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Anlegergeldvernichtung: KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG

stux (CC0), Pixabay
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KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG

Tönisvorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31.12.2020 Vorjahr
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Baumbestand 1.771.564,15 1.233.224,62
2. technische Anlagen und Maschinen 105.968,55 0,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 103.681,40
1.877.532,70 1.336.906,02
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 292.819,60 215.886,43
2. sonstige Vermögensgegenstände 29.270,22 39.608,63
322.089,82 255.495,06
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.446.152,69 1.955.525,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 31.173,12
3.645.775,21 3.579.099,65

PASSIVA

31.12.2020 Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Kapitalkonto I (Kommanditeinlagen) 3.934.000,00 3.934.000,00
II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagen/​Agio) 195.950,00 195.950,00
III. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) 710.772,37- 666.224,23-
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 49.550,00 29.910,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 135.753,71 59.360,16
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 22.353,17 26.103,72
3. sonstige Verbindlichkeiten 18.940,70 0,00
177.047,58 85.463,88
3.645.775,21 3.579.099,65

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Geschäftsjahr Vorjahr
1. Umsatzerlöse 0,00 707,56
2. sonstige betriebliche Erträge 5.162,31 14.757,50
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 70,00 0,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 50.042,45 33.929,00
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 402,00 51,00
6. Ergebnis nach Steuern 44.548,14- 18.412,94-
7. Jahresfehlbetrag 44.548,14 18.412,94
8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 666.224,23 647.811,29
9. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) 710.772,37- 666.224,23-

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG, Tönisvorst

I. Allgemeine Angaben

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6590 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2020 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267a Abs. I HGB ist sie als haftungsbeschränkte Kleinstpersonenhandelsgesellschaft einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. I S. 5, 266 Abs. I S. 4 und § 275 Abs. 5 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungskosten- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Bei den gepflanzten Bäumen werden die Kosten für die Pflanzung, die Kosten der laufenden Bewirtschaftung und angemessene Teile der Pachtaufwendungen, die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie die Verwaltungsgemeinkosten als Herstellungskosten aktiviert.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht.

Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Insoweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden diese Beträge nach § 253 Abs. 2 Satz I und Satz 4 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

I. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen auf Haftungs-, Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Buchführungstätigkeiten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Abschreibungen

Die Abschreibungen wurden in Höhe von EUR 7.973,00 (i. V.: EUR 0,00) als Herstellungskosten des Baumbestandes aktiviert.

IV. Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. TEUR 1.167, die insbesondere aus Pachtverträgen, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen sowie aus Vergütungen an den Treuhänder für die laufende Verwaltung aus der laufenden Bewirtschaftung der Plantage resultieren.

2. Komplementärgesellschaft

Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.

3. Geschäftsführung

Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian.

4. Mitarbeiter

Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter.

 

Tönisvorst, 30. Juni 2021

KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG

Geschäftsführende Komplementärin

ANLAGENSPIEGEL 2020

Entwicklung des Anlagevermögen gemäß § 284 Abs. 3 HGB

Anschaffungswerte
Vortrag 01.01.2020 Zugang Umbuchungen Abgang Stand 31.12.20
EUR EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
1 Baumbestand auf Plantagen 1.233.224,62 538.339,53 0,00 0,00 1.771.564,15
2 technische Anlagen und Maschinen 0,00 9.776,51 104.235,04 0,00 114.011,55
3 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 103.681,40 553,64 -104.235,04 0,00 0,00
1.336.906,02 548.669,68 0,00 0,00 1.885.575,70
Summe Sachanlagen 1.336.906,02 548.669,68 0,00 0,00 1.885.575,70
kumulierte Abschreibungen
Vortrag 01.01.2020 Zugang Abgang Stand 31.12.20
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
1 Baumbestand auf Plantagen 0,00 0,00 0,00 0,00
2 technische Anlagen und Maschinen 0,00 8.043,00 0,00 8.043,00
3 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 8.043,00 0,00 8.043,00
Summe Sachanlagen 0,00 8.043,00 0,00 8.043,00
Buchwerte
Stand 31.12.20 Stand 31.12.2019
EUR EUR
Sachanlagen
1 Baumbestand auf Plantagen 1.771.564,15 1.233.224,62
2 technische Anlagen und Maschinen 105.968,55 0,00
3 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 103.681,40
1.877.532,70 1.336.906,02
Summe Sachanlagen 1.877.532,70 1.336.906,02

