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Anlegerschutzanwalt „Mandantenfänger?“ Wolfgang Bayer-Gomopa hat mit Klage Erfolg

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Anlegerschutzanwalt Philipp Wolfgang Beyer Jena – Schlappe vor Gericht.Das berichtet Gomopa heute in seinem aktuellen Newsletter.

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Die große Klappe nützte Anlegerschutzanwalt Philipp Wolfgang Beyer (50) aus Jena gar nichts. Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net darf den Gründer und Chef der Kanzlei PWB (13 Anwälte, 60 Mitarbeiter) ungestraft „Niete in schwarzer Robe auf Mandantenfang“ nennen. Das Landgericht Verden in Niedersachsen schmetterte am 19. Juli 2011 eine Privatklage von Beyer gegen GoMoPa.net-Verantwortliche wegen angeblicher Beleidigung und Verleumdung (Geschäftsnummer 1 Qs 138/11) am 19. Juli 2011 ab, nachdem bereits das Amtsgericht Verden am 18. Mai 2011 die Klage wegen zu geringer Schuld eingestellt hatte. Beyer legte dagegen Beschwerde ein, die nun vom Landgericht „als unbegründet verworfen“ wurde. Die Entscheidung unterliegt keiner weiteren Anfechtung.

Beyer tat genau das, wofür er im Kontext des GoMoPa.net-Artikels vom 20. Mai 2009 über Nieten in schwarzen Roben auf Mandantenfang gescholten worden ist: Klagen, um des Klagens und der Kosten Willen. Nur, dass er diesmal die Rechnung, sprich alle Kosten des Verfahrens, selbst tragen musste.

Was ist der Hintergrund?

Im Jahre 2005 hatte Beyer den Anlegerschutzverein Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gegründet, der noch heute in direkter Nachbarschaft zu seiner Kanzlei PWB im Löbdergraben 11 in Jena residiert. Offenbar nicht nur aus reiner Nächstenliebe.

Als damaliger Präsident des DVS hielt Beyer im November 2008 vor 300 Lehman-Geschädigten im Berliner Hotel Maritim eine Konferenz-Eröffnungsrede, um dann Sascha Giller, Co-Anwalt seiner Jenaer Kanzlei, anzukündigen. GoMoPa.net schätzte über Rechtsanwalt Beyer ein: „Vieles spricht dafür, dass sein Engagement vor allem der Akquise von Klienten dienen soll.“

Beyer stand nicht allein in der Kritik von GoMoPa.net. Beyer war nur einer von sieben Kanzleien, die in ähnlicher Weise agierten und von GoMoPa.net allesamt als „Nieten in schwarzer Robe auf Mandantenfang“ bezeichnet wurden. Allerdings war Beyer der einzige, der die Kritik als Beleidigung und Verleumdung auffasste und dagegen eine Privatklage anstrebte, die er nun verlor.

Die Verdener Richter stellten das Verfahren „wegen geringer Schuld“ ein. Zwar habe GoMoPa.net durch die Bezeichnung „Niete“ seine Missachtung gegenüber dem Privatkläger kundgetan. „Allerdings sind der weiteren Berichterstattung über den Privatkläger keine über eine Beleidigung hinausgehenden verleumderischen Elemente zu entnehmen“, so das Landgericht.

Heißt im Klartext: GoMoPa.net drückte sich zwar nicht nett aus, hat aber in der Sache Recht. Beyers Anwältin Jana Riese (kostengünstig, da bei ihm beschäftigt) beleidigte dann auch noch das Gericht mit faktenlosen Behauptungen und schlampiger Eigenrecherche.

