Die BaFin hat Entwürfe mehrerer Verordnungen zur Anzeige von Auslagerungen zur Konsultation gestellt. Diese basieren insbesondere auf dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktstabilität (FISG). Sie betreffen die Anzeigepflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Die Entwürfe konkretisieren geschäftsbereichsübergreifend weitestgehend einheitlich die BaFin-Anforderungen an die Umsetzung der Anzeigepflicht durch die beaufsichtigten Unternehmen. Die Anzeigen sollen demnach künftig elektronisch über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin eingehen. Ziel ist es, der Aufsicht eine systematische Auswertung der Daten insbesondere zur Erkennung von Konzentrationsrisiken zu ermöglichen.
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