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Anlegergelder Vernichtung: Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG

geralt (CC0), Pixabay
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Auch hier eine wahre Aussage, wenn man sich die aktuelle im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz anschaut. Auch hier im 6-stelligen Bereich.

Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ zum 31. Dezember 2021 nach KARBV

Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg

A. Aktiva

31.12.2021 Anteil 31.12.2020 Anteil
Investmentanlagevermögen EUR % EUR %
1. Barmittel und Barmitteläquivalente Täglich verfügbare Bankguthaben 120.585,12 1,19 1.529.560,50 13,59
2. Forderungen Andere Forderungen 10.050.000,00 98,81 8.600.000,00 76,38
3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 1.129.611,11 10,03
10.170.585,12 11.259.171,61

B. Passiva

EUR % EUR %
1. Rückstellungen 46.340,00 0,46 45.960,00 0,41
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Aus anderen Lieferungen und Leistungen 20.044,48 0,20 10.354,88 0,09
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Kommanditisten 10.237.176,73 9.895.739,02
b) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -132.976,09 1.307.117,71
10.104.200,64 99,35 11.202.856,73 99,50
10.170.585,12 11.259.171,61

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 nach KARBV

Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg

2021 2020
Investmenttätigkeit EUR EUR EUR
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge 172.333,02 1.723.622,23
b) Sonstige betriebliche Erträge 288,68 6.307,00
Summe der Erträge 172.621,70 1.729.929,23
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung 83.194,70 80.535,35
b) Verwahrstellenvergütung 17.850,00 17.625,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 28.084,15 24.055,91
d) Sonstige Aufwendungen 176.468,94 300.595,26
Summe der Aufwendungen 305.597,79 422.811,52
3. Ordentlicher Nettoertrag -132.976,09 1.307.117,71
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -132.976,09 1.307.117,71
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -132.976,09 1.307.117,71

ANHANG zum 31.12.2021

Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg, ist nach den Vorschriften des § 158 i. V. m. den § 135 und § 101 des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) erstellt worden.

Die Bilanz ist gemäß § 21 Abs. 4 KARBV und die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 22 Abs. 3 KARBV aufgestellt.

Das Haftkapital der Kommanditisten beträgt TEUR 121.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Anteilig realisierte Ergebnisse des Geschäftsjahres wurden gemäß Ziffer IX Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages vorgetragen und den Kapitalkonten II der Kommanditisten belastet.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufgrund der Befristung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2022 ist die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft entfallen, so dass der Jahresabschluss unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wird. Hieraus ergaben sich keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unter Berücksichtigung des KAGB die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Gemäß § 169 Abs. 1 KAGB hat die HPG Immobilien Invest GmbH als KVG eine Bewertungsrichtlinie erstellt, die geeignete und kohärente Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände der von ihr verwalteten AIF ermöglicht.

Die Kriterien für die Verfahren für die ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände und für die Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil sowie deren konsistente Anwendung für die Überprüfung der Verfahren, Methoden und Berechnungen bestimmen sich gemäß § 169 Abs. 2 KAGB nach den Art. 67 bis 74 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013.

Der Nettoinventarwert je Anteil wird von der HPG Immobilien Invest GmbH unter Kontrolle der Verwahrstelle gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen ermittelt. Für die Bewertung des Nettoinventarwertes je Anteil gelten die Bewertungsregeln und -grundsätze der §§ 271, 168 KAGB und KARBV. Der Nettoinventarwert je Anteil ergibt sich aus der Teilung des Wertes eines Alternativen Investment Fonds (AIF) durch die Zahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Für die Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG sind 12.070 Anteile im Umlauf.

Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Andere Forderungen (Ausleihungen an Immobilienentwicklungsprojekten) sind zum Verkehrswert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtungen Rechnungen getragen.

Die Bankguthaben sind zum Nominalbetrag bewertet.

Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände, die schwer zu liquidieren sind, ist 0.

Im Berichtszeitraum wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gefasst.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Andere Forderungen

Die anderen Forderungen betreffen Forderungen aus atypisch stillen Beteiligungen (an Immobilienentwicklungsprojektgesellschaften) in Höhe von insgesamt TEUR 10.050,00 (Vj. TEUR 8.600,00).

31.12.2021 31.12.2020
Abschlussstichtag EUR EUR
Wert der atypisch stillen Beteiligungen 10.050.000,00 8.600.000,00

Für die Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG ergibt sich auf Basis des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 ein Net Asset Value pro Anteil in Höhe von EUR 837,13 (TEUR 1 je Anteil).

Vermögensaufstellung zum Stichtag (Angaben zu den Vermögensgegenständennach § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV)

AOC Grundstücksges. AOC AOC AOC
Lage des Grundstücks Weyhausen- An der Klanze Hamberge-Hamburger Straße Schwerin – Pilaer Straße Magdeburg Karlsfeld
Projekt- /​ Bestandsentwicklungsmaßnahmen
Art der Nutzung Wohnen und Gewerbe Wohnen Wohnen und Gewerbe Wohnen und Gewerbe Wohnen und Gewerbe
Erwerbsdatum 08.06.2020 26.08.2020 30.03.2021 18.08.2021 10.11.2021
Bau- /​ Umbaujahr
Grundstücksgröße in m2 7.476 7.700 9.853 9.701 47.300
Nutzfläche v. Grundstück*
Nutzungsentgeltausfallquote*
Ausstattungsmerkmale*
Beteiligungswert in EUR 3.000.000,00 1.600.000,00 1.700.000,00 2.000.000,00 1.750.000,00
Kaufpreis in EUR 3.000.000,00 1.600.000,00 1.700.000,00 2.000.000,00 1.750.000,00
Jahresrohertrag lt. Sachverständigenbewertung in EUR*
Restnutzungsdauer*
Anschaffungskosten davon für den Erwerb der Immobilie in EUR*
Anschaffungsnebenkosten davon Gebühren und Steuern in EUR*
Anschaffungsnebenkosten davon sonstige Kosten in EUR*
Anschaffungsnebenkosten gesamt in EUR*
Im Geschäftsjahr abgeschriebene Anschaffungsnebenkosten in EUR*
Zur Abschreibung verbleibende Anschaffungsnebenkosten in EUR*
Voraussichtlich verbleibender Abschreibungszeitraum*
Fremdfinanzierungsquote*
Leerstandquote*
Durchschnittliche Mietvertragsrestlaufzeit*

* Aufgrund der atypisch stillen Beteiligungen an den jeweiligen Projektgesellschaften können keine Angaben gemacht werden.

Nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung ist die atypisch stille Beteiligungen an der Omega Projekt Hirschgartenallee GmbH, die im Berichtszeitraum vollständig zurückgezahlt wurde.

Eigenkapital

Die im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Hafteinlagen betragen EUR 120.800,00 (Vj. EUR 120.800,00) und sind in voller Höhe eingezahlt. Die davon abweichende Pflichteinlage beträgt EUR 12.071.000,00 (Vj. EUR 12.071.000,00).

Entwicklungsrechnung zum 31.12.2021

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 11.202.856,73 11.283.904,02
1. Entnahmen für das Vorjahr -965.680,00 -1.388.165,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -132.976,09 1.307.117,71
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 10.104.200,64 11.202.856,73

Verwendungsrechnung zum 31.12.2021

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -132.976,09 1.307.117,71
2. Gutschrift auf Kapitalkonten 132.976,09 -1.307.117,71
3. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Kapitalanteile

Die Kapitalanteile der Kommanditisten setzen sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:

Persönlich haftende Gesellschafterin HPG Immobilien Invest 2.Verwaltung GmbH Kommanditistin HPG Immobilien Invest Management GmbH Kommanditistin EHIT Erste Hamburger Immobilien Treuhand GmbH Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Kapitalkonten 31.12.2020 0,00 928,10 11.201.928,63 11.202.856,73
1. Kommanditeinlagen 0,00 1.000,00 12.070.000,00 12.071.000,00
2. Kapitalkonto II 0,00 -162,92 -1.966.636,44 -1.966.799,36
Kapitalkonten 31.12.2021 0,00 837,08 10.103.363,56 10.104.200,64

Rückstellungen

Rückstellungen wurden für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen 2020 und 2021 gebildet. Zudem wurden Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Erstellung des Geschäftsberichts für das Jahr 2021 gebildet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind solche aus Lieferung und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr.

Nachtragsbericht

Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und die Folgen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft werden laufend überwacht. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Auswirkungen im Lagebericht.

Entwicklung Fondsvermögen

Jahr 2019 2020 2021
EUR EUR EUR
Vermögensgegenstände 11.341.161,26 11.259.171,61 10.170.585,12
./​. Rückstellungen 57.257,24 45.960,00 46.340,00
./​. Verbindlichkeiten 0,00 10.354,88 20.044,48
Fondsvermögen 11.283.904,02 11.202.856,73 10.104.200,64
ausgegebene Anteile gesamt 12.070 12.070 12.070
Net Asset Value pro Anteil (TEUR 1 je Anteil) 934,87 928,16 837,13

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Bei den Erträgen aus Zinsen und ähnlichen Erträgen handelt es sich um Gewinnbeteiligungen aus den atypisch stillen Beteiligungen.

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen projektbezogene Beratungskosten in Höhe von TEUR 110 und laufende Treuhandvergütung in Höhe von TEUR 27. Die Verwaltungsvergütung enthält Aufwendungen aus laufender Fondsverwaltung in Höhe von TEUR 83.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zu Investitionen

Im Berichtszeitraum wurden mit den atypisch stillen Beteiligungen an der AOC Schwerin Pilaer Straße GmbH in Höhe von EUR 1.700.000,00, an der AOC 3. Vorratsgesellschaft mbH in Höhe von EUR 2.000.000,00 sowie an der CG Karlsfeld BF IV Finco GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 1.750.000,00 neue Investitionen getätigt.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG obliegt der geschäftsführenden Komplementärin HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH, Hamburg, und setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Markus Teich und Herr Dr, Florian de Weryha.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG ist die Komplementärin HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH, Hamburg. Diese ist in der Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht Hamburg unter der HRB Nr. 123137 eingetragen. Sie ist einzelvertretungsberechtigt und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000. Die HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH leistet keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt.

Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr 2021 wurde der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 132.976,09 gemäß Ziffer IX Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages den Kapitalkonten II der Kommanditisten belastet.

 

Hamburg, 10. März 2022

HPG Immobilien Invest 2.Verwaltung GmbH

Markus Teich

Dr. Florian de Weryha

LAGEBERICHT für den Berichtszeitraum 01. Januar 2021 – 31. Dezember 2021

Inhaltsverzeichnis

Präambel

1. Grundsatz

1.1. Grundlagen des Unternehmens

1.1.1. Unternehmensgegenstand

1.1.2. Forschung und Entwicklung

1.2. Wirtschaftsbericht

1.2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

1.2.2. Geschäftsverlauf

1.2.3. Lage der Gesellschaft

1.2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

1.2.5. Ereignisse nach dem Bilanztag

1.2.6. Prognosebericht

1.3. Risikomanagementziele und -methoden

1.4. Bericht über Zweigniederlassungen

2. Ergänzung

2.1. Anzahl der umlaufenden Anteile

2.2. Gesamtkostenquote

2.3. Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft

2.4. Belastung mit Verwaltungskosten

2.5. Tätigkeitsbericht nach Vorgaben von § 8 KARBV

2.6. Tätigkeit der KVG

2.7. Angaben zu den Vergütungen nach § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB und Abs. 3 KAGB ..

2.8. Wesentliche Änderungen

Präambel

Investmentkommanditgesellschaften haben unabhängig von ihrer Größenklasse einen Lagebericht nach § 289 HGB aufzustellen (§ 23 Abs. 1 KARBV). Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Hamburg, den 25. März 2022

1. Grundsatz

1.1. Grundlagen des Unternehmens

1.1.1. Unternehmensgegenstand

Gegenstand des Unternehmens, der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg („Gesellschaft”), ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch das Eingehen, Halten und Verwalten von unmittelbaren und/​oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform im In- und Ausland, deren Geschäftsgegenstand in dem Erwerb, der Bebauung, Vermietung, Verwaltung und Entwicklung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten aller Art im In- und Ausland, in Deutschland besteht, sowie die Gewährung von Finanzierungen an Beteiligungsgesellschaften.

