinvestments könnte im Extremfall so stark reduziert werden, dass bei Beendigung der Gesellschaft das für den Anleger zur Verfügung stehende Guthaben erheblich niedriger wäre als das eingesetzte Kapital oder sogar verloren wäre.
Es besteht zudem folgendes Insolvenzrisiko der Beteiligungsgesellschaft: Die Gesellschaft hat einige feste Zahlungsverpflichtungen, die nicht unmittelbar an eingehende Anlegergelder geknüpft sind. Dies gilt z. B. für die laufenden Verwaltungskosten. Mit Rücksicht darauf ist nicht auszuschließen, dass die Beteiligungsgesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit gerät, wenn zu große Anteile der Liquidität durch feste Investitionen in Unternehmensbeteiligungen gebunden sind.
3. Risiko – Zusammensetzung des Portfolios
Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Venture-Capital und Private-Equity-Anlagen. Über die Art und die Höhe der gesamten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft entscheidet das Portfolio Management. Speziell die Anlagen im Venture-Capital und Private-Equity-Bereich sind risikobehaftet. Bei Venture-Capital und Private-Equity Gesellschaften ist die Entwicklung normalerweise im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht sicher prognostizierbar.
Das Risiko, dass Manager der Unternehmen, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, Fehlentscheidungen treffen oder ihre Position aufgeben und nur unzureichend bzw. erst nach zeitintensiver Suche ersetzt werden können, ist ebenfalls zu beachten.
Durch die vorgesehene Wiederanlage von Erträgen und Veräußerungserlösen besteht ebenfalls das Risiko, dass die im Rahmen der Wiederanlage getätigten Investitionen weniger erfolgreich sind als die Erstinvestitionen.
Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bei der Auswahl und Folgebetreuung der getätigten Investitionen hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und des Portfolio Managements ab.
Sollten die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und das Portfolio Management ganz oder teilweise ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen können oder wollen, dann kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Auswahl und Folgebetreuung sowie auf die Kontrolle der Investitionen haben. Sofern sich die Beteiligungsgesellschaft dann der Hilfe einer neuen Geschäftsführung bedienen muss, kann dies gegebenenfalls zu wesentlichen – nicht kalkulierten – zusätzlichen Vergütungen und so zu Ertragsminderungen führen.
4. Risiko – Gesellschafterstellung
Haftung
Ein Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Bis zu diesem Betrag haftet er gegenüber den Gläubigern, solange er die Einlage noch nicht erbracht hat. Die Haftung würde wiederaufleben, wenn die Einlage des Kommanditisten unter die Haftsumme durch Rückzahlung von Einlagebeträgen absinkt. Dies ist nur theoretisch möglich, da die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Einlagerückzahlungen nicht zulassen wird und die Haftsumme im Verhältnis zum Kommanditkapital 10 % beträgt. Unabhängig von der Außenhaftung schuldet der Kommanditist gegenüber der Beteiligungsgesellschaft die Erbringung der Einlage in voller Höhe.
Gewinnentnahmen
Bei der Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine thesaurierende Gesellschaft, d.h. Gewinne werden grundsätzlich nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt. Der Anleger hat gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages lediglich das Recht, ab dem 01.01.2013 Entnahmen in ; Höhe der persönlichen Steuerbelastung, die auf seinen Gewinnanteil entfällt, vorzunehmen. Die Entnahmemöglichkeit hängt von der finanziellen Situation der Gesellschaft ab.
Risiko Veräußerbarkeit
Bei der Beteiligung handelt es sich um einen Kommanditanteil. Kommanditanteile an geschlossenen Anlagefonds sind nur schwer veräußerbar, da ein etablierter Markt für diese Fondsanteile fehlt.
Risiko Stimmrechte
Der Anleger hat trotz der Einschaltung einer Treuhandkommanditistin eigene Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen. Er kann diese Stimmrechte persönlich oder durch einen Vertreter ausüben.
V. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
1. Entwicklung des Beteiligungsportfolios
Die Fondsgesellschaft wurde zum 31.12.2019 aufgelöst und befindet sich seit dem 01.01.2020 in Liquidation. Daher wurden im Berichtsjahr nur bestehende Beteiligungen weiter betreut.