Kapitalkontenentwicklung zum 31. Dezember 2020

Kapitalkonto I Kommanditeinlagen Kapitalkonto II Kapitalrücklagen /​ Agio Kapitalkonto III Verlustvortrag Kapitalkonto IV Verrechnung
01.01.2020 3.934.000,00 195.950,00 -666.224,23 0,00 3.463.725,77
+ Einlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Entnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+ Gewinn 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Verlust 0,00 0,00 -44.548,14 0,00 -44.548,14
31.12.2020 3.934.000,00 195.950,00 -710.772,37 0,00 3.419.177,63

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Geschäftsmodell der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG (im Folgenden auch KiriFarm Spanien, Gesellschaft oder Unternehmen genannt) ist die Investition in eine nachhaltige Kiri-Holzproduktion an ausgewählten Bewässerungsstandorten in Spanien. Ziel ist die Anlage von Kiri-Anbauflächen, deren ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung über einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Jahren und ein sich anschließender Verkauf der sich entwickelten Baumbestände bzw. des bis dahin produzierten Holzes.

Das benötigte Pflanzgut wird von der WeGrow GmbH bezogen. Die im Jahr 2009 gegründete WeGrow GmbH gilt in Europa als einer der marktführenden Produzenten von Kiri-Jungpflanzen. Qualitätsmerkmale der von der WeGrow GmbH produzierten Pflanzen sind neben einem hohen Abhärtungsgrad, einem homogenen und vitalen Wurzelsystem insbesondere die hochwertigen genetischen Eigenschaften der sortenschutzrechtlich geschützten Sorten NordMax2l® und Phoenix One®.

Für die Auswahl und vertragliche Sicherung geeigneter Anbauflächen, deren Erschließung und Inbetriebnahme sowie deren anschließende Bewirtschaftung hat die Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH geschlossen und ihr die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte übertragen, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft dienen. Das beauftragte landwirtschaftliche Lohnunternehmen ist seit dem Jahr 2010 auf die Flächenerschließung, die Pflanzung, die Baum- und Flächenpflege sowie die Beerntung von Kiri-Anbauflächen spezialisiert.

Die operativen landwirtschaftlichen Arbeiten in Spanien werden in erster Linie von dem spanischen Tochterunternehmen der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH, derWeGrow AgriTec S.L., durchgeführt.

2. Rechtliche und organisatorische Struktur

Gründungsgesellschafter der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG sind die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH und die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, jeweils mit Sitz in Tönisvorst. Persönlich haftende Gesellschafterin (im Folgenden „Komplementärin“ genannt) ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH. Eine Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt direkt als Kommanditist und/​oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin.

Die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. Alleinige Gesellschafter der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG sind die Komplementäre WeGrow Beteiligungs-GmbH, die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH sowie eine Vielzahl von weiteren Anlegern.

3. Standorte

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in Tönisvorst (Deutschland) und unterhält zum Zeitpunkt der Berichtserstellung drei Anbauflächen bei Talavera de La Reina (Spanien) am unmittelbaren Flussufer des Rio Tajo. Die drei gepachteten Anbauflächen haben zusammen eine Größe von rund 105 Hektar und sind zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vollständig mit einem Tröpfchen-Bewässerungssystem erschlossen und mit Kiribäumen der Sorte Phoenix One® bepflanzt Somit hat die Gesellschaft sämtliche für ihr geplantes Projektvorhaben benötigten Anbauflächen in Bewirtschaftung.

4. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft selbst betreibt keine Forschung und Entwicklung, profitiert jedoch von den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der WeGrow-Gruppe. WeGrow hat eigene Kiri-Baumsorten und Produktionstechnologien entwickelt, die sowohl den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie der KiriFarm Spanien als auch den Anbau-Partnern von WeGrow erprobte und standardisierte Lösungen für die nachhaltige Kiri-Holzproduktion bieten.

Ein großer Teil der Mitarbeiter im Bereich der Pflanzenproduktion (Labor und Gewächshaus) arbeitet nicht nur an der Sicherstellung der fristgerechten Auftragserfüllung, sondern auch an der Weiterentwicklung der Vermehrungsverfahren sowie innovativer Lager- und Logistiklösungen. Gleiches gilt für das Team des Plantagenmanagements, welches neben der operativen Holzproduktion kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Pflanzungs-, Pflege- und Bewässerungstechnologien arbeitet. Hierbei wird neben der Steigerung der Effizienz auch stets eine Optimierung der ökologischen Vorteilhaftigkeit verfolgt.

Im Bereich Forschung und Entwicklung legt WeGrow besonderen Wert darauf, den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie der KiriFarm Spanien sowie den externen Anbau-Partnern genetisch qualitativ hochwertige und standortangepasste Sorten sowie komfortable, zuverlässige und sichere Technologien zur Verfügung zu stellen, die sich leicht skalieren lassen und an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Produktionsstandortes angepasst werden können.

Die unternehmenseigenen fachlichen Kompetenzen und Kapazitäten in der Forschung und Entwicklung verstärkt WeGrow zusätzlich durch enge Kooperationen mit renommierten universitären Forschungseinrichtungen. Im Forschungsprojekt KiriTec entwickelte WeGrow in den letzten Jahren im Rahmen einer Forschungskooperation mit der Forstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, Forschungsbereich für Holzbiologie und Holztechnologie, innovative ultraleichte Holzwerkstoffe und Oberflächenmodifikationen auf Basis von Kiri-Holz mit der Zielsetzung, weitere hochpreisige Absatzsegmente für das sich in Produktion befindende Kiri-Holz zu erschließen.

5. Mitarbeiter

Die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH hat die Gesellschaft am 24. November 2016 einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung (Projektentwicklung und Projektmanagement) und Bewirtschaftung von Kiri-Anbauflächen geschlossen. Danach überträgt die Gesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte unter Beachtung der Regelungen des § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin auf Seite 126f. des Verkaufsprospektes, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Emittentin dienen.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird, entsprechend der Regelungen des Gesellschaftsvertrages, durch die Komplementärin, die WeGrow Beteiligungs-GmbH ausgeführt.

6. Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Mit dem nachhaltigen Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes können wir dazu beitragen, dass insbesondere tropische leichte Holzarten aus unseren Regenwäldern substituiert werden können. Das ist eine große Herausforderung. Aber wir wissen, dass es für uns möglich ist, industrielle Holzprodukte ohne die Rodung von Waldflächen herzustellen. Mit jedem gepflanzten Kiri-Baum binden wir im Durchschnitt bis zu 35 Kilogramm an CO 2 pro Wachstumsjahr aus der Atmosphäre und halten es auch nach der Ernte langfristig in innovativen und langlebigen Holzprodukten gebunden. Wir produzieren Kiri-Holz ausschließlich und ausnahmslos zusätzlich zum Wald. Ein strenges Auswahlkriterium der Anbauflächen ist für uns die ökologische Bilanz. Wir pflanzen nur dort, wo eine ökologische Aufwertung im Vergleich zur vorigen Nutzung erfolgt. Dieser Prämisse folgen wir ausnahmslos. Wir haben das Ziel, den Planeten besser zu verlassen, als wir ihn vorgefunden haben.

