Unternehmensanleihen sind keine Seltenheit am deutschen Kapitalmarkt. Üblicherweise weisen sie eine fünfjährige Laufzeit auf und ein unüblich hohes Schuldversprechen für die Überlassung von Geld. Neben der Pflicht zur Rückzahlung am Ende der Laufzeit – sofern nicht eine Verlängerung oder ein Anleihentausch vereinbart wird – werden nicht selten Zinsen zwischen 6 % und 9 % vereinbart. In Mode sind aktuell solche Anleihen, die sich grüne Werte auf die Fahnen schreiben.
Bei solchen harten Leistungspflichten lassen sich Anleihen einerseits einigermaßen gut vertreiben. Andererseits wird die Frage nach dem Einlösen der Rückzahlungsversprechen spannender, je näher es auf das jeweilige Ende zugeht.
Gelegentlich soll dies durch Nachrangklauseln aufgefangen werden und/oder durch Wandelkonstrukte. Doch Vorsicht: Gemäß der recht dynamischen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen wirksamer Nachrangklauseln in den letzten Jahren ist es nicht ganz so einfach, einen ordnungsgemäßen Nachrang mit der gewünschten Wirkung zu implementieren.
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