Bestandsportfolio
a) ISARNA Holding GmbH
Mit Vertrag vom 30.06.2020 hat die Gesellschaft ihre Anteile an der ISARNA Holding GmbH veräußert.
b) Biocrates Life Sciences AG
In 2020 hat sich die Fondsgesellschaft an zwei Finanzierungsrunden mit insgesamt TEUR 370 beteiligt. Mit Vertrag vom 15.04.2021 hat die Gesellschaft ihre an der Biocrates Life Sciences AG gehaltenen Anteile veräußert.
c) OD-OS GmbH
Es ist beabsichtigt, die Beteiligung an der OD-OS GmbH in kürze abzustoßen, die Verhandlungen hierzu sind bereits initiiert und zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts weit fortgeschritten.
2. Erläuterungen zum Jahresergebnis 2020
Der Jahresfehlbetrag der Fondsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR -3.660 (Vj. TEUR -8.317).
Die Fondsgesellschaft erzielte im Berichtsjahr Erträge in Höhe von TEUR -2 (Vj. TEUR 84). Die Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 705 auf TEUR 1.600. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten (TEUR 99), die Anteilsbewertung (TEUR 44), die Anlegerverwaltung (TEUR 59) sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 246). Ferner kam es im Geschäftsjahr 2020 zu außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.027 (Vj. TEUR 133). Hierbei handelt es sich um Bonusaufwendungen zu Gunsten der Gesellschafter. Leistet ein Gesellschafter zusammen mit der ersten Rate eine Sonderzahlung, so mindert sich seine Einlageverpflichtung über die Sonderzahlung hinaus um einen Betrag in derselben Höhe zu Lasten der Fondsgesellschaft. Der Gesellschafter erhält in dieser Höhe eine Gutschrift, die wirksam wird, wenn er im Übrigen seinen Ratenzahlungsverpflichtungen immer termingerecht nachgekommen ist.
Negativ beeinflusst wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres durch Verluste aus Veräußerungsgeschäften in Höhe von TEUR -8.150, denen Erträge aus der Neubewertung in Höhe von TEUR 8.350 gegenüberstehen (Verkauf ISARNA Holding GmbH). Des Weiteren sind Aufwendungen aus der Neubewertung (Gutachten) in Höhe von TEUR -2.258 (Vj. TEUR -7.506) zu verbuchen.
3. Wirtschaftliche/finanzielle Situation der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2020
Die wirtschaftliche Situation der GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. im Geschäftsjahr 2020 kann weiterhin als stabil bezeichnet werden.
Die Fondsgesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine kurzfristige Liquidität aus Bankguthaben in Höhe von TEUR 1.280 auf. Diesem Guthaben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 191 gegenüber. Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Rechts- und Beratungskosten gebildet.
Die Fondsgesellschaft verfügt damit über ausreichende Liquidität zur Deckung ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen in Höhe von TEUR 8.744 (Vj. TEUR 9.767).
4. Nettoinventarwert des Fonds während des Geschäftsjahres sowie Portfolioübersicht zum 31. Dezember 2020
Der Wert des Gesellschaftsvermögens zum 31. Dezember 2020 beträgt EUR 3.774.791,02.
Zum 31. Dezember 2020 betrug die Anzahl der umlaufenden Kommanditanteile 5.782.847 Stück. Der Wert eines Anteils (NAV = Net Asset Value) zum 31. Dezember 2020 beträgt EUR 0,65.
Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften ergab sich erheblicher Wertberichtigungsbedarf, der sich signifikant auf die Stichtagsbewertung der Anteilswerte des GAF auswirkte. Dem Korrekturbedarf lagen neben allgemein negativen marktspezifischen Entwicklungen vor allem individuelle Strategie-, Konzept- und Leistungsanpassungen auf Zielunternehmensebene zugrunde.
