Aktenzeichen: 8 IN 2082/24
Betroffene Partei: Maja-Möbelwerk GmbH
Sitz: Gewerbepark 1, 02997 Wittichenau
Vertretung: Geschäftsführer Gernot Mang
Sachverhalt
Die Maja-Möbelwerk GmbH hat beim Amtsgericht Dresden (Register-Nr.: HRB 3052) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das Insolvenzgericht hat Rechtsanwälte der Kanzlei CHATHAM PARTNERS PartGmbB als Verfahrensbevollmächtigte benannt.
Beschluss des Gerichts (09.12.2024, Amtsgericht Stuttgart)
Zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt:
- Neue Maßnahmen sind untersagt, bestehende werden vorläufig eingestellt.
- Ausnahmen bestehen für unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:
- Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.
- Aufgaben: Überwachung der Vermögenssicherung, Prüfung der Verfahrenskostendeckung und Fortführungsmöglichkeiten.
- Eingeschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
- Über Bankkonten und Außenstände darf die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
- Die Befugnis zur Verwaltung und Verfügung über Vermögenswerte geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
- Eröffnung von Sonderkonten auf Namen der Schuldnerin.
- Einziehung von Forderungen und Entgegennahme eingehender Gelder.
- Verpflichtung der Kreditinstitute zur Auskunftserteilung.
- Zahlungsaufforderung an Drittschuldner:
- Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Zugriffsrechte des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Berechtigung zum Betreten der Geschäftsräume und Einsicht in Bücher und Unterlagen.
- Auskunftspflicht der Schuldnerin zur Klärung der Vermögensverhältnisse.
Prüfaufträge an den Insolvenzverwalter
- Untersuchung, ob ein Eröffnungsgrund nach der Rechtsform vorliegt.
- Bewertung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.
Rechtsbehelfsbelehrung
- Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht werden.
- Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Protokollerklärung möglich, auch bei anderen Amtsgerichten.
- Elektronische Einreichungen sind zulässig, jedoch nicht per E-Mail. Weitere Informationen dazu unter: www.ejustice-bw.de.
Hinweise zur Veröffentlichung
- Die Anordnung wird elektronisch veröffentlicht und bleibt bis sechs Monate nach Ende der Wirksamkeit oder Entscheidung über die Verfahrensöffnung einsehbar.
Gericht: Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
Datum: 09.12.2024
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