Einen Verein den wir nicht kennen, und ein Verein dessen Mitglieder man in der Szene der Anlegerschutzanwälte kaum kennt. Genau das mag der Grund gewesen sein, neben dem Aspekt des Geld verdienens, um diesen Verein zu gründen. Dadurch das die Kanzleien den Verein gegründet haben wie man hier lesen kann
Zitat: Zum Frühjahrstreffen des Vereins Anlegerschutzanwälte e.V. am 16. und 17. Mai 2014 fanden sich 15 Mitglieder sowie ein Juniormitglied zur Tagung und vereinsinternen Fortbildung in Paderborn ein. Der im Dezember 2003 von 11 Rechtsanwälten mit eigenen Kanzleien, die bei der Verbraucherzentrale NRW als Honoraranwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht Beratungen und Vertretungen durchführten, gegründete Verein, umfasst mittlerweile 17 Mitglieder und ein Juniormitglied. Er ist inzwischen auch im übrigen Bundesgebiet über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus vertreten und möchte entsprechend dem Vereinszweck einen wirksamen Schutz von Bankkunden und Kapitalanlegern erreichen. Die Mitglieder bieten diesbezüglich anwaltliche Dienstleistungen an, wobei die überwiegende Anzahl der Vereinsmitglieder berechtigt ist, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Zitat Ende
Von Objektivität bei der Empfehlung eines geeigneten Rechtsanwaltes kann dann sicherlich bei diesem Verein kaum eine Rede sein.
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