7. Ziele und Strategien

Ziel der Gesellschaft ist es, weitere bewässerte Anbauflächen, nach Möglichkeit in der Region Talavera de La Reina, als Kiri-Anbauflächen zu erschließen und diese bis zum Verkauf der Baumbestände bzw. des produzierten Holzes ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Die Strategie hierbei sieht vor, von den vor Ort aufgebauten und bereits mehrjährig bewährten Produktionsstrukturen zu profitieren. Dazu zählen:

Erfahrenes, auf die Kiri-Holzproduktion spezialisiertes Lohnunternehmen vor Ort (WeGrow AgriTec S.L.), das von der Planung der Bewässerungssysteme über die Einholung von Genehmigungen, die Flächenerschließung, Baum- und Flächenpflegemaßnahmen bis zur Ernte und Vermarktung des Holzes als Partner zur Verfügung steht

Mehrjährige Erfahrungswerte für die optimale Versorgung der Baumbestände mit Bewässerungswasser und Nährstoffen

Gut etabliertes und eingespieltes Partnernetzwerk (Flächeneigentümer, Betriebsmittellieferanten, Steuer- und Rechtsberater etc.)

Umwelt und Klimaschutz

Der nachhaltige Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes hat vielfältigen positiven Einfluss auf die Umwelt:

Aktiver Beitrag zum Klimaschutz, da durch das schnelle Wachstum des Baumes viel CO2 langfristig aus der Atmosphäre gebunden wird.

Ökologische Aufwertung der Anbauflächen, da nur auf solchen Flächen angebaut wird, die zuvor in einer weniger umweltverträglichen Nutzung standen.

Schutz der tropischen Regenwälder, da Kiri-Holz insbesondere tropische leichte Holzarten substituieren kann.

II. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die wirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2020 durch die globale Corona-Pandemie geprägt. Sie sorgte durch die verschiedenen Lockdown-Maßnahmen für einen starken Einbruch des Wirtschaftswachstums in Deutschland. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte 2020 laut FERI Investment Research um -5,3 % gegenüber dem Vorjahr.

Die zweite Welle der Corona-Pandemie und der erneute Lockdown haben die Verbraucherstimmung in Deutschland zum Jahresende getrübt. Der Konsumklimaindex der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) lag im Dezember 2020 bei -6,8 Punkten – und damit weit unter dem Niveau des Vorjahres (Dezember 2019: 9,6 Punkte). Die Verunsicherung der Deutschen war zum Jahresende groß: Laut einer GfK-Umfrage waren drei von vier Bundesbürgern (78 %) der Meinung, dass Corona für Deutschland eine große bzw. sehr große Bedrohung darstellt.

Die Corona-Pandemie sorgte auch dafür, dass sich die Stimmung unter den deutschen Unternehmen im Berichtsjahr massiv verschlechterte; dabei hat die zweite Corona-Welle im November die zwischenzeitlich begonnene Erholung der deutschen Wirtschaft wieder unterbrochen. Der ifo-Geschäftsklimaindex lag im November 2020 nur noch bei 90,7 Punkten – im Dezember 2019 waren es noch 95,8 Punkte. Im Dezember 2020 stieg der Index leicht auf 92,1 Punkte.

Der Arbeitsmarkt geriet im abgelaufenen Geschäftsjahr stark unter Druck. Aufgrund des massiven Einsatzes von Kurzarbeit, die 2020 ein Rekordniveau erreichte, wurde die negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aber abgefedert. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2,70 Mio. Personen. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,9 % (2019: 5,0 %).

