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Anlegerschutzanwälte haben es mit neuen Mandaten derzeit schwer

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Der graue Kapitalmarkt war ein Paradies für Anlegerschutzanwälte, hier gab es über Jahre Mandate ohne Ende. Spezialisierte Anwälte aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht schossen wie Pilze aus dem Boden. Mandanten konnte man sich damals noch aus dem Handelsregister holen, denn viele der Beteiligungsgesellschaften im grauen Kapitalmarkt arbeiteten zu Beginn noch ohne Treuhänder. Da bekam man dann schon mal für 5 Euro tausende von Adressen von Anlegern, die man dann nur noch mit einem „ich mach dir Angst Brief“ anschreiben musste und schon kamen die Mandate herein und die Kasse klingelte bei den Anwälten.

Dann schalteten viele Beteiligungsgesellschaften einen Treuhänder ein, der an Stelle der Anleger ins Handelsregister eingetragen wurde. Von da an gingen die Geschäfte schlechter bis zu dem Tag, an dem der BGH ein Urteil fällte, welches für die Anlegerschutzanwälte die Lizenz zum Gelddrucken war. Der BGH hatte entschieden, das jeder Anleger einer solchen Beteiligung (Schiffsfonds, Immobilienfonds usw.) ein Recht darauf hatte, mit seinen Mitkommanditisten in Kontakt treten zu dürfen. Die Lösung war ganz einfach: Man sucht sich also einen Anleger, schreibt dann die Gesellschaft an, fordert die Adressen und teilt den Anlegern anschließend mit, „was für ein schlechtes Produkt das doch sei“. Und schon kamen wieder Mandate ins Haus.

Doch damit hört es nun so langsam auf, denn der graue Kapitalmarkt ist nahezu ausgetrocknet durch den Gesetzgeber. Auf diejenigen, die es jetzt noch erwischt, stürzen sich die Anlegerschutzanwälte dann wie die Piranhas auf ein Stück Fleisch. Mittlerweile haben wir einen zu 90% regulierten Kapitalmarkt, was bedeutet, dass es die Auswüchse der vergangenen Jahre so nicht mehr gibt.  Skandale wie mit S&K sind kaum noch vorstellbar mit der jetzigen Regelung. Was derzeit vermehrt in die Kritik gerät, sind Anleihen, doch da kommen die Anwälte (dummer- oder glücklicherweise) noch nicht an die Adressen der Mitanleihegläubiger. Nun, mein Bedauern dafür hält sich in Grenzen, denn nur wenige Anlegerschutzanwälte haben auch wirklich etwas für ihre Anleger erreicht.

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