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, soweit sie dem Unternehmensgegenstand unmittelbar und/​oder mittelbar zweckdienlich sind.

Nachdem die Gesellschaft ursprünglich als geschlossener Publikumsfonds aufgelegt worden war, erfolgte im Geschäftsjahr 2014 vor dem Hintergrund der durch den Gesetzgeber eingeführten Regulierung von Investmentvermögen die Anpassung an die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die HPG Immobilien Invest GmbH, wurde als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt.

Die Gesellschaft ist fortan als geschlossener Publikums-AIF konzipiert. Sie hat in diesem Kontext zusätzliche regulatorische Anforderungen an das Berichtswesen gegenüber der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das interne Risikomanagement sowie die Bewertung zukünftiger Beteiligungen zu erfüllen.

1.1.2. Forschung und Entwicklung

Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung werden nicht durchgeführt.

1.2. Wirtschaftsbericht

1.2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie sind Gewerbeimmobilien und Mietwohnungen gefragt. Im Wohnungsmarkt steigen die Mieten weiterhin an, wenn auch mit nachlassender Dynamik. Das ist auf die verstärkten Bauaktivitäten und das rückläufige Bevölkerungswachstum der Metropolen zurückzuführen. Dennoch ist diese Assetklasse weiterhin sehr attraktiv vor und dem Hintergrund zunehmender Einpersonenhaushalte, günstiger Finanzierungskonditionen und der großen Bedarfs an seniorengerechten Objekten wird sich diese Entwicklung moderat fortsetzen.

Die Erstbezugsmieten hat sich in den letzten zehn Jahren in den sieben größten Städten Deutschlands um mehr als 50 % verteuert. Eine Bestandswohnung wurde im Jahr 2020 für durchschnittlich 12,70 EUR/​m2 wiedervermietet. Im Spitzensegment lag die Erstbezugsmiete bei durchschnittlich mehr als 23,00 EUR/​m2. Die treibenden Kräfte waren der Zuzug aus dem In- und Ausland sowie das knappe Wohnungsangebot. Im Pandemiejahr 2020 ging das Einwohnerwachstum an den Topstandorten durch Abwanderungen ins Umland jedoch zurück. Der Mietanstieg verlangsamte sich dadurch. Und der ausgeweitete Wohnungsbau machte sich bemerk bar. Die Pandemie hat die Nachfrage nach Häusern im Umland und geräumigen Wohnungen verstärkt.

Der Preis für Eigentumswohnungen steigen unverändert an. In Köln liegt der Preis für eine Neubauwohnungen bei 6.100 EUR/​m2 und in München bei 9.500 EUR/​m2. Innerhalb von zehn Jahren haben sich die Kaufpreise zwischen 110 % und 140 % verteuert.

Der Büromarkt zeigt sich trotz moderat gestiegener Leerstände und der Unsicherheit über die zukünftige Flächennachfrage weitgehend stabil. Moderne Büros bleiben als Kommunikationszentren begehrt. Der Flächenbedarf könnte aber durch mobiles Arbeiten und dem demographischen Wandel sukzessive abnehmen.

Die Büromieten sind trotz den coronabedingte Auswirkungen stabil geblieben. In Berlin sank die Spitzenmiete leicht auf 39,00 EUR/​m2 dagegen ist in Hamburg stieg die Miete auf 31,00 EUR/​m2 gestiegen und anderenorts stagnierte die Miete.

(Quelle: DZ HYP, Immobilienmarkt Deutschland 2021/​2022).

1.2.2. Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft wurde am 16. August 2012 im Handelsregister eingetragen und befand sich seit dem Jahr 2013 in der Platzierungs- und Investitionsphase. Im Jahr 2013 wurden Investitionen in Wohn-Immobilienentwicklungen in Hamburg Altona-Altstadt, Hamburg-Winterhude sowie Hamburg-Wandsbek getätigt.

Vor dem Hintergrund der sehr robusten Gesamtverfassung der deutschen Wirtschaft sowie aufgrund der ansteigenden Anzahl an Übernachtungen von in- und ausländischen Gästen in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland und des aktiven Hoteltransaktionsmarkts in den Metropolen, wurde im Jahr 2014 in eine Hotel-Projektentwicklung in Düsseldorf-Derendorf investiert.

Im Jahr 2015 wurde eine Investition in eine weitere Wohnentwicklung in Hamburg-Uhlenhorst getätigt.

Im Jahr 2016 wurden atypisch stille Beteiligungen an Projekten in Bamberg, Dresden und Berlin eingegangen. Die ersten Projekte in Hamburg (Thadenstraße) und Düsseldorf (Holiday Inn Hotel) wurden erfolgreich abgeschlossen.

Im Jahr 2017 wurde das Projekt Urbans Best (Hamburg) erfolgreich abgeschlossen und der Restanteil aus dem Projekt Eichtalpark (Hamburg) ausgezahlt. Es wurden zudem zwei weitere atypisch stille Beteiligungen eingegangen: Im April 2017 wurde in das Projekt Hirschgartenallee (München) und im September 2017 in das Projekt Teplitzer Straße (Dresden) investiert.

Im Jahr 2018 wurden Mittel aus dem Projekt Krackhardtstraße, Bamberg, an die Gesellschaft zurückgeführt. Im Oktober 2018 wurde in das Projekt Gerichtsweg, Leipzig investiert.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde die atypisch stille Beteiligung an dem Projekt Teplitzer Straße, Dresden erfolgreich beendet und Mittel an die Gesellschaft zurückgeführt. Des Weiteren wurde die Investition an der atypisch stillen Beteiligung an dem Projekt Gerichtsweg, Leipzig erhöht.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden die atypisch stillen Beteiligungen an den Projekten Bischhofsplatz in Dresden, Stendaler Straße in Berlin und Gerichtsweg in Leipzig erfolgreich beendet. Die Mittel wurden an die Gesellschaft zurückgeführt. Es wurden zudem mit den zwei Projekten Weyhausen an der Klanze und Hamburger Straße in Hamberge zwei neue atypisch stillen Beteiligungen eingegangen.