Fondsvermögen
31.12.2019 | 31.12.2020 | |
Eingezahltes Kapital | 40.132.179,28 | 41.155.320,38 |
Investiertes Kapital + Liquidität | 18.271.498,58 | 9.349.191,42 |
NAV von 100 | 15,98 | 9,17 |
NAV des Portfolios | 6.412.139,02 | 3.774.791,02 |
NAV pro Anteil | 1,11 | 0,65 |
Portfolioübersicht
31.12.2020 | ||||
Beteiligungsunternehmen/liquide | Investitionssumme | Anteil am Fondsvermögen | NAV von 100 | NAV des Portfolios |
Mittel/Wertpapiere | TEUR | % | TEUR | |
Biocrates Life Sciences AG | 5.686 | 60,82 | 26,31 | 1.496 |
OD-OS GmbH | 2.383 | 25,49 | 10,91 | 260 |
Liquidität | 1.280 | 13,69 | 100,00 | 1.280 |
Summe | 9.349 | 100,00 | 3.036 |
VI. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021 der Fondsgesellschaft und der Veräußerung ihrer Beteiligungsgesellschaften
Angesichts der weltweiten Coronavirus-Pandemic sind die wirtschaftlichen Aussichten sämtlicher Beteiligungsunternehmen der GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. nach derzeitigem Kenntnisstand angespannt. Absatzmärkte, Produktions- und Lieferketten sowie global ausgerichtete Strukturen bedürfen der Hinterfragung und umfangreichen Bearbeitung, insofern dies umsetzbar und zielführend erscheint. Insbesondere bei jungen Unternehmen, die wenig bis gar keine finanzielle Substanz besitzen, sondern sich ausschließlich teilweise aus eigenem Cash-Flow und maßgeblich aus Gesellschafterfinanzierungen kapitalisieren, führt die jüngst bezeugte Coronavirus-Pandemie zu einer nie vorher dagewesenen Herausforderung und Einflussnahme auf bestehende Liquiditäts- und Businessplanungen.
Die GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. befindet sich aufgrund Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung seit 01.01.2020 “in Liquidation”. Zur Liquidatorin der Gesellschaft wurde die Komplementärin Capital Management & Service GmbH, mit Sylvia Huber in der Geschäftsführung, bestellt. Da im Nachgang zur Kündigung des Bestellungsvertrages seitens der Fondsgeschäftsführung keine alternative externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt wurde, die Alternativlösung einer internen Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund mangelnder Prozesse und personeller Ressourcen nicht in Frage kam, hatte die BaFin das Verwaltungsrecht für die GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. zum 30.06.2020 auf die Verwahrstelle der Gesellschaft übertragen. Beginnend ab dem 01.01.2021 hat die Verwahrstelle die Funktionen der Anlegerverwaltung, Fondsbuchhaltung, Portfoliomanagement sowie das Risikomanagement an die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH ausgelagert.
Damit ist auch weiterhin gewährleistet, dass KAGB konforme Prozesse sowie gebotene Transparenz bestehen und der aufsichtsrechtlich vorgesehene Anlegerschutz umfassend sichergestellt werden kann. Darauf aufbauend liegt der Fokus auf der Veräußerung der bestehenden Vermögenswerte in den Unternehmensbeteiligungen.
Die Dauer des gesamten Liquidationsverfahrens wird entscheidend davon abhängen, wie viel Zeit für den Verkauf der letzten verbliebenen Beteiligung an OD-OS GmbH benötigt wird. Dabei liegt ein Fokus auf der Optimierung des Zeit-Kosten-Erlös Verhältnisses, um das für die Anleger bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Nach aktueller Einschätzung ist davon auszugehen, dass der Verkauf noch im laufenden Geschäftsjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen werden kann.
VII. Maßnahmen zur fairen Behandlung der Anleger
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie verwaltet das aufgelegte Investmentvermögen grundsätzlich nach dem Prinzip der Gleichbehandlung.
Landshut, den 05.08.2021
gez. Sylvia Huber, Geschäftsführende Kommanditistin der
GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L.
