Durchaus manchmal, aber wissen sollten Sie, dass der Begriff irreführend ist, denn der Begriff selbst ist keine Berufsbezeichnung sondern eher eine Beschreibung eines beruflichen Tätigkeitsschwerpunktes, der nicht gesetzlich geschützt ist.
Anlegerschutzanwalt darf sich eigentlich J E D E R Anwalt nennen. Genau deshalb sollten sie vor allzu aggressiven Werbern aus diesem Bereich vorsichtig sein. Auch eins sollte Ihnen klar sein, keiner dieser Anwälte arbeitet ohne eigenes finanzielles Interesse an ihrem Mandat. Versprechungen sind da schnell gemacht (man will ja erstmal das Mandat haben), in wenigen Fällen kommt dann allerdings ein Ergebnis raus was sie sich gewünscht haben, und wenn dann mit weiterem finanziellen Aufwand. Anwälte verdienen heute auch nicht einfach ihr Geld, diese haben genauso zu kämpfen um wirtschaftlich erfolgreich zu sein wie jedes andere Unternehmen auch. Oft ist der Anwalt „um die Ecke“ genau so gut in seiner Vertretung für sie, deshalb nicht immer zu dem laufen der am lautesten schreit. Rechtsprechung ist kein Marktplatz.
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