Im Jahr 2021 wurden in drei weitere atypisch stille Beteiligungen eingegangen: Im März 2021 wurde in das Projekt Pilarer Straße (Schwerin), im August 2021 in das Projekt Magdeburg Landmark (Magdeburg) und im November in das Projekt Anna Quartier (München) investiert. Das Projekt Hirschgartenallee (München-Nymphenburg) wurde mit Aufhebungsvertrag vom 21.12.2021 beendet und die Mittel wurden entsprechend der Vereinbarung und des 1. Nachtrag zur Aufhebungsvereinbarung vom 31.03.2021 zurückgeführt.

Sämtliche Beteiligungen können zum Stichtag einen positiven Projektverlauf vorweisen. Der Status der zum Stichtag abgeschlossenen und bestehenden atypisch stillen Beteiligungen stellt sich derzeit wie folgt dar:

Projekt Thadenstraße, Hamburg-Altona

Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2015).

Projekt Stadtparkquartier, Hamburg-Winterhude

Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2015).

Projekt Holiday Inn Hotel, Düsseldorf-Derendorf

Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2016).

Projekt Eichtalpark, Hamburg-Wandsbek

Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2016).

Projekt Urbans Best, Hamburg-Uhlenhorst

Erfolgreich abgeschlossen (s. Lagebericht 2017).

Projekt Krackhardtstraße, Bamberg

Erfolgreich abgeschlossen in 2018 (s. Lagebericht 2018).

Projekt Teplitzer Straße, Dresden-Strehlen

Erfolgreich abgeschlossen in 2019 (s. Lagebericht 2019).

Projekt Bischofsplatz, Dresden

Erfolgreich abgeschlossen in 2020 (s. Lagebericht 2020).

Projekt Stendaler Straße, Berlin-Hellersdorf

Erfolgreich abgeschlossen in 2020 (s. Lagebericht 2020).

Projekt Gerichtsweg, Leipzig-Reudnitz

Erfolgreich abgeschlossen in 2020 (s. Lagebericht 2020).

Projekt Hirschgartenallee, München-Nymphenburg

Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Mai 2021 wurde das Beteiligungskapital, der Gewinnvorab und die gemäß Aufhebungsvereinbarung pauschal vereinbarte Gewinnbeteiligung sowie die vertraglich festgelegten Tageszinsen für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2020 bis zum tatsächlichen Zahltag ausgezahlt.

Projekt Weyhausen an der Klanze, Wolfsburg

Im Rahmen des Projektes „Weyhausen“ wird von der AOC Immobilien AG in Weyhausen, An der Klanze, ein Wohnpark mit insgesamt ca. 15.300 m2 Bruttogeschossfläche entwickelt. Die Mietfläche von ca. 11.700 m2 verteilt sich dabei auf drei Gebäude mit insgesamt 149 Wohneinheiten in einem Wohnungsmix aus 2-bis 4-Raum-Wohnungen sowie ca. 900 m2 Gewerbe. Ergänzt werden diese Flächen durch eine Tiefgarage im Untergeschoss mit PKW-Stellplätzen und Abstellräume für die Mieter. Der Bauantrag wurde am 18. Dezember 2019 eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 9. November 2020 erteilt.

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist über alle Fachplanungsbereiche fertiggestellt. Die Ausführungsplanung Architektur hat begonnen und wird Basis für die Rohbauausschreibung. Die Ausführungsplanungen TGA ist zu 80% fertiggestellt. Die LV Erstellung inkl.. Ausstattungskatalog ist abgeschlossen Die Rohbauausschreibung ist fertiggestellt und beginnt im 2. Quartal 2022. Erste Planungen und Abstimmungen zum Wärmeversorgung- Contracting mit ENBW laufen.

Der Baubeginn ist im 3. Quartal 2022 geplant und die Fertigstellung zum 4. Quartal 2024 vorgesehen.

Das Budget ist auf Basis der Kostenschätzung fertiggestellt und wurde am 23. März 2020 freigegeben. Zum Stichtag sind gemäß dem Quartalsbericht des Projektentwicklers keine Budgetüberschreitungen bekannt.

Es ist geplant das Projekt an einen oder aufgeteilt an mehrere institutionelle Käufer im Wege eines Forward-Deals mit Ratenzahlung zu verkaufen. Das Projekt wird von JLL Hamburg vermarktet. Erste institutionelle Investoren haben ihr Interesse signalisiert (AOC).

Nach erster Marktansprache im 3. Quartal 2020 war ein zögerliches Feedback der möglichen Endinvestoren zu verzeichnen. Wesentliche Gründe sind der monowirtschaftlichen geprägte Standort Wolfsburg im Zusammenhang mit der Corona Pandemie und das für den Standort große Verkaufsvolumen von mehr als EUR 50 Mio. Daraufhin ist das Projekt überarbeitet worden, dass es nun auch geteilt erworben werden kann. Ergänzend wird das gesamte Vorgaben im Licht einer vollständigen ESG-Konformität überprüft. Neben der Errichtung eines höheren Energieeffizienzstands sollen auch weitere grüne Elemente etabliert werden. Eine darauf erneute Marktansprache ist für März 2022 vorgesehen.

Projekt Hamburger Straße, Hamberge

Im Rahmen des Projektes „Neuer TraveBlick“ wird von der Grundstücksgesellschaft Hamberge mbH & Co. KG („Gesellschaft“) in der Gemeinde Hamberge ein insgesamt 7.770 m2 großes Grundstück bebaut. Es werden ein Wohngebäude mit 35 Wohneinheiten und einer geplanten Wohnfläche von rd. 3.040 m2 , 39 Tiefgaragenstellplätze sowie 31 Außenstellplätze errichtet. Die Planung sieht Baukosten (KG 300 bis 600) von rund EUR 7,5 Mio. und Gesamtprojektkosten (inkl. Grundstückserwerb) von rund EUR 11,3 Mio. (rund 3.617 EUR/​m2 WF) vor.