München, den 05.08.2021
CACEIS Bank S.A.,
Germany Branch
gez. Thies Clemenz
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
€ | € | |
Investmentanlagevermögen | ||
1. Beteiligungen | 1.756.000,00 | 3.644.000,00 |
2. Barmittel und Barmitteläquivalente | ||
a) täglich verfügbare Bankguthaben | 1.279.749,50 | 2.222.740,31 |
3. Forderungen | ||
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 |
b) eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen | 391.253,83 | 394.388,81 |
c) andere | 537.656,30 | 520.947,33 |
928.910,13 | 915.336,14 | |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 699,66 | 0,00 |
3.965.359,29 | 6.782.076,45 |
PASSIVA
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
€ | € | |
1. Rückstellungen | 113.140,00 | 100.150,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.725,80 | 211.754,75 |
3. sonstige Verbindlichkeiten | ||
a) gegenüber Gesellschaftern | 73.702,47 | 57.123,23 |
b) andere | 0,00 | 909,40 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 73.702,47 (Vj.: € 57.123,23) | ||
4. Eigenkapital | ||
a) Kapitalanteile | ||
aa) Kapitalanteil Komplementärin | 0,00 | 0,00 |
ab) Kapitalanteile Kommanditisten | 49.898.950,50 | 49.898.971,50 |
ac) nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | -8.743.630,12 | -9.766.792,22 |
b) nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung | -6.313.441,92 | -12.404.758,27 |
c) Verlustvortrag | -21.315.281,94 | -20.504.238,69 |
d) realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -9.751.805,50 | -811.043,25 |
3.774.791,02 | 6.412.139,07 | |
3.965.359,29 | 6.782.076,45 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
€ | € | |
Investmenttätigkeit | ||
1. Erträge | ||
a) Zinsen und ähnliche Erträge | -3.754,90 | -7.703,10 |
b) sonstige betriebliche Erträge | 1.940,48 | 92.061,51 |
Summe der Erträge | -1.814,42 | 84.358,41 |
2. Aufwendungen | ||
a) Bewirtschaftungskosten | -112.633,31 | -40.568,78 |
b) Verwaltungsvergütung | -370.510,93 | -505.530,47 |
c) Verwahrstellenvergütung | -42.300,00 | -42.840,00 |
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -32.826,09 | -32.455,78 |
e) sonstige Aufwendungen | -1.042.034,40 | -274.006,63 |
Summe der Aufwendungen | -1.600.304,73 | -895.401,66 |
3. ordentlicher Nettoertrag | -1.602.119,15 | -811.043,25 |
4. Veräußerungsgeschäfte | ||
a) realisierte Gewinne | 0,00 | 0,00 |
b) realisierte Verluste | -8.149.686,35 | 0,00 |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | -8.149.686,35 | 0,00 |
5. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -9.751.805,50 | -811.043,25 |
6. Zeitwertänderung | ||
a) Erträge aus der Neubewertung | 8.349.686,35 | 0,00 |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | -2.258.370,00 | -7.505.867,76 |
Ergebnis des Geschäftsjahres | -3.660.489,15 | -8.316.911,01 |
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
A. Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Publikums-AIF (geschlossenes Investmentvermögen) in der Form einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264a i. V. m. § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB, der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuches teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRA 8707 eingetragen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Abkehr von der Going-Concern-Annahme, da mit Gesellschafterbeschluss vom 05.03.2020 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wurde.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätze sowie die besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet.
Für die Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV im Berichtsjahr die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Dabei werden die anerkannten Grundsätze der Unternehmensbewertung beachtet. Die Bewertung erfolgte auf Basis künftiger Ertragsprognosen unter Anwendung eines Ertrags- oder Cash-Flow-basierten Ansatzes.
Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bewertet. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Das Eigenkapital entspricht den bis zum 31. Dezember 2020 gezeichneten Kapitalanteilen der Kommanditisten abzüglich der ausstehenden Einlagen zum Nominalwert, den kumulierten Jahresergebnissen seit Errichtung der Gesellschaft und den Entnahmen (Ausschüttungen, anrechenbare Steuern) und Einlagen (Agio) der Kommanditisten.
