Vergebens klagte eine Witwe den Urlaubsanspruch ihres Mannes ein.
Das Bundesarbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass Arbeitsanspruch nicht vererbt werden kann, dieser sei mit dem Tod des Arbeitnehmers erloschen. Damit wurde die Klage einer Witwe abgewiesen, die den Urlaub ihres verstorbenen Mannes in Anspruch nehmen wollte, der ihm zwischen 2008 und 2009 nicht gewährt worden war. Nach Auffassung des Gerichts jedoch kann ein Urlaub nur zu Lebzeiten in Anspruch genommen werden.
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