Die Baugenehmigung für das Projekt wurde am 29. Oktober 2019 erteilt.

Der Baufortschritt geht wie gelangt voran. Im Februar 2022 haben die Arbeiten für die Erstellung der Außenanlagen begonnen. Die Estricharbeiten sind abgeschlossen. Die Verlegung der Bodenbeläge sowie der Ausbau der Bäder erfolgt. Die Fertigstellung ist für das Ende des 3. Quartals 2022 vorgesehen. Die Übergabe der Einheiten sind Abhängigkeit von dem Fortschritt der weiteren Arbeiten aktuell für Juni 2022 eingeplant.

Der Verkaufsstand liegt im Februar 2022 bei 77 % und es gab einen weiteren Notartermin im Februar 2022. Es ist weiterhin mit zunehmendem Baufortschritt mit weiteren Vertriebserfolgen zu rechnen, so dass derzeit bis zur Fertigstellung von einem vollständigen Abverkauf der Wohnungen und Stellplätze ausgegangen werden kann.

Zum Stichtag 31.12.2021 war gemäß dem Reporting des Projektentwicklers der Bauablauf im Zeitplan. Es haben sich in einzelnen Kostenpositionen minimale Verschiebungen gegeben. Insgesamt ergibt sich eine leichte Kostenerhöhung von rund EUR 118.000, die jedoch durch leichte Preiserhöhungen und dem Verkauf eines zusätzlichen ZBV-Raumes kompensiert ist.

Projekt Anna Quartier, München

Im Rahmen des Projektes „Anna Quartier Karlsfeld“ planen die CG Karlsfeld BVIV FinCo GmbH & Co. KG und die CG Karlsfeld BF V GmbH & Co. KG („Projektgesellschaften“) die Entwicklung eines gemischten Wohn- und Gewerbequartiers in Karlsfeld am nordwestlichen Stadtrand von München. Das „Anna Quartier“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 47.300 m2 aufgeteilt in die Baufelder 1 bis 5.

Die Baufelder 2 und 3, auf denen hauptsächlich der Wohnanteil des Quartiers sowie eine Kita entstehen sollen, sind bereits an die Deutsche Wohnen veräußert worden.

Auf dem Baufeld 1 in der nördlichen Grundstückshälfte soll ein fünfgeschossiger Baukörper mit Einzelhandel im Erdgeschoss (Mietvertrag mit „Lidl“; Laufzeit 12 Monate; bereits abgeschlossen) und Dienstleistungsflächen in den oberen Geschossen sowie ein 10- geschossiges Hotelgebäude entstehen. Beide Baukörper umfassen eine Gesamtnutzfläche von ca. 16.300 m2. In der südlichen Grundstückshälfte sollen ein vier- bis fünfgeschossiger Baukörper mit insgesamt 6.900 m2 Nutzfläche mit Einzelhandel im Erdgeschoss und Mikro- und Business-Appartements sowie ein Teil geförderter Wohnungen in den oberen Geschossen und ein separater zweigeschossiger Gastronomie-Pavillon mit weiteren 400 m2 Fläche entstehen. Zudem sind auf dem Baufeld 1 eine unterirdische Großgarage mit ca. 430 sowie 116 oberirdischen Stellplätzen geplant.

Auf dem Baufeld 4 ist ein längliches fünfgeschossiges Gebäude für Gewerbe, Dienstleistung und Co-Working mit einer Gesamtfläche von ca. 11.100 m2 geplant und auf dem Baufeld 5 ein weiteres viergeschossiges Gebäude mit ca. 600 m2 Gastronomiefläche im Erdgeschoss und weiteren ca. 1.900 m2 Dienstleistungsfläche in den oberen Geschossen.

Die voraussichtlichen Gesamt-Investitionskosten für die erste Phase der Grundstücksentwicklung bis zum Beginn der Hochbauphase betragen insgesamt EUR 33 Mio. Davon werden EUR 18 Mio. durch Bankdarlehen finanziert und EUR 7,5 Mio. durch Eigenkapital sowie EUR 7,5 Mio. durch Mezzanine Kapital (davon EUR 1,5 Mio. durch Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG).

Die Baugenehmigung für das Projekt liegt noch nicht vor, welches sich aktuell noch im Stadium der Genehmigungsplanung befindet. Ein erster Teilbauantrag für die Tiefgarage soll im 1. Quartal 2022 gestellt werden und im 2. Quartal 2022 soll mit dem Bau der Tiefgarage begonnen werden. Der Bauantrag bzw. die Bauanträge für die Hochbauarbeiten sollen dann im 1. bis 2. Quartal 2022 gestellt werden. Mit der Gesamtfertigstellung des Projekts einschließlich aller drei Baufelder wird im 3. Quartal 2025 geplant.

Projekt Magdeburg Landmark

Im Rahmen des Projektes „Magdeburg Landmark“ plant der Projektentwickler eine Immobilienentwicklung mit Landmark-Building Charakter in zentraler Lage von Magdeburg mit einer gemischten Nutzung aus Gewerbeflächen und Wohnen. Die BGF von ca. 39.000 m2 soll sich auf drei Baukörper mit sechsgeschossiger Bauweise zzgl. Staffelgeschoss verteilen. Bauteil A an der Olvenstedter Straße und Maxim-Gorki-Straße gelegen sowie Bauteil B entlang der Olvenstedter Straße mit ca. 26.000 m2 Gesamtmietfläche werden für Büronutzung geplant. Bauteil C an der Werner-Priegnitz-Straße ist als Wohngebäude mit 79 modern und hochwertig ausgestatten Mietwohnungen in einem Mix aus 2-bis 4-Raum-Wohnungen auf einer Mietfläche von ca. 5.700 m2 vorgesehen. Die drei Bauteile sollen unterirdisch durch eine gemeinsame Tiefgarage mit ca. 190 PKW Stellplätzen verbunden werden.

