Die BaFin hat auf ihrer Website eine neue Version der „Häufig gestellten Fragen“ zu Prospekten für Vermögensanlagen und Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) veröffentlicht.
Damit beantwortet sie gezielt Fragen von Marktteilnehmern, die durch das veränderte Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) aufgekommen sind. Die Anpassungen sind zum 17. August 2021 in Kraft getreten und haben zum Ziel, den Anlegerschutz weiter zu verbessern (Anlegerschutzstärkungsgesetz, AnlSchStG).
Die BaFin gibt hiermit insbesondere Auskunft, in welchen Fällen ein Emittent von Vermögensanlagen der neu eingeführten Verpflichtung zur Bestellung eines Mittelverwendungskontrolleurs unterliegt. Damit unterstützt sie Emittenten, die ein Angebot von Vermögensanlagen planen und sich über die insoweit geltenden Bestimmungen informieren möchten.
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