Bei einem ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von 3 Millionen Euro ist diese Bewertung wohl gerechtfertigt.
Pacifico Renewables Yield AG
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
1. Bilanz zum 31. Dezember 2020
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
3. Anhang
4. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
1. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
AKTIVA
€ | 2020 | 2019 |
A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 43.069 | 57.928 |
II. Sachanlagen | ||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.007 | 8.075 |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 72.203.641 | 20.974.487 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.321.250 | 40.000 |
75.524.891 | 21.014.487 | |
75.573.967 | 21.080.490 | |
B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 294.195 | – |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.827.768 | 646.756 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 229.343 | 1.505 |
2.351.306 | 648.261 | |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.055.503 | 2.972.143 |
6.406.809 | 3.620.404 | |
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 130.497 | 14.961 |
82.111.273 | 24.715.855 |
PASSIVA
€ | 2020 | 2019 |
A. EIGENKAPITAL | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 3.309.766 | 1.135.000 |
II. Kapitalrücklage | 79.618.227 | 23.565.000 |
III. Bilanzverlust | -3.073.573 | -318.467 |
79.854.420 | 24.381.533 | |
B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
Sonstige Rückstellungen | 1.352.912 | 205.295 |
1.352.912 | 205.295 | |
C. VERBINDLICHKEITEN | ||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 837.517 | 100.828 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 49.252 | 20.653 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 17.172 | 7.546 |
davon aus Steuern 11.867 € (2019: 5.938 €) | ||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 € (2019: 1.608 €) | ||
903.941 | 129.027 | |
82.111.273 | 24.715.855 |
2. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020
€ | 2020 | 2019 |
1. Umsatzerlöse | 290.528 | – |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 4 | – |
3. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -1.237.465 | -164.478 |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -45.013 | -6.136 |
davon für Altersversorgung -6.432 € (2019: -1.608 €) | ||
-1.282.478 | -170.614 | |
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -29.025 | -8.279 |
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.191.516 | -566.150 |
6. Erträge aus Beteiligungen | 1.133.472 | 579.357 |
davon aus verbundenen Unternehmen 1.133.472 € (2019: 579.357 €) | ||
7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 434.553 | 174.611 |
davon aus verbundenen Unternehmen 353.175 € (2019: 174.611 €) | ||
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 8.627 | 2.459 |
davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 8.626 € (2019: 2.459 €) | ||
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -119.271 | -222.078 |
davon an verbundene Unternehmen -1.093 € (2019: -222.078 €) | ||
davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen -289 € (2019: 0 €) | ||
10. Jahresfehlbetrag | -2.755.106 | -210.694 |
11. Verlustvortrag | -318.467 | -107.773 |
12. Bilanzverlust | -3.073.573 | -318.467 |
3. ANHANG
3.1. Allgemeine Angaben
3.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3.3. Erläuterungen zur Bilanz
3.4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.5. Sonstige Pflichtangaben
3.6. Entwicklung des Anlagevermögens
3.1. ALLGEMEINE ANGABEN
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Pacifico Renewables Yield AG mit Sitz in Grünwald ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 251232 eingetragen.
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Die Gesellschaft wendet die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs 1 i. V. m. § 267a Abs. 3 HGB an. Die Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen.
3.2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
• |
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten |
• |
Ausleihungen zum Nennwert |
Die Finanzanlagen (Beteiligung an einer Personengesellschaft) sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Zusätzlich geleistete Einlagen erhöhen die Anschaffungskosten. Verlustanteile aus der Beteiligung sind in der Handelsbilanz nicht zu erfassen, solange keine dauernde Wertminderung der Beteiligung vorliegt. Positive Ergebnisanteile aus der Beteiligung sind als Beteiligungsertrag auszuweisen, insoweit entnahmefähige Gewinnanteile vorliegen.