Faktenloses Selbstmitleid

Faktenlos war beispielsweise das Selbstmitleid des Anwalts. So würde der GoMoPa.net-Bericht das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandanten stören, argumentierte die Beyer-Vertreterin – ohne dafür einen Beweis zu liefern. Lediglich pauschal ließ Beyer behaupten, es sei ihm unmöglich, den Mandanten eine ausführliche Beratung anzudienen, da diese nach der angeblich einseitig verzerrten Berichterstattung auf der Internetseite von GoMoPa.net nicht mehr gewillt sein würden, sachliche und richtige Argumente gelten zu lassen. Ebenso pauschal stellte die Beyer-Anwältin die Behauptung in den Raum, es gebe Auswirkungen auf die gesamte Kanzleitätigkeit, nannte aber weder Beispiele, noch legte sie Nachweise vor.

Die richterliche Schelte folgte auf dem Fuße. In der Urteilsbegründung heißt es:

Zitat:

Eine massive Schädigung des Privatklägers durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung auch unter dem Gesichtspunkt der Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt kann anhand des pauschalierten Vortrages des Privatklägers nicht nachvollzogen werden.

Miese Recherche

Beyer sah auch das grundrechtlich geschützte Recht an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch die Bezeichnung „Niete in Robe“ verletzt. Namhafte Printmedien wie „Die Zeit“ oder „Die Welt“ hätten die Berichterstattung von GoMoPa.net aufgegriffen, was seinem Ruf geschadet hätte.Vielleicht wäre es ja so gewesen, wenn es denn gestimmt hätte. Doch die Kanzlei von Beyer hat schlecht recherchiert. So schlugen die Richter auch dieses Argument dem Kläger Beyer als völlig falsch um die Ohren.

In der Urteilsbegründung schreien die Richter:

Zitat:

Eine Beeinträchtigung des beruflichen Wirkens und Fortkommens des Privatklägers dadurch, dass die Pressemitteilung Folgeberichtertattungen in namhaften Printmedien wie „Die Zeit“ oder „Die Welt“ nach sich gezogen hat und dadurch in rufschädigender Weise verbreitet wurde, kann schon deshalb nicht nachvollzogen werden, weil die von dem Privatkläger angeführten Reaktionen in der Öffentlichkeit größtenteils vor der Pressemitteilung am 20. Mai 2009 erschienen sind. So datieren die in der „Zeit“ und „Welt“ erschienenen Berichterstattungen über die Arbeit des Privatklägers und insbesondere sein Wirken auf einer Informationsveranstaltung für Anleger sowie … Leserbriefe aus dem Jahr 2008 …, also vor Veröffentlichung der Pressemitteilung durch die Privatbeklagten.

Schon das Göttinger Tageblatt berichtete am 8. August 2008 über Beyer von einem „denkwürdigen Auftritt“ vor dem Landgericht Göttingen, wo Beyer Anleger gegen die Führungsriege der insolventen Göttinger Gruppe vertrat und dabei wohl bewusst eine Klageabweisung wegen schlechter Recherche in Kauf genommen habe. Die Zeitung schrieb, dass ein solches Verhalten vor Gericht „Flucht in die Säumnis“ genannt wird und der Anwalt am Ende – durch Einspruch und neuem Termin- mehr kassieren würde.

Dagegen verwahrte sich Beyer in einer Presseerklärung: „Wir arbeiten im Interesse unserer Mandanten, nicht im Interesse des Geldbeutels!“

Falschmeldungen führen Anleger in die Irre

Doch wie will Beyer das Vertrauen von Mandanten gewinnen, wenn Beyer auf der Internetseite seiner Kanzlei PWB schlecht recherchierte Meldungen aus eigener Feder verbreitet, die seine Leser und künftigen Mandanten in die Irre führen?

Beyer zeigte GoMoPa.net an und berichtet darüber, obwohl das Verfahren sofort eingestellt wurde

Beyer berichtet noch heute, zwei Jahre später, darüber, dass er GoMoPa.net am 29. Juni 2009 wegen einer angeblichen Falschbehauptung angezeigt habe, obwohl das Verfahren nach nur 11 Tagen eingestellt worden ist.

