Man kann sie schon gar nicht mehr zählen die Angebote von Anwälten und Pseudoanlegerschutzvereinen.
Alle haben eines gemeinsam zunächst einmal wollen alle Geld verdienen.Wer schützt den Anlger vor dem Anlegerschützer, so möchte man oft die Frage stellen.Bevor man irgendwas an Informationen, die tatsächlich weiterhelfen, bekommt muss man schon Geld bezahlen. Natürlich halten wir anwaltschaftliche Beratung für wichtig, was wir nicht mögen sind die Mandantenfänger die nur Geld verdienen wollen, denen aber das Wohl der Mandanten oft „egal“ ist.Staunen muss man über die teure Werbung die von diesen Vereinen und Anwälten bei google geschaltet werden.Jeder Klick kostet dort bis zu 3 Euro und mehr, wenn sie ganz Vorne stehen wollen.
Wir wollen mit unserem Portal „Anwaltswort.de“ diesem Wildwuchs eine kleine Alternative entgegensetzen.Ob uns das gelingt, daß wissen wir nicht.
Anwälte die nachweislich für die Anleger gute Urteile erwirkt haben können das über die genannte Plattform gerne veröffentlichen.Hier kann sich der Anleger dann erkundigen und nachlesen, ob der Anwalt (die Anwältin) der hier berichtet ihm möglicherweise weiterhelfen kann. Wir sind uns durchaus bewußt darüber, daß dies auch eine Art der Werbung ist, deshalb bitten wir Anwälte die auf unserer Plattform dann Veröffentlichungen vornehmen, eine Spende an die Leipziger Tafel e.V. zu überweisen.Das verstehen wir unter dem Begriff „soziale Werbung“.
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