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die wachsende Weltbevölkerung und die technische Erschließung immer weiterer Einsatzbereiche des Werkstoffes Holz (nachhaltiges Bauen, natürliche Dämmstoffe etc.) führen seit Jahrzehnten zu einer stetig steigenden Nachfrage. So hat sich der weltweite Holzbedarf in den letzten 70 Jahren versiebenfacht. Unter anderem Holzhäuser werden immer beliebter: 2020 ist die Holzbaubranche in Deutschland weiter gewachsen. Trotz der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen in den Betrieben und auf den Baustellen entwickelte sich die Anzahl der Betriebe, der Mitarbeiter und des Umsatzes im Holzbausegment positiv. So hat die Holzbauquote erstmals die 20-Prozent-Marke überschritten (Quelle: Lagebericht 2021, Holzbau Deutschland). Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung etwa empfiehlt den verstärkten Einsatz von Holz als Baumaterial, weil sich so zum einen Treibhausgasemissionen aus der Zement- und Stahlproduktion vermeiden lassen und in Bauholz zum anderen CO 2 gespeichert wird.

Weiterentwickelt hat sich auch der Nachfragetrend nach nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis. Ein Hauptgrund liegt hier insbesondere in den neuen Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung aus dem Jahr 2013, wonach nur noch Holz mit dem Nachweis nachhaltiger Herkunft in die EU eingeführt und gehandelt werden darf. Holzverarbeitende Industrien achten zunehmend darauf, nicht mit Raubbau in Verbindung gebracht zu werden, sondern vielmehr das Image der Holzindustrie hinsichtlich ökologischer Vorzüge medial zu stärken. Viele Unternehmen betreiben hierzu gezielt „Greening-Kampagnen“, die dem Verbraucher die konsequente Einhaltung ökologischer und nachhaltiger Standards beim Einkauf und der Verarbeitung des Holzes aufzeigen.

Aufgrund der seit 2020 stark gestiegenen Nachfrage nach dem Rohstoff Holz, sind die Holzpreise seit dem Frühjahr 2020 teilweise um ein Vielfaches angestiegen. Betrachtet man die Hintergründe, die für diesen immensen Schub sorgten, zeichnet sich ab, dass es sich bei dem Kursaufschwung um keinen temporären Trend handelt.

Während zahlreiche Rohstoffpreise bereits im ersten Quartal des Jahres coronabedingt abstürzten, konnte sich der Holzpreis recht stabil halten. Dennoch kam es natürlich auch hier zu weltweiten Werksschliessungen sowie Produktions- und Lieferstopps bzw. -verlangsamungen, sodass die Preise einigen Schwankungen unterworfen waren.

Der nun starke Anstieg der Holzpreise binnen kurzer Zeit ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Nachfrage aufgrund niedriger Zinssätze, die den Bau neuer Häuser unterstützen, gestiegen ist. Darüber hinaus sorgte das Social Distancing für eine sprunghafte Zunahme der Bauvorhaben, hier wurde und wird ebenfalls Bauholz in grossen Mengen benötigt. In zahlreichen Ländern, wie den USA, ist Holz das bevorzugte Baumaterial für Wohnhäuser. Diese Kombination begünstigt Preisschübe zusätzlich.

Da sich nun zusehends die Wirtschaft von den Lockdowns und Handelseinschränkungen erholt, gilt es als sicher, dass das hohe Interesse an dem Rohstoff auch mittel- bis langfristig bestehen bleibt. Als industrieller Rohstoff ist Holz in vielerlei Bereichen unerlässlich.

Was das Segment von Leichthölzern wie Kiri betrifft, so ist das Marktangebot ohnehin geringer. Hier könnten die Preise sogar noch kräftiger zulegen. Hinzu kommt, dass im internationalen Handel vermehrt auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Herkunft der Hölzer geachtet wird. Die Vielzahl von Berichten über illegale Regenwaldrodungen wie in Brasilien ziehen ein Umdenken von Konsumenten mit sich und führen zu Bestpreisen von nachhaltigen Herkunft.

2. Entwicklung des Unternehmens in 2020 und 2021

Aktuell sind für die Gesellschaft insgesamt rund 105 Hektar Anbaufläche für die Kiri-Holzproduktion erschlossen worden. Sie wurden mit automatisierten Bewässerungssystemen ausgestattet und mit Kiri-Bäumen der Sorten Phoenix One® bepflanzt.

Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung haben die ältesten Baumbestände der Gesellschaft eine Größe von bis zu 11 Metern erreicht. Im Zentrum der Baumpflege lagen die mehrmals jährlich durchgeführten Astungen der Baumbestände sowie die Unkrautkontrolle in und zwischen den Baumreihen. Die Dosierung der Bewässerung und Nährstoffausbringung erfolgte immer in Hinblick auf den Klimaverlauf, das Entwicklungsstadium der Bäume und die Jahreszeit.

Erstmalig wurden bei der Installation der Bewässerung die Tropfschläuche unterirdisch verlegt. Im Vergleich zu der oberirdischen Verlegung bringt dies zahlreiche Vorteile mit sich: verringerter Wasserverbrauch durch niedrigere Verdunstungsraten, geringere Folgekosten für die Unkrautkontrolle, weil dem Oberboden weniger Wasser und Nährstoffe zugeführt werden, und zudem eine tiefere Wurzelbildung, die die Standfestigkeit der Bäume erhöht.

Weil sich zwei Baumreihen einen Bewässerungsschlauch teilen und so bis zu 50 % der Schlauchlänge eingespart werden kann, werden darüber hinaus Ressourcen geschont – und nicht zuletzt fördert eine unterirdische Verlegung der Tropfschläuche die Pflanzengesundheit, weil der Wurzelhalsbereich schneller abtrocknet und somit das Risiko von Pilzinfektionen reduziert werden kann.

Äußerst zufrieden sind wir mit den Niederschlagsmengen. 2019 und 2020 fiel ausreichend Regen. Die Wasserstände der Staustufen waren durchgehend normal, eine verlässliche und ausreichende Wasserversorgung sämtlicher Baumbestände war zu jeder Zeit gesichert. Um künftigen extremen klimatischen Verhältnissen zu begegnen, versahen wir die Bäume zusätzlich mit einem Schutzanstrich.

Eine Herausforderung auch in diesem Jahr waren Schäden durch Nagetiere. Mit einer Kombination mehrerer Maßnahmen gelingt es uns jedoch gut, sie unter Kontrolle zu halten. Herausfordernd war für uns zudem der Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Trotz erschwerter Bedingungen konnten wir die Produktion aber fast uneingeschränkt weiterführen.

Das neue WeGrow-Tochterunternehmen KIRITEC GmbH ist seit Ende 2020 im Vertrieb von Kiri-Schnittholz tätig. Die Geschäftsleitung bestätigt eine stetig Nachfrage nach Kiriholz. So ist der Bekanntheitsgrad dieser Holzart in Deutschland und der Schweiz stark gestiegen. Mittlerweile ist Kiri-Schnittholz in über 40 Händler-Niederlassungen in Deutschland und der Schweiz verfügbar. Das Rundholz wird in erster Linie noch aus kleineren Beständen innerhalb der EU bezogen. Die Kunden stammen insbesondere aus den Bereichen Innenausbau, Sportgeräte, Caravaning, Musikinstrumente und Tiny House.

a) Ertragslage

Im operativen Geschäftsjahr 2020 konnten sonstige betriebliche Erträge i.H.v. 5 TEuro (Vorjahr 15 TEuro) generiert werden und bestehen im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Abschreibungen betragen 0 TEuro (Vorjahr 0) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 50 TEuro (Vorjahr 34 TEuro). Die Zinsen und ähnlichen Erträge betragen 0,4 TEuro (Vorjahr 0,1 TEuro). An Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 0 TEuro (Vorjahr 0 TEuro) angefallen. Der Jahresfehlbetrag beträgt 45 TEuro (Vorjahr 18 TEuro).