C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Beteiligungen
Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2020 im Portfolio:
Grund-/Stammkapital | Beteiligungsquote | Zeitpunkt des Ersterwerbs | Verkehrswert | |
Firma | € | % | Jahr | T€ |
Biocrates Life Sciences AG | 9.072.969 | 23,92 | 2008 | 1.496 |
OD-OS GmbH | 705.820 | 2,79 | 2012 | 260 |
Die Gesellschaft übt aufgrund der Beteiligungshöhen keinen beherrschenden Einfluss auf die Beteiligungsgesellschaften aus.
2. Forderungen
Die Position enthält Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 929 (Vj. T€ 915).
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Agio sowie eingeforderte ausstehende Einlagen.
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für die Anteilsbewertung in Höhe von T€ 42 (Vj. T€ 53), für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 32 (Vj. T€ 32) sowie die Verwahrstelle in Höhe von T€ 21 (Vj. T€ 0).
4. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 74 (Vj. T€ 57). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht ausbezahlte Beträge aus Ausschüttungen und Überzahlungen. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr.
D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 80) periodenfremde Erträge enthalten. Es handelte sich im Wesentlichen um Erträge aus Rücktritten von Anlegern sowie der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten.
2. Sonstige Aufwendungen
In den sonstigen Aufwendungen sind Bonusaufwendungen zugunsten der Gesellschafter in Höhe von T€ 1.027 (Vj. T€ 133) enthalten. Leistet ein Gesellschafter zusammen mit der ersten Rate eine Sonderzahlung, so mindert sich seine Einlageverpflichtung über die Sonderzahlung hinaus um einen Betrag in derselben Höhe zu Lasten der Gesellschaft.
Der Gesellschafter erhält in dieser Höhe eine Gutschrift, die wirksam wird, wenn er im Übrigen seinen Ratenzahlungsverpflichtungen laut Zeichnungsschein während der Einzahlungsphase immer termingerecht nachgekommen ist.
E. Sonstige Pflichtangaben
1. Gesamtkostenquote
Die Gesamtkostenquote beträgt 42,39 %. Diese drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, erfolgsabhängige Vergütungen aus dem Verkauf von Beteiligungen und Zinsen aus Kreditaufnahme) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus.
2020 | 2019 | |
Nettoinventarwert in € | 3.774.791,02 | 6.412.139,07 |
Gesamtkosten in € | 1.600.304,73 | 895.112,49 |
Gesamtkostenquote in % | 42,39 % | 13,96 % |
Eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder eine zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb von Beteiligungen ist im Geschäftsjahr nicht angefallen.
2. Vergütungen / Rückvergütungen
Die Vergütungen der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG bzw. der Verwahrstelle betragen im Geschäftsjahr 2020 T€ 246 (Vj. 280) bzw. T€ 42 (Vj. 43).
Der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen.
3. Vergleichende Wertentwicklung sowie Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilklassen
Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:
31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
Beteiligungen und Wertpapiere | T€ | 1.756 | 3.644 | 10.389 |
Barmittel | T€ | 1.280 | 2.223 | 11.073 |
übrige Aktiva | T€ | 930 | 915 | 1.398 |
Rückstellungen und Verbindlichkeiten | T€ | 191 | 370 | 425 |
Fondsvermögen | T€ | 3.775 | 6.412 | 22.435 |
umlaufende Anteile / je 10 € | Stück | 5.782.847 | 5.782.847 | 5.786.423 |
Anteilswert | € | 0,65 | 1,11 | 3,88 |
Warnhinweis:
Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.
