Jens Meier ging es dabei darum, da so schnell als möglich eine Mitgliederversammlung von Seiten der GNEO eG durchgeführt wird.
Da sich nun vor Gericht herausgestellt hat, das diese Mitgliederversammlung für den 28. Juni 2018 verbindlich eingeladen wurde, und somit feststeht, sah der zuständige Richter des Landgerichtes Stuttgart, wohl keinen Handlungsbedarf mehr. Zumindest keine Dringlichkeit um einen Einstweilige Verfügung zu erlassen.
Nun kann sich Jens Meier auf die Mitgliederversammlung der GENO eG vorbereiten um dort dann einmal seine Sicht der Dinge darzustellen. Dann müssen die Mitglieder der GENO eG entscheiden, ob sie den einen oder anderen Weg mitgehen wollen.
Egal wer diese Auseinandersetzung dann gewinnt, verloren hat die GENO eG, denn die war nun mal wieder in den Schlagzeilen in der Öffentlichkeit. Beide „Lager“ sollten sich eigentlich an einen Tsich setzen um „die für die GENO eG beste Lösung zu finden“. Es geht nicht um Personen im Vorstand oder Aufsichtsrat, es geht um den Nutzen für die Mitglieder der GENO eG.
Zu besprechen sein wird sicherlich auch nochmals das Thema „Insolvenzbeantragung“, vor allem welche Motivation dahinterstand bzw. steht. So manches Mitglied vermutet dahinter sogar ein „Schurkenstück“, das sich der die Insolvenz begleitende Personen nur „die Verwertung der Geno eG Immobilien“ im Kopf gehabt haben könnte. Nun auch das wird man auf der Veranstaltung am 28. Juni 2018 dann auf der Mitgliederversammlung thematisiert werden.
Wir hoffen dann alles zum Nutzen der GENO eG Mitglieder.
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