Eine Frage, die man hier im konkreten Fall mit „Ja“ beantworten kann, denn dieser Vorgang dürfte möglicherweise einmalig in Deutschland sein, was ein Anwaltsportal betrifft. Natürlich schauen wir auch ab und zu auf die Anwaltswerbeplattform anwalt.de mit Sitz in Nürnberg. Doch die Qualität des Portals hat in den letzten Jahren erheblich nachgelassen, und was wir von Anwälten hören, die dort Kunden sind, ist es eher schwierig, darüber ein Mandat zu gewinnen.
Kommen wir nun zum konkreten Sachverhalt, der möglicherweise noch erhebliche Folgen für anwalt.de in Bezug auf die Reputation haben könnte. Eine uns bekannte Rechtsanwältin hatte einen mit Fakten belegten Artikel verfasst und wollte diesen veröffentlichen, wie sie es sonst auch tut. Doch in diesem speziellen Fall wurde der Artikel nicht veröffentlicht. Eine schriftliche Begründung dafür gab es nicht. Lediglich telefonisch teilte man dem Büro der Rechtsanwältin mit, Zitat: „Die IT von anwalt.de hat mitgeteilt, dass Sie in dem Artikel Wörter verwendet haben, die bei anwalt.de auf der Blacklist stehen, da diese schon mehrfach abgemahnt wurden. Wir müssen den Artikel umschreiben!“ Um welche Worte es dabei ging, wurde nicht mitgeteilt.
Diese Antwort muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen, wie man so schön sagt. Damit wird aus meiner Sicht ganz klar eine Form der Zensur ausgeübt, die anwalt.de in dieser Form nicht zusteht. Natürlich könnte anwalt.de einen Beitrag, wenn er veröffentlicht wurde, zunächst einmal entfernen, falls es dazu eine begründete Beschwerde gibt, denn anwalt.de unterliegt auch einer sogenannten Störerhaftung. Hier jedoch kam es gar nicht erst zur Veröffentlichung.
Die uns bekannte Rechtsanwältin hat inzwischen einen Rechtsanwaltskollegen eingeschaltet und erwägt weitergehende juristische Maßnahmen gegen das Portal anwalt.de. Ganz ehrlich, eine Internetplattform, die ihre Dienstleistung so versteht, hat nicht einmal einen einzigen Kunden verdient.
Natürlich haben wir anwalt.de eine Presseanfarge übersendet, die lapidare Antort war dann nur „man regele das selber mit der Kundin“. Anwalt.de sollte es nur noch um Schadensbegerenzung gehen.
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