So schreibt Beyer noch heute wörtlich:

Zitat:

Wegen der Wiederholung einer Falschbehauptung aus der Online-Publikation der „Wirtschaftswoche“ haben wir gegen die Verantwortlichen Goldmann Morgenstern & Partners Consulting LLC., handelnd durch die Gesellschafter Klaus-Dieter Maurischat und Mark Vornkahl unter dem AZ 530 Js 19465/09 bei der Staatsanwaltschaft Gera – Zweigstelle Jena – Strafanzeige am 29.6.2009 erstattet.

GoMoPa.net fragte heute beim Amtsgericht Gera an. Eine Mitarbeiterin der Zentralregistratur erteilte die Auskunft: „Das Verfahren wurde am 10. Juli 2009 eingestellt.“

Bekanntlich wird der Anzeigenerstatter über die Einstellung des Verfahrens unverzüglich informiert.

GoMoPa.net bat Anwalt Beyer um eine Erklärung: Warum klären Sie Ihre Leser und Mandanten nicht auf, sondern erwecken den Eindruck, das Verfahren sei noch anhängig? Zumal auch das Beschwerdeverfahren in derselben Sache (Nieten in schwarzen Roben auf Mandantenfang) wegen desselben Artikels vom Landgericht Verden am 19. Juli 2011 abgewiesen und zu Ihren Kosten eingestellt worden ist. Und zwar mit der Begründung, dass keine Verleumdung vorliegt.

Also gab es gar keine Falschbehauptung, wie Sie auf Ihrer Website behaupten.Warum führen Sie Ihre Leser nun weiterhin auf Ihrer Website in die Irre?

GoMoPa.net erhielt keine Antwort.

Doch es kommt noch dreister: Beyer erfindet Strafanzeigen

Beyer berichtet auf seiner Kanzleiseite über GoMoPa.net, dass angeblich Anzeigen wegen Erpressung vorlägen. Und nennt als Beispiel die Allianz AG. Die Anzeige ist erfunden, was sich sehr leicht entlarven lässt.

Beyer führt aus:

Zitat:
Gegen die Verantwortlichen des GoMoPa Onlineportals sind unserer Kenntnis nach reihenweise Strafanzeigen wegen Erpressung und anderer Delikte bei mehreren deutschen Staatsanwaltschaften anhängig. Zu den Anzeigeerstattern gehören – ebenfalls unserer Kenntnis nach – unter anderen so prominente Unternehmen wie die Allianz AG.

GoMoPa.net fragte bei der Allianz AG nach. Die Pressesprecherin der Allianz Deutschland AG, Susanne Kluge aus München, recherchierte im Unternehmen und sagte anschließend: „Bei uns ist ein derartiger Vorgang nicht bekannt.“

Wieder wollte GoMoPa.net von Beyer wissen: Warum verbreiten Sie eine Falschmeldung? Worauf stützt sich Ihre Aussage „unserer Kenntnis nach“?

Wieder kam von Beyer keine Antwort.

Beyer bezahlte seine Werbung nicht

Dabei hatte Beyer mal kurzzeitig im Jahre 2006 einen guten Draht zu GoMoPa.net. Er unterschrieb einen Werbevertrag, seine Kanzlei wurde auf GoMoPa.net als Avatar gezeigt. Doch als es ans Bezahlen der Reklame ging, war Beyer für GoMoPa.net plötzlich nicht mehr zu erreichen. Vertriebsleiter Raimund Maurus erinnert sich noch ganz genau an sein letztes Telefonat mit Beyer. Beyer sagte damals am 18. Dezember 2006: „Ich zahle, sobald ich kann, aber fassen Sie einem nackten Mann in die Tasche!“

Bis heute schuldet Beyer seinem einstigen Werbepartner GoMoPa.net rund 1.000 Euro. GoMoPa.net verzichtet auf die Beitreibung der Schulden. Eine Niete in Robe soll nicht auch noch wegen GoMoPa.net auf Mandantenfang gehen müssen.

Quelle:Gomopa.net

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