Es gibt neben den Anlegern zwei weitere Anteilklassen:
a) |
Die Komplementärin hat nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags keine Einlage zu leisten. Sie ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt. |
b) |
Die (bis zur Liquidation) geschäftsführende Kommanditistin übernimmt eine Kapitaleinlage in Höhe von € 1.000,00. |
4. Gewinnverwendungsrechnung
2020 | 2019 | |
€ | € | |
1. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -9.751.805,50 | -811.043,25 |
2. Belastung auf Kapitalkonten | 9.751.805,50 | 811.043,25 |
3. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 | 0,00 |
5. Entwicklungsrechnung
2020 | 2019 | |
€ | € | |
I. Wert des Eigenkapitals des Komplementärs am Beginn des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 | 0,00 |
2. Zwischenentnahmen/sonstige Entnahmen | 0,00 | 0,00 |
3. Mittelzufluss (netto) | 0,00 | 0,00 |
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 0,00 | 0,00 |
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten | 0,00 | 0,00 |
4. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | 0,00 | 0,00 |
5. nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 |
II. Wert des Eigenkapitals des Komplementärs am Ende des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 |
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres | 6.412.139,07 | 22.435.439,33 |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 | -9.500.000,00 |
2. Zwischenentnahmen/sonstige Entnahmen | -1.023.141,10 | -106.539,08 |
3. Mittelzufluss (netto) | 0,00 | 1.900.149,83 |
a) Mittelzuflüsse aus Einzahlungen Gesellschafter | 0,00 | 1.900.143,83 |
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten | 0,00 | 0,00 |
4. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -9.751.805,50 | -811.043,25 |
5. nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 6.091.316,35 | -7.505.867,76 |
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres | 3.774.791,02 | 6.412.139,07 |
6. Darstellung der Kapitalkonten
Für jeden Gesellschafter werden zwei unverzinsliche Kapitalkonten, ein Verlustkonto (unverzinslich) und ein Verrechnungskonto geführt (§ 6 Gesellschaftsvertrag).
a) Kapitalkonto I:
Auf dem Kapitalkonto I wird der übernommene feste Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht (ohne Agio). Dieser entspricht dem im Zeichnungsschein genannten Beteiligungsbetrag.
b) Kapitalkonto II:
Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne, Entnahmen und Einlagen gebucht.
c) Verlustkonto:
Auf dem Verlustkonto werden die Verlustanteile gebucht. Gewinnanteile werden dem Verlustkonto bis zu seinem Ausgleich gutgeschrieben.
d) Verrechnungskonto:
Auf den Verrechnungskonten wird der sonstige Leistungsverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschafter erfasst. Diese Konten haben im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs- oder Verbindlichkeitencharakter.
Komplementär 31.12.2020 | Kommanditisten 31.12.2020 | |
€ | € | |
Kapitalkonto I (gezeichnete Kapitalanteile) | 0,00 | 57.828.470,95 |
ausstehende Einlagen | 0,00 | -8.743.630,12 |
Kapitalkonto II | 0,00 | -7.929.520,45 |
Verlustsonderkonto | 0,00 | -37.380.529,36 |
0,00 | 3.774.791,02 |
7. Zusätzliche Informationen gem. § 300 KAGB
Das Fondsvermögen enthält Vermögensgegenstände, die gegebenenfalls schwer liquidierbar sind. Es handelt sich hierbei um unternehmerische Beteiligungen, deren wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt. Es gibt keinen Sekundärmarkt für diese Vermögensgegenstände.
8. Gesellschaftsorgane
Liquidatorin:
Capital Management & Service GmbH, Vilsbiburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Sylvia Huber |
Persönlich haftender Gesellschafter:
Capital Management & Service GmbH, Vilsbiburg (Amtsgericht Landshut HRB 10695), diese wiederum vertreten durch Frau Sylvia Huber |
Das Stammkapital der Komplementärin beträgt zum 31.12.2020 € 25.000,00.
Landshut, den 05.08.2021
gez. Sylvia Huber, Geschäftsführende Kommanditistin der
GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L.
München, den 05.08.2021
CACEIS Bank S.A.,
Germany Branch
gez. Thies Clemenz
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die Liquidatorin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Liquidatorin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist die Liquidatorin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
• |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
• |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
• |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L. zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitgehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die Liquidatorin ist verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher-beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
München, 10. August 2021
HSL GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bertram Schmidt, Wirtschaftsprüfer
Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Landshut, den 05.08.2021
gez. Sylvia Huber, Geschäftsführende Kommanditistin der
GA Asset Fund GmbH & Co. KG i. L.
München, den 05.08.2021
CACEIS Bank S.A.,
Germany Branch
Thies Clemenz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.
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