Ob der hier benannte Herr das Geld hat, die Auflagen zur Rückabwicklung der Geschäfte mit seinen Kunden zu erfüllen, werden wir in ein paar Wochen wissen. Zu oft haben wir in der Vergangenheit erleben müssen, dass solche Verfügungen dann eine Insolvenz des betroffenen Unternehmens zur Folge hatte.
Die BaFin hat Herrn Anton Westrich, Kirchardt, mit Bescheid vom 4. April 2017 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Westrich bietet unter der Bezeichnung „W&K Financial Service“ den Abschluss von „Privatdarlehensverträgen“ sowie unter dem Firmennamen „WPD Financial Service d.o.o“ den Kauf von Lebensversicherungsverträgen an.
Mit der Entgegenahme des verzinslichen Darlehenskapitals (Privatdarlehensverträge) und dem Versprechen, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen einzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt ratierlich verzinst an die Kapitalgeber auszuzahlen, betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Westrich ist verpflichtet, das Angebot der „Privatdarlehens- und Lebensversicherungskaufverträge“ einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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