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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Anpassung der Mindeststrafen im Strafgesetzbuch: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Referentenentwurf
Bundespolitik

Anpassung der Mindeststrafen im Strafgesetzbuch: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Referentenentwurf

InstagramFOTOGRAFIN (CC0), Pixabay
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Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf vorgestellt, der eine Anpassung der Mindeststrafen für Delikte im Zusammenhang mit der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches vorsieht.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erläuterte den Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung: „Die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte ist zweifellos ein schwerwiegendes Vergehen, das streng geahndet werden muss. Jedoch hat die Strafverschärfung im Jahr 2021 in einigen Fällen zu ungerechten Konsequenzen geführt. So werden aktuell beispielsweise Eltern, die kinderpornographisches Material in einem Klassenchat entdecken und weiterleiten, um andere zu warnen, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt. Dies widerspricht unserem Verständnis von Gerechtigkeit.“

Der Entwurf sieht daher vor, die Mindeststrafe in solchen Fällen zu senken und gibt Staatsanwaltschaften und Gerichten mehr Spielraum, in entsprechenden Fällen Strafverfahren einzustellen oder auf Geldstrafen zu beschränken. Die maximale Strafhöhe von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bleibt jedoch bestehen, um schwere Fälle weiterhin hart bestrafen zu können.

Die Neufassung des Gesetzes reagiert auf die wachsende Bedeutung der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte und die damit einhergehenden Risiken. Die Anpassung soll mehr Flexibilität im Umgang mit weniger schwerwiegenden Fällen ermöglichen, ohne die Strafverfolgung in schweren Fällen zu beeinträchtigen.

Der Entwurf wurde nun zur Stellungnahme an Länder und Verbände gesendet und ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Interessierte Kreise haben bis zum 15. Dezember 2023 Zeit, ihre Meinung zu äußern. Die Rückmeldungen werden auf der Website des BMJ veröffentlicht.

Diese Gesetzesänderung wird als wichtiger Schritt hin zu einer differenzierteren und gerechteren Strafverfolgung gesehen, die den individuellen Umständen jedes Einzelfalls besser Rechnung trägt.

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