Der Bauantrag zum Bauteil C wurde am 04.02.2022 eingereicht. Die Erteilung der Baugenehmigung wird im 3. Quartal 2022 erwartet. Die Entwurfs- und Genehmigungs-planung für das Bauteil C ist über alle Fachplanungsbereiche fertiggestellt. Die Ausführungsplanung Baugrube wird aktuell erstellt und die Ausführungsplanung der weiteren Fachplaner hat begonnen. Ein Angebot zum Abbruch der Bestandstiefgarage liegt vor und die Rohbauausschreibung erfolgt auf Basis der Genehmigungsplanung Architektur und Statik.

Für die Bauteile A und B soll der Bauantrag im 4. Quartal 2022 eingereicht werden und die Baugenehmigung und der anschließende Baubeginn wird für das 3. Quartal 2023 geplant.

Die Fertigstellung für das Gesamtprojekt ist im 4. Quartal 2025 geplant.

Mit Vorliegen der Baugenehmigung soll das Projekt an einen oder aufgeteilt an mehrere institutionelle Käufer im Wege eines Forward- Deals mit baubegleitender Ratenzahlung verkauft werden. Die Marktansprache für den Verkauf Bauteil C ist bereits erfolgt. Einzelne Bewerberverfahren mit Kauf/​Mietinteressenten zum Büroobjekt Bauteil B laufen bereits. Entscheidungen hierzu werden zum Ende des 2. Quartals 2022 erwartet.

Die voraussichtlichen Gesamt-Investitionskosten für das Projekt betragen ca. EUR 118 Mio.

Das Budget beruht auf Kostenschätzungen, ist fertiggestellt und wurde freigegeben.

Zum Stichtag 31.12.2021 war gemäß dem Reporting des Projektentwicklers der Bauablauf im Zeitplan.

Projekt Pilaer Straße, Schwerin

Im Rahmen des Projektes „Pilaer Straße Schwerin“ plant die Projektgesellschaft zwei insgesamt 9.853 m2 große Grundstücke im Stadtteil Neu-Zippendorf zu bebauen. Im Baufeld 1 ist die Errichtung einer Wohnanlage (drei Mehrfamilienhäuser) mit anteiligem Gewerbe mit einer Gesamtmietfläche von ca. 7.836 m2 (davon ca. 6.062 m2 Wohnen) vorgesehen. Im Baufeld 2 soll ein viergeschossiges Wohngebäude mit einer Mietfläche von ca. 864 m2 errichtet werden. Die Gesamtmietfläche beider Baufelder wird somit ca. 8.700 m2 betragen. Die Mietfläche verteilt sich auf 104 Wohneinheiten und eine Gewerbefläche von ca. 1.774 m2. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit 75 PKW Stellplätzen geplant.

Die Baugenehmigung für das Projekt wird im zweiten /​ dritten Quartal 2022 angestrebt und der Baubeginn soll dann entsprechend erfolgen. Die Rückführung der Beteiligung soll mit Verkauf oder durch eine Refinanzierung mit Baugenehmigung erfolgen. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.

Zusammenfassung

Zum Ende des Berichtszeitraumes hält die Fondsgesellschaft folgende atypisch stille Beteiligungen:

Beteiligungen an Immobiliengesellschaften zum 31.12.2021

Position Projekt Betrag
EUR
Atypisch stille Beteiligung 1 Weyhausen Wolfsburg 3.000.000
Atypisch stille Beteiligung 2 Hamburger Str. Hamberge 1.600.000
Atypisch stille Beteiligung 3 Pilaer Straße Schwerin 1.700.000
Atypisch stille Beteiligung 4 Magdeburg Landmark 2.000.000
Atypisch stille Beteiligung 5 Anna Quartier Karlsfeld 1.750.000
Summe 10.050.000

Die Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Im März 2021 wurde in ein neues Projekt in Schwerin mit dem Projektpartner AOC investiert und im August 2021 wurde diese Beteiligung um TEUR 500 noch einmal erhöht. Im November 2021 wurde in ein Projekt in München mit dem Projektpartner Fakt AG investiert. Beide Projekte sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Im Juni 2021 ist eine Auszahlung in Höhe von 8,0 % jeweils bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital erfolgt.

Im aktuellen Jahr 2022 ist im 3. Quartal nach Rückführung des Kapitals und des Beteiligungsertrages aus den Projekten Wolfsburg und Hamberge eine Auszahlung an die Anleger in Höhe von ca. 6,0 % bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital geplant (abhängig vom jeweiligen Projektverlauf und der Kostenentwicklung).

Aufgrund der Befristung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2022 soll das zurückgeführte Kapital aus beiden Projekten bereits zusammen mit der Auszahlung an die Anleger ausgezahlt werden, sofern die Geschäftsführung keine kurzfristige und befristete Folgeinvestition bis zum 31. Dezember 2022 umsetzt.

Die Rückführung der verbleibenden drei Beteiligungen in Schwerin, Magdeburg und München Karlsfeld ist zum 31. Dezember 2022 geplant. Anschließend wird das Kapital aus den Projekten nebst Gewinn vorab nach Berücksichtigung der laufenden bzw. noch zu erwartenden Kosten an die Anleger ausgezahlt. Anschließend wird die Fondsgesellschaft aufgelöst.

1.2.3. Lage der Gesellschaft

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich merklich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Februar auf 98,9 Punkte gestiegen, nach 96,0 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im Januar. Die Unternehmen waren mit ihren laufenden Geschäften zufriedener. Die Erwartungen verbesserten sich sogar deutlich. Die deutsche Wirtschaft setzt auf ein Ende der Coronakrise. Der Krieg in der Ukraine bleibt aber ein Risikofaktor.

