Bundeskanzleramt
Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes
Frau Bundesministerin a. D. Annegret Kramp-Karrenbauer hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes die Absicht angezeigt, folgende nachamtliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen:
- 1.
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Reden und Vorträge zu verschiedenen Anlässen;
- 2.
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Übernahme einer Gastprofessur an der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen im Wintersemester 2022/2023.
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. April 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeiten nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.
Berlin, den 19. April 2022
Bundeskanzleramt
Im Auftrag
Dr. Seedorf
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