b) Finanzlage

i. Kapitalstruktur

Das Festkapital der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beträgt 3.934 TEuro und ist voll eingezahlt. Es setzt sich aus den Kommanditbeteiligungen i.H.v. 3.919 TEuro sowie den Einlagen der Kommanditistin WeGrow GmbH i.H.v. 5 TEuro und der Teuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH i.H.v. 10 TEuro zusammen. Das Kapitalrücklagenkonto setzt sich aus einem 5-prozentigen Aufschlag auf die gezeichneten Pflichteinlagen zusammen und beträgt 196 TEuro.

ii. Investition

Im Geschäftsjahr 2020 wurde insbesondere in den Erwerb von Jungpflanzen und die Bewirtschaftung und Pflege der Baumbestände investiert.

iii. Liquidität

Die Liquidität der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beträgt zum 31. Dezember 2020 1.446 TEuro. Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.

c) Vermögenslage

Die Bilanzsumme der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG beträgt zum Stichtag 3,65 Mio. Euro (Vorjahr 3,58 Mio. Euro). Die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt 29 TEuro (Vorjahr 40 TEuro) bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über 293 TEuro (Vorjahr 216 TEuro) sind Forderungen gegen die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH i.H.v. 26 TEuro (Vorjahr 6 TEuro) und gegen den KiriFonds III Spanien GmbH i.H.v. 267 TEuro (Vorjahr 210 TEuro) enthalten.

d) Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft

Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 liegt die finanzielle Entwicklung der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG im kalkulierten Rahmen. Aufgrund der sich nach hinten verschobenen Platzierung des Eigenkapitals ist auch mit einer zeitlichen Verschiebung der ersten Baum- bzw. Holzverkäufe zu rechnen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2020 über einen Finanzmittelbestand von 1.446 TEuro. Der Baumbestand der Gesellschaft wurde mit einem Anschaffungswert und den Herstellungskosten zu einem Vermögen über insgesamt 1.771 TEuro (Vorjahr 1.233 TEuro) als Sachanlage im Anlagevermögen der Gesellschaft aktiviert.

3. Angaben nach § 24 Abs. 1

Vermögensanlagengesetz (VermAnIG)

Im Geschäftsjahr 2020 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für ihre Leistungen im Projektmanagement (insbesondere Bodenbewertung, Flächenaufnahmen, Wasserbewertungen, Kartierungs- und Vermessungsarbeiten, Verhandlung mit Flächeneigentümern, Erledigung behördlicher Formalitäten, Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln, Aufbau und Management der Lagerhaltung) einen Gesamtbetrag in Höhe von 51.141,96 Euro (Vorjahr 79 TEuro) und für Monitoring und Qualitätssicherung 12.000,00 Euro (Vorjahr 12 TEuro).

Die Projektentwicklung wurde 2018 abgeschlossen. Die operative Bewirtschaftung führte im Geschäftsjahr 2020 die spanischen Gesellschaft WeGrow AgriTec S.L. durch, die für ihre Leistungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 271 TEuro (Vorjahr 326 TEuro) erhielt.

Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:

1. feste Vergütungen:

Haftungsvergütung in Höhe von 5 TEuro (Vorjahr 5 TEuro) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH.

Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 18 TEuro (Vorjahr 18 TEuro) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von 18 TEuro wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau All in Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG gezahlt.

Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe von 20 TEuro (Vorjahr 20 TEuro) an die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH, Aurich.

2. variable Vergütungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

3. Gewinnbeteiligungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

Damit sind für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt 43 TEuro (Vorjahr 43 TEuro) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.

III. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen

1. Voraussichtliche Entwicklung

Die geplante Laufzeit der Gesellschaft endet mit der letzten erwarteten Ernte voraussichtlich im Jahr 2027. Die erwarteten Ausschüttungen für den Holzverkauf sind für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Auch aus heutiger Sicht besteht im Vergleich zu den prospektierten erwarteten Gesamtmittelrückflüssen im Wesentlichen kein Anpassungsbedarf. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2021 von einem Jahresfehlbetrag von ca. 84 TEuro aus.