Für das kommende Geschäftsjahr sind die Abwicklungen der gehaltenen Beteiligungen zum Ende der Fondslaufzeit 31. Dezember 2022 geplant.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich für das Geschäftsjahr 2021 positiv dar. Es sind wie auch im vorherigen Geschäftsjahr höhere Kosten als prognostiziert im Rahmen der Projektprüfung und Ankaufsbewertung sowie der Fondsverwaltung angefallen, die auf die regulatorischen Anpassungen im Rahmen der BaFin-Genehmigung zurückzuführen sind, und die dem Anlegerschutz dienen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein möglicher wirtschaftlicher Abschwung in Folge der weltweit andauernden Corona-Pandemie und der aktuellen Entwicklungen aus Beziehungen zur Ukraine und Russland negative Auswirkungen auf die zukünftige Vermarktung von Immobilienentwicklungen und somit auf die Anlagestrategie der Fondsgesellschaft haben kann.

1.2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Mittel der bisher abgeschlossenen Projekte sind jeweils wie vertragsmäßig festgelegt an die Fondsgesellschaft zurückgeführt worden. Da eine nachhaltige Betrachtung der Fondsleistung erst nach Rückführung sämtlicher Mittel durchgeführt werden kann, werden, wie im Vorjahr, als finanzielle Leistungsindikatoren die laufenden Kosten des AIF herangezogen. Diese haben sich aufgrund der Anpassung an die regulatorischen Vorgaben der BaFin sowie der dadurch anfallenden Kosten für die Projektprüfung ab dem Geschäftsjahr 2015 erhöht. Sie umfassen im Wesentlichen die Erstellung eines Wertgutachtens vor Beteiligung durch einen externen Wirtschaftsprüfer sowie die externe juristische Prüfung der Grundstücksverhältnisse und der Beteiligungsverträge.

Gemäß § 7 der Anlagebedingungen ist unter den laufenden Kosten „die Summe aller laufenden Vergütungen an die KVG, an Gesellschafter der KVG oder des AIF sowie an Dritte (zu verstehen)“.

Die Summe der laufenden Kosten entspricht der Gesamtkostenquote (siehe Punkt 2.2).

Als Leistungsindikatoren wurden die folgenden Kennzahlen per 31.12.2021 ausgewiesen:

1.2.5. Ereignisse nach dem Bilanztag

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Finanzielle Leistungsindikatoren des Metropolen Deutschlands Fonds (31.12.2021)

Position* Betrag EUR Anteil an Kosten Anteil am Fondsvolumen
Komplementärvergütung -5.743,44 1,9% 0,1%
Beiträge, Sonstige Abgaben -1.152,10 0,4% 0,0%
KVG-Vergütung, Buchhaltung, Geschäftsbericht -89.863,43 29,4% 0,9%
Porto -1.274,49 0,4% 0,0%
Rechts- und Beratungskosten (laufende steuerliche Beratung) -6.753,62 2,2% 0,1%
Rechts- und Beratungskosten (Prüfung neuer Projekte) -110.830,76 36,3% 1,1%
Abschluss- und Prüfungskosten -33.342,77 10,9% 0,3%
Treuhand & Verwahrstelle -45.581,55 14,9% 0,5%
Nebenkosten des Geldverkehrs -11.055,63 3,6% 0,1%
Summe laufende Kosten -305.597,79 100,0% 3,0%
Fondsvolumen (Net Asset Value) 10.104.200,64

* Bruttobezüge einschließlich Umsatzsteuer

1.2.6. Prognosebericht

Im Juni 2021 ist eine Auszahlung in Höhe von 8,0 % jeweils bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital erfolgt.

Im aktuellen Jahr 2022 ist im 3. Quartal nach Rückführung des Kapitals und des Beteiligungsertrages aus den Projekten Wolfsburg und Hamberge eine Auszahlung an die Anleger in Höhe von ca. 6,0 % bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital geplant (abhängig vom jeweiligen Projektverlauf und der Kostenentwicklung).

Aufgrund der Befristung der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2022 soll das zurückgeführte Kapital aus beiden Projekten bereits zusammen mit der Auszahlung an die Anleger ausgezahlt werden, sofern die Geschäftsführung keine kurzfristige und befristete Folgeinvestition bis zum 31. Dezember 2022 umsetzt.

Die Rückführung der verbleibenden drei Beteiligungen in Schwerin, Magdeburg und München Karlsfeld ist zum 31. Dezember 2022 geplant. Anschließend wird das Kapital aus den Projekten nebst Gewinnvorab nach Berücksichtigung der laufenden bzw. noch zu erwartenden Kosten während der Liquidationsphase an die Anleger ausgezahlt. Anschließend wird die Fondsgesellschaft aufgelöst.

Eine weitere Erhöhung der Ausgaben bzw. Verwaltungskosten des AIF wird nicht erwartet. Eine darüber hinaus gehende Prognose ist aufgrund des Geschäftsmodelles des AIF nicht möglich.

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft beobachtet derzeit die Auswirkungen der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie auf die Finanz- und Immobilienmärkte und die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen aus Beziehungen zur Ukraine und Russland. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine wesentlichen Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Projektbeteiligungen des Fonds zu verzeichnen. Deshalb hält die Geschäftsführung derzeit an der Prognose zu den Ausschüttungen und Projektverläufen fest. Aber aufgrund der dynamischen Lage der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine kann keine langfriste Prognose zu den Ausschüttungen und Projektverläufen abgegeben werden.

1.3. Risikomanagementziele und -methoden

Die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft sind unverändert.

Für das Investmentvermögen lassen sich Wertänderungsrisiken der Immobilien bzw. Beteiligungen, Bau- und Investitionsrisiken, Standortrisiken sowie Preisabweichungsrisiken identifizieren. Diverse Einflussfaktoren, wie z.B. ein gesunkenes Mietniveau aufgrund von Leerstand im Umfeld der Immobilie oder eine allgemein schwache Marktlage oder erhöhte Instandhaltungskosten aufgrund von Instandhaltungsstau, können zu einer nachhaltigen Wertveränderung der Immobilie führen. Bau- und Investitionskosten können sich ohne wirtschaftliche Gegenleistung erhöhen. Risiken aus Veränderung von Qualitäten, Quantitäten und Zeiten (z.B. Bauverzögerungen, Baumängel, Baukostenerhöhung ohne Qualitätsverbesserung) bestehen ebenfalls. Eine negative Veränderung des Immobilienstandortes und eine somit negative Veränderung des Immobilienwertes führen ggf. zu Abweichungen des prognostizierten Verkehrswertes zu den tatsächlichen Kaufpreisangeboten.