Dauerhafte Wertminderungen werden durch den Ansatz von Abschreibungen berücksichtigt.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden nach den Regelungen der Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst und mit ihrem Barwert unter Berücksichtigung von Preissteigerungen angesetzt. Sie werden als Ansammlungsrückstellungen jährlich aufgestockt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten.
3.3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Finanzanlagen
Wesentliche Zugänge der Finanzanlagen i.H.v. 75,52 Mio. € (2019: 21,01 Mio. €) im Geschäftsjahr betreffen den Kauf der Anteile an acht PV-Gesellschaften mit 11,34 Mio. € sowie die Kapitalisierung der Pacifico Renewables Fin GmbH mit 45,05 Mio. €. Die Kapitalisierung der Pacifico Renewables Fin GmbH erfolgte unter anderem, um die Rekapitalisierung einer Zielgesellschaft zu ermöglichen und den Weg für einen möglichen späteren Erwerb dieser Zielgesellschaft auf eine finanziell möglichst attraktive Weise zu ebnen..
Eigenkapital
Durch zwei Kapitalerhöhungen der Pacifico Renewables Yield AG im Geschäftsjahr erhöhte sich das gezeichnete Kapital von 1,14 Mio. € um 2,17 Mio. € und beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2020 3,31 Mio. €. Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie. Das durch die Kapitalerhöhungen erzielte Agio von 56,05 Mio. € erhöhte die Kapitalrücklage.
Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Oktober 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Oktober 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 567.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien, gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).
Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. März 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 915.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die am 16. März 2020 von einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung über 915.000 neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft zu einem Ausgabepreis von 22,00 € je Aktie wurde am 28. April 2020 mit Ausgabe von 795.455 neuen Aktien erfolgreich abgeschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Bareinlage und unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre. Im Zuge der Kapitalerhöhung hat sich die Kapitalrücklage der Gesellschaft um 16,70 Mio. € erhöht.
Durch einen weiteren Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. August 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 46.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung wurden im Dezember 2020 insgesamt 1.379.311 neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft zu einem Ausgabepreis von 29,00 € (1.015.329 Aktien) während der Bezugsperiode sowie 31,00 € (363.982 Aktien) in der darauffolgenden Privatplatzierung platziert. Die Kapitalrücklage erhöhte sich dadurch insgesamt um 39,35 Mio. €.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3.4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
Die Umsatzerlöse in Höhe von 290.528 € (2019: 0 €) resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Management-Umlage für Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Compliance, Vertragsmanagement sowie Zahlungsverkehr (36.439 €) und Asset Management Dienstleistungen, die die Renewables Yield AG für Tochtergesellschaften erbringt (254.089 €).
Der Personalaufwand in Höhe von 1,28 Mio. € (2019: 170.614 €) beinhaltet u.a. die Zuführung zur Rückstellung für die virtuelle aktienbasierte Vergütung des Vorstands mit 851.285 € (2019: 97.539 €)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3,19 Mio. € (2019: 566.150 €) beinhalten zu großen Teilen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten (2,07 Mio. €; 2019: 284.190 €), die fast ausschließlich im Zusammenhang mit den beiden Kapitalerhöhungen sowie Akquisitionen im Berichtszeitraum stehen. Hinzukommen Börsenkosten, die sich aus laufenden Börsenkosten, der Einbeziehung der Aktien in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf sowie der Einbeziehung neuer Aktien resultierend aus Kapitalerhöhungen zusammensetzen (56.429 €), und Kosten für Asset Management-Dienstleistungen gegenüber der Pacifico Energy Partners GmbH (254.089 €).
Die Kosten für die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse beinhalten Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses und Aufwendungen für die prüferische Durchsicht des Halbjahreskonzernabschlusses. Diese Aufwendungen betragen insgesamt 150.000 € (2019: 109.200 €).
Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses
In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:
Posten der Ergebnisverwendung | Betrag € |
-Jahresfehlbetrag | -2.755.106 |
– Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -318.467 |
= Bilanzverlust | -3.073.573 |
3.5. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2020 neben den beiden Vorständen zwei permanent angestellte Vollzeitmitarbeiter in Deutschland. Im Geschäftsjahr ergibt sich eine gesamte durchschnittliche Mitarbeiteranzahl von zwei Arbeitnehmern (2019: ein Arbeitnehmer).
Konzernzugehörigkeit
Die Pacifico Renewables Yield AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf.
Mitteilungspflichten nach § 20 AktG
Schriftliche Mitteilung nach § 20 Abs. 6 AktG vom 25. August 2020:
Die Pelion Green Future Alpha GmbH (vormals Pelion Alpha GmbH), Schönefeld, hat uns ihre erfolgte Firmenänderung mitgeteilt und dass ihr weiterhin gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft sowie gemäß § 20 Abs. 4 AktG unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehören.
Ferner wurde uns hinsichtlich der folgenden juristischen und natürlichen Personen mitgeteilt, dass
1) der Pelion Green Future GmbH, Schönefeld, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen durch von der Pelion Green Future Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden,
2) der Felicis Holding GmbH, München, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 und 3 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen durch von der Pelion Green Future Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden, sowie
3) Herrn Alexander Samwer, c/o Arvantis Group, Karlstraße 14, 80333 München, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (§ 20 Abs. 1 AktG) und mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (§ 20 Abs. 4 AktG) gehören, wobei diese Zurechnungen durch von der Pelion Green Future Alpha GmbH unmittelbar gehaltene Anteile vermittelt werden.
Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand der Gesellschaft hat gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
„Wir erklären, dass die Pacifico Renewables Yield AG bei den in diesem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.“
3.6. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
€ | 1/1/2020 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 12/31/2020 |
I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessisonen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 65.170 | 10.984 | – | – | 76.154 |
Summe Immaterielle Vermögenswerte | 65.170 | 10.984 | – | – | 76.154 |
II. Sachanlagen | |||||
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.112 | 1.113 | – | – | 10.225 |
Summe Sachanlagen | 9.112 | 1.113 | – | – | 10.225 |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 20.974.487 | 57.156.115 | 4.661.444 | 10.588.405 | 72.203.641 |
2. Ausleihungen an verbundene | 40.000 | 8.044.694 | -4.661.444 | 102.000 | 3.321.250 |
Summe Finanzanlagen | 21.014.487 | 65.200.809 | – | 10.690.405 | 75.524.891 |
Anlagevermögen gesamt | 21.088.769 | 65.212.906 | 0 | 10.690.405 | 75.611.270 |
Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
€ | 1/1/2020 | Geschäftsjahr | 12/31/2020 | 12/31/2020 | 12/31/2019 |
I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessisonen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7,242 | 25,843 | 33,085 | 43,069 | 57,928 |
Summe Immaterielle Vermögenswerte | 7,242 | 25,843 | 33,085 | 43,069 | 57,928 |
II. Sachanlagen | |||||
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1,036 | 3,182 | 4,218 | 6,007 | 8,075 |
Summe Sachanlagen | 1,036 | 3,182 | 4,218 | 6,007 | 8,075 |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | – | – | – | 72,203,641 | 20,974,487 |
2. Ausleihungen an verbundene | – | – | – | 3,321,250 | 40,000 |
Summe Finanzanlagen | – | – | – | 75,524,891 | 21,014,487 |
Anlagevermögen gesamt | 8,278 | 29,025 | 37,303 | 75,573,967 | 21,080,490 |
Grünwald, 11. Juni 2021
Dr. Martin Siddiqui, Vorstand
Christoph Strasser, Vorstand
4. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Pacifico Renewables Yield AG, Grünwald
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Pacifico Renewables Yield AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
• |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 11. Juni 2021
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
Abel, Wirtschaftsprüfer
Merget, Wirtschaftsprüferin
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