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Anwalt gegen Anwalt

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Hierbei handelt es sich um eine relativ neue Variante, um Mandate zu werben. Diese könnte aber sehr erfolgreich sein, denn es gibt eben auch unter den Rechtsanwälten gute und weniger gute. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass teilweise wirklich sinnlose Prozesse auf Kosten der Mandanten geführt werden. Kaum ein Mandant traut sich dann letztlich gegen seinen Anwalt wiederum einen Anwalt einzuschalten, obwohl das sicherlich in vielen Fällen auch erfolgreich sein könnte. Übrigens, jeder Anwalt hat für den Mist, den er ggf. baut, auch eine Haftpflichtversicherung. Nun haben wir dazu einen interessanten Artikel einer Nürnberger Kanzlei gefunden, die sich mit diesem Thema befasst und natürlich damit auch Mandate gewinnen will. Trotzdem ist er interessant zu lesen.

In jüngster Vergangenheit mehren sich die Anfragen von Mandanten bei der KSR Rechtsanwaltskanzlei, die sich dazu durchgerungen haben, die Tätigkeit ihrer früheren Rechtsanwälte prüfen zu lassen, da sie den Eindruck haben, diese könnten folgenschwere Fehler in der Mandatsbearbeitung gemacht haben, die sie nachhaltig wirtschaftlich geschädigt haben. Dies gilt v.a. für Angelegenheiten, welche der Spezialmaterie des Bank- und Kapitalmarktrechts zuzurechnen sind, aber auch in anderen Rechtsbereichen.

Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in diesem Bereich zurückzuführen sind, mutmaßlich, da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hochriskant und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen, was sie sodann auch nicht selten tun.

Mandanten erlangen hiervon regelmäßig erst Kenntnis, wenn es zu spät ist. Beispielsweise werden nicht selten Schrottimmobilienopfer fatalerweise ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls dazu veranlasst, Zahlungen an die finanzierende Bank einzustellen, obgleich aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BGH nur selten Ansprüche gegen die finanzierende Bank durchsetzbar sind.

Dies wird durch Kollegen mit der Begründung empfohlen, hierdurch würde man Druck auf die jeweilige Bank ausüben können. Häufig steht am Ende einer monatelangen Zahlungseinstellung die Kündigung des Darlehens durch die Bank und die sofortige Fälligstellung des Darlehens. Damit nicht genug. In der Folge sehen sie sich auch noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Gehaltspfändung ausgesetzt, weil sie das Darlehen nicht zurückzahlen oder keine neue Bank finden können.

Des Öfteren führen manche Kanzleien sodann auch noch aussichtslose Rechtsmittel gegen solche Vollstreckungsmaßnahmen und verursachen weitere, von Mandanten zu tragende Kosten.

Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz, und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.

Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte Rechnungslegungen.

Nicht selten sehen derart geschädigte Mandanten von einem Vorgehen gegen solche Verhaltensweisen ab, da sie davon ausgehen, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aussticht“ und sie befürchten, weitere Kosten zu produzieren.

Tatsächlich können in vielen dieser Fälle Pflichtverletzungen nachgewiesen und so für die geschädigten Mandanten Schadensersatz erstritten werden. Daher sollten geschädigte Mandanten nicht zögern, die Mandatsbearbeitung und Gebührenabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 12 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.

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