Das Risikomanagement für die Gesellschaft wird durch die HPG Immobilien Invest GmbH als zuständige KVG durchgeführt und überwacht, und dabei im weiteren Sinne als „risikobewusste Unternehmensführung“ verstanden, welche die Erhaltung und erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft sichert. Die Weiterentwicklung des Risikomanagements wird als „strategisches Risikomanagement“ bezeichnet, welches zusätzlich zur Handhabung von Risikopotentialen Chancen einbezieht und einen integralen Bestandteil der Steuerung der Gesellschaft darstellt. Die Auffassung deckt sich mit dem Verständnis des Gesetzgebers im Hinblick auf das Risikomanagementsystem. Die KVG folgt diesem Gedanken.

Zur Erfassung, Messung, Überwachung und Steuerung auftretender und potentieller Risiken ist ein IT-unterstütztes Risikomanagementsystem eingerichtet (zentraler Risikomanagementprozess). Dieses Risikomanagementsystem teilt sich in die Themenbereiche Risiko-Strategie, Risikoinventur (Risiko-Kataloge), Risikomessung und – bewertung, Risikocontrolling (inklusive Durchführung von Stresstests), Risikosteuerung (Maßnahmenmanagement) sowie das Risiko-Monitoring und -reporting auf.

Das Risikomanagement beobachtet derzeit die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanz- und Immobilienmärkte und die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen aus Beziehungen zur Ukraine und Russland.

1.4. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen existieren nicht.

2. Ergänzung

2.2. Anzahl der umlaufenden Anteile

Die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile an der Gesellschaft beträgt 12.070. Diese ergibt sich aus der Division des eingesammelten Eigenkapitals dividiert durch EUR 1.000 Zeichnungssumme.

2.2. Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote beträgt 3,0 % des Fondsvermögens (rd. TEUR 306) und entspricht der Summe der laufenden Kosten (siehe Punkt 1.2.4).

2.3. Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die HPG Immobilien Invest GmbH wurde mit der Erstellung des Fondskonzeptes und der laufenden Fondsverwaltung beauftragt. Dafür hat die Gesellschaft mit der HPG Immobilien Invest GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Markus Teich und Dr. Florian de Weryha, einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag wurde für die gesamte Dauer der Gesellschaft geschlossen, eine Kündigung aus wichtigem Grunde steht jeder Vertragspartei zu. Die Gesellschaft hat mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag die kollektive Vermögensverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB übernommen, insbesondere die Portfolioverwaltung, die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft und das Risikomanagement.

2.4. Belastung mit Verwaltungskosten

Die laufenden Verwaltungskosten des AIF entsprechen jenen unter 1.2.4 (Finanzielle Leistungsindikatoren) genannten Positionen. Sie entsprechen rund 3 % des Fondsvolumens (Nettoinventarwert) des AIF.

2.5. Tätigkeitsbericht nach Vorgaben von § 8 KARBV

Hinsichtlich der Anlageziele des AIF verweisen wir auf Punkt 1.2.3 des Lageberichts. Die wesentlichen Risiken des AIF wurden im Punkt 1.3 des Lageberichts erläutert. Die Struktur des Anlageportfolios des AIF während des Berichtszeitraums wird im Punkt 1.2.2 des Lageberichts dargestellt. Bezüglich der wesentlichen Ergebnisse im Berichtszeitraum verweisen wir auf Punkt 2.8 des Lageberichts.

2.6. Tätigkeit der KVG

Innerhalb des Berichtszeitraumes wurden keine Geschäfte mit Finanzinstrumenten zum Gegenstand, Pensionsgeschäfte oder Wertpapier-Darlehen abgeschlossen. Leerverkäufe wurden nicht getätigt.

2.7. Angaben zu den Vergütungen nach § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB und Abs. 3 KAGB

Die laufende Vergütung der KVG durch den AIF im Berichtszeitraum beläuft sich auf rund TEUR 83. Eine erfolgsbezogene Vergütung wurde nicht gezahlt. Für eine Übersicht weiterer gezahlter Vergütungen verweisen wir auf die zur Ermittlung der finanziellen Leistungsindikatoren herangezogene Aufstellung unter 1.2.4.

Die im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen der KVG an ihre Mitarbeiter sind im Folgenden dargestellt:

Vergütungen der KVG an ihre Mitarbeiter (31.12.2021)

Position Betrag EUR Anteil Kosten
feste Vergütung 0,00 0,0%
variable Vergütung 0,00 0,0%
Summe Vergütungen 0,00 0,0%
Carried Interest
Anzahl Führungskräfte 0 0,0%
Anzahl Mitarbeiter 0 0,0%
Summe Personal 0 0,0%

Die Tätigkeiten sämtlicher Mitarbeiter wirken sich wesentlich auf das Risikoprofil des inländischen AIF aus.

2.8. Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen sind nicht eingetreten.

 

Hamburg, 25. März 2022

HPG Immobilien Invest 2.Verwaltung GmbH

Markus Teich

Dr. Florian de Weryha

Erklärung der gesetzlichen Vertreter für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 3 KAGB („Bilanzeid“) der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Hamburg, 10. März 2022

Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG

vertreten durch

HPG Immobilien Invest 2. Verwaltung GmbH

Markus Teich

Dr. Florian de Weryha

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt „Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs, welche die Einstellung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die „Erklärung der gesetzlichen Vertreter für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 3 KAGB („Bilanzeid“)“.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresbericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Einstellung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die geordnete Einstellung ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben bezogen auf das Investmentbetriebsvermögen im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Deutsche Immobilien Invest Metropolen Deutschland Fonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 1 36 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information‘ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Eschborn/​Frankfurt am Main, den 25. Mai 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

HEIST OLIVER, Wirtschaftsprüfer

DHALIWAL IRVINDER, Wirtschaftsprüfer

Sonstige Bestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss 2021 wurde am 30. Juni 2022 festgestellt.

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