Beratungen durch eigens ernannte Anlageschutzanwälte haben in Deutschland derzeit Konjunktur. Die Berufsbezeichnung ist zwar nicht geschützt und lässt daher viele Fragen offen. Dennoch gehen solche spezialisierten Anwaltskanzleien derzeit mit besonders aggressiven Methoden bei der Anwerbung neuer Mandate vor.
Private Anleger haben in der vergangenen Zeit bei Immobilienpleiten und anderen gescheiterten Anlagekonstrukten ihr Geld häufig vollständig verloren. Bei der Suche nach juristischer Hilfe geraten die Anleger an dubiose Anlageschutzanwälte. Sie versprechen Hilfe beim Prozess gegen die Fonds und ihre Manager und schüren die Hoffnung auf Erfolg vor Gericht. In erster Linie geht es vielen der Anwälte allerdings um das hohe Honorar. Die Anlegeranwälte verdienen bei der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern nicht selten hohe Summen, da das Honorar am Streitwert bemessen wird. Dieser liegt bei den Mandaten meist bei mehreren zehntausend Euro, unabhängig von der späteren Entscheidung durch das Gericht. Doch selbst wenn die Kläger mit ihrem Verfahren erfolgreich sind, erhalten sie meist keinen Ausgleich für ihren Verlust. Die Anlageschutzanwälte klagen gegen Fonds, bei denen aufgrund der Insolvenz ohnehin kein Geld mehr zu holen ist.
Zusätzlicher Verlust durch Anwaltshonorare
Die Kapitalanleger haben nicht nur ihr investiertes Vermögen verloren. Hinzu kommt die hohe Rechnung für die rechtliche Vertretung durch den Anlageschutzanwalt vor Gericht. Daher warnen Vertreter des Verbraucherschutzes geschädigte Anleger davor, auf die Maschen dubioser Anwälte einzugehen. Durch Massenklagen und eine schlechte Prozessführung riskieren die Anwälte außerdem häufig, vor Gericht zu scheitern. Der Ausgang des Verfahrens ist für sie oftmals weniger von Interesse, da das Honorar in jedem Fall vom Anleger zu zahlen ist.
Viele der Anwaltskanzleien werben ihre Mandate durch Opfergesellschaften und Anlegerschutzvereine. Bei Eingabe entsprechender Suchworte im Internet finden sich zahlreiche solcher Angebote. Anlegern wird in Massenanschreiben geraten, die Dienste des empfohlenen Anwalts für Anlageschutz in Anspruch zu nehmen. Häufig steckt hinter dem Initiator des Vereins die Anwaltskanzlei selbst. Einige Anlegerschutzvereine verlangen außerdem horrende Jahresgebühren von ihren Mitgliedern. Eine weitere Masche ist die direkte Ansprache von geschädigten Anlegern durch Werbeschreiben. Derartige Werbung ist für Anwälte zwar rechtlich untersagt, in der Praxis werden Verstöße allerdings nur in geringem Ausmaß geahndet. Anwaltskanzleien besorgen sich die Adressen von Anlegern insolventer Fonds über verschiedene Wege und schreiben potenzielle Mandanten gezielt an. Die Rundbriefe sind mitunter darauf ausgerichtet, Kapitalanleger durch die Nennung von gerichtlichen Fristen und mittels anderer Methoden unter Druck zu setzen. Verbraucher sollten daher vorsichtig sein, wenn sie solche Angebote erhalten. Die anwaltliche Hilfe führt nicht immer zum versprochenen Ergebnis, verursacht für den Kapitalanleger jedoch hohe Kosten.
Die neueste Masche der 2.Verwertungskette :
Man fordert jetzt Erfolgshonorare.
Damit suggerieren sie der pot. Mandatschaft, daß auch der Anwalt an den Erfolg glaubt und sich zusätzlich besonders engagiert.
Tatsache ist aber, daß auch das Honorar nach RVG schon sehr hoch ist und dies ist ja bekanntlich auch bei Prozess-Niederlagen, jederzeit garantiert.
Und im unwahrscheinlichen Falle des Obsiegens, gibt´s auch noch nen Bonus …
Äußerst böse Falle, kann man da wieder nur vermerken!