2. Risiken

Die Risiken für die Gesellschaft KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG sind im Beteiligungsprospekt unter Abschnitt „Risiken“ detailliert und umfänglich dargestellt. Die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft als besonders relevant darstellenden Risiken sind im Folgenden nochmals kurz zusammengefasst.

Die Produktion von Pflanzen und Holz basiert auf natürlichen Vorgängen, die sowohl durch biotische (Schädlinge, Krankheiten) als auch abiotische (Wasser- und Nährstoffversorgung, Temperatur, Wind etc.) Einflussfaktoren negativ beeinflusst werden können. Da die Holzproduktion im Freiland unter weitgehend natürlichen Umweltbedingungen stattfindet, besteht hier das Risiko, dass biotische und abiotische Störfaktoren den Zuwachs der Bäume negativ beeinflussen, die Entwicklung von Holzvolumen und Holzqualität unter Plan verlaufen und es zu vollständigen Ausfällen einzelner oder aller Anbauflächen kommen kann.

Durch den Klimawandel vermehrt auftretende Wetterextreme, wie langanhaltende Dürreperioden oder andere Wetterextreme, stellen sich immer mehr als Risiko für die Land- und Forstwirtschaft dar. Insbesondere unterliegen junge Baumbestände und Bestände auf sandigen, in geringerem Umfang Wasser speichernden Standorten, einem

erhöhten Risiko. Auch ist nicht auszuschließen, dass es zukünftig vermehrt zu starken Stürmen kommen kann, die Schäden an den Bäumen anrichten können.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass sich aufgrund eines unerwartet hohen Pflegeaufwandes der Baumbestände oder notwendiger Investitionen in Bewässerungsanlagen die Kosten der Holzproduktion deutlich über die Planzahlen erhöhen und es so zu Liquiditätsengpässen kommen kann.

Zum Zeitpunkt der Lageberichtsaufstellung sind die langfristigen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf die Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht abschätzbar. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Geschäftstätigkeit weiterhin wie geplant aufrechterhalten werden kann. Diesbezüglich besteht jedoch naturgemäß eine gewisse internationale Unsicherheit.

3. Chancen

Die Chancen der Gesellschaft bestehen weiterhin in der Nachfrage nach Kiri-Holz und einer kontinuierlichen Holzpreissteigerung. Zudem profitieren wir von dem Trend zu nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis.

Unser europäisches Plantagenholz stammt grundsätzlich aus nachhaltigen Quellen, da die strengen europäischen Gesetzgebungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Einhaltung nachhaltiger Standards vorgeben.

Der Kiri-Anbau trägt zu einer Schonung natürlicher Wälder, zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sowie dem ressourcenschonenden Einsatz von Wasser bei. Zudem bindet der Baum durch sein schnelles Wachstum viel CO2 aus der Atmosphäre. Kiri-Holz kann darüber hinaus Tropenhölzer substituieren und die steigende Nachfrage nach Sperrholz als universellem Baustoff bedienen. Aber auch von Verarbeitern von Schnittholz ist ein immer stärkeres Interesse an Kiri-Holz zu beobachten. Hier spielen insbesondere das geringe Gewicht und seine Vielzahl materialphysiologischer Vorteile eine entscheidende Rolle.

 

Tönisvorst, 30. Juni 2021

KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG

Geschäftsführende Komplementärin

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Tönisvorst, 30. Juni 2021

KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG

Geschäftsführende Komplementärin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnIG sowie alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dem entsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussforderung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die vom Treuhänder verwalteten Kapitalkonten umfassen, der KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die vom Treuhänder verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical-Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Düsseldorf, den 30. Juni 2021

ADKL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tobias Polka, Wirtschaftsprüfer

Klaus Verstegen, Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/​oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Dieser Bestätigungsvermerk ist nur mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur gültig.

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