Startseite Allgemeines Anleihe: adcada.money FESTZINS – 11-2018 – die Kostenbombe droht! Nicht zustimmen! Hier will nur ein Anwalt abkassieren!
Allgemeines

Anleihe: adcada.money FESTZINS – 11-2018 – die Kostenbombe droht! Nicht zustimmen! Hier will nur ein Anwalt abkassieren!

knerri61 (CC0), Pixabay
Teilen

60 IN 352/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der adcada GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Heiko Kühn, Heydeweg 5, 18182 Bentwisch
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13161
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte arndt.law, Friedhofsweg 47, 18057 Rostock, Gz.: 541/20-TA-IR
|
in Kategorie „Termine“

Terminsbestimmung:
Es wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber folgender von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibungen:

Anleihe: adcada.money FESTZINS – 11-2018

nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend abgekürzt SchVG) vom 31.07.2009

auf

Montag, 14.12.2020, 12:30 Uhr, Landgericht Rostock, August-Bebel-Straße 15-20, 18055 Rostock, Sitzungssaal: Großer Saal 2.002

mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:

1. Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaber-Schuldverschreibungen mit dem Recht, Forderungen aus diesen zum Insolvenzverfahren als Vertreter anzumelden.

2. Wahl eines Stellvertreters des oben genannten Vertreters

3. Beschlussfassung über folgende Anträge:

a) Anmeldung durch einzelne Gläubiger ist ausgeschlossen, § 19 Abs. 3 SchVG
b) Der gemeinsame Vertreter ist beauftragt und bevollmächtigt, die Rechte im Insolvenz verfahren wahrzunehmen.

4. Regelungen der Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters und des Stellvertreters dem Grunde und ggfs. der Höhe nach. Auf die Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss v. 12.01.2017, IX ZR 87/26), wonach die Vergütung des gemeinsamen Vertreters keine Masseverbindlichkeit ist, wird hingewiesen.

Zur Teilnahme an der Gläubigerversanmmlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Gläubiger berechtigt, die am Tage der Gläubigerversammlung ihr Recht durch Vorlage einer aktuellen Schuldurkunde nachweisen.
Der Nachweis ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

Eine Kopie der Schuldurkunde muss spätestens am dritten Tag vor dieser Gläubigerversammlung beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Tobias Schulze, Am Campus 1-11, 18182 Bentwisch, Telefon: 0381 649200, Telefax: 0381 649234, eingehen.

Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen kann.
Die Vollmacht ist zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 24.11.2020

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung Nr. 26/​24/​32 zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben...

Allgemeines

Trumps Amtseinführung

Donald Trumps zweite Amtseinführung: Alles, was Sie wissen müssen Am Montag wird...

Allgemeines

Usha Vance: Die „spirituelle Wegweiserin“ hinter dem Aufstieg von JD Vance

JD Vance, ein Kriegsveteran mit bescheidenem, arbeiterklassengeprägtem Hintergrund, hätte wohl kaum jemandem...

Allgemeines

ELARIS AG Aktie heute bei 1,62 Euro

Der Aktienpreis ist heute erneut gefallen, wenn auchnur  in geringem Umfang. Die...