Wir haben uns dazu in den letzten 6 Monaten einmal die Werbung so manches Anlegerschutzanwaltes angeschaut, wobei der Begriff „Anlegerschutzanwalt“ dann nicht gesetzlich geschützt ist. Jeder Anwalt der meint sich so betiteln zu müssen, darf das letztlich tun.
Unter 20 von uns untersuchten Kanzleien gab es dann aus unserer Sicht nur 4 Kanzleien die wir wirklich korrekt und seriös benennen würden. Viele Kanzleien verbreiten irgendwelche Hinweise o h n e sich wirklich mit dem Unternehmen dann auch selber befasst zu haben. Hauptsache eine Warnmeldung, und damit Chance auf Mandate, ist erst einmal im Internet. Nur ganz 4 Anwälte haben sich dann auch mit dem Emittenten in Verbindung gesetzt und Fragen gestellt und dann auch seriös berichtet. Wir haben den Eindruck, allen anderen ging es dann wirklich nur darum ein Mandat zu ergattern und Kohle von den Anlegern zu kassieren, mit Teilweise dann auch unsachlichen Berichten die viel Text hatten, aber dann in der Substanz nichts ausgesagt haben.
Kommentar hinterlassen