Sehr geehrter Herr Bremer,
es trifft zu, dass Mandanten von mir das betreffende Schreiben erhalten haben. Darin fordert der Insolvenzverwalter der Future Business KGaA Rückzahlungen und Zinsen von den Nachrangdarlehensgebern zurück mit unterschiedlichen Anfechtungsgründen. Ich stehe bereits mit einem Spezialisten für Insolvenzanfechtungen in Kontakt, um die Begründungen überprüfen zu lassen. Zu beachten sind dabei auch der relativ kurze Emissionszeitraum zwischen Juni 2013 und Anfang November 2013, die Rechtsnatur der Nachrangdarlehen, ggf. der Umstand der Wiederanlage oder eventuell bereits erfolgte oder noch sinnvolle Widerrufe.
Sobald diese Fragen geklärt sind, lasse ich Ihnen und meinen Mandanten meine Stellungnahme zukommen. Insgesamt handelt es sich wohl um ca. 2.900 geschlossene Nachrangdarlehensverträge, und im Gutachten zur Insolvenzeröffnung war die Rede von daraus resultierenden (nachrangigen) Verbindlichkeiten der Anleger in Höhe von etwa 54 Mio. Euro. Ich kann derzeit jedoch nicht absehen, aus wie vielen Rechtsverhältnissen der Insolvenzverwalter derzeit gegen die Anleger Ansprüche stellt oder um welche Summe es dem Insolvenzverwalter nunmehr insgesamt geht.
Eine anwaltliche Überprüfung der Forderung des Insolvenzverwalters bietet sich jedoch für jeden in Anspruch genommenen Nachrangdarlehensgeber (Anleger) grundsätzlich an, zumal es sich teilweise um existenzielle Forderungen handeln wird und die Anleger auf den Einbehalt der Rückzahlungen und Zinsen jeweils vertraut haben dürften.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Brambrink
Rechtsanwalt
Pohl, Sekretariat
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