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Antrag eines Mitbewerbers gegen die Gemeinde Großkrotzenburg auf Unterlassung von Werbemaßnahmen im Zuge des Ausbaus des Glasfasernetzes

geralt (CC0), Pixabay
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In einem zivilrechtlichen Verfahren des sog. gewerblichen Rechtsschutzes begehren eine Anbieterin von Glasfaserkabeltechnik aus Hainburg und deren Geschäftsführer vor der Zivilkammer des Landgerichtes eine einstweilige Verfügung gegen die Gemeinde Großkrotzenburg.

Dem liegt zugrunde, dass die Gemeinde mit der Deutschen GigaNetz GmbH – einer Konkurrentin der Antragsteller – eine Kooperationsvereinbarung über den Ausbau des Glasfasernetzes in der Gemeinde Großkrotzenburg geschlossen hat. Die Antragsteller begehren mit ihrem Antrag vom 11.10.2021 zum einen die Unterlassung durch die Gemeinde, im Geschäftsverkehr für den Ausbau eines Glasfasernetzes und den Abschluss von Highspeed-Internet-Verträgen im Gemeindegebiet zu werben und/ oder werben zu lassen und dabei nur die Deutsche GigaNetz GmbH als einzigen Anbieter auf dem Markt zu erwähnen. Zum anderen soll die Gemeinde es unterlassen, eine für den 13.10.2021 geplante Veranstaltung der Deutsche GigaNetz GmbH gemeinsam mit dem Bürgermeister und/ oder einem Vertreter der Gemeinde durchzuführen.

Die Vorsitzende Richterin hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Termin: Mittwoch, den 20.10.2021, 14.00 Uhr
Saal 218 A

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