Hierzu hatten wir der AOC Die Stadtentwickler GmbH eine Presseanfrage gestellt, die bis heute unbeantwortet blieb. Bei dem Amtsgericht Magdeburg hatten mehrere Antragsteller zusammen einen Insolvenzantrag gestellt. Hintergrund war, dass eine Zahlung auf eine von den Antragstellern veräußerte Immobilie nicht vollständig geflossen ist. Das Gericht setzte der Antragsgegnerin hierzu eine Stellungnahmefrist. Die erfolgte Stellungnahme liegt hier vor.
Die AOC 8. Vorratsgesellschaft mbH (Antragsgegnerin) lässt darin ausführen, dass der Insolvenzantrag unzulässig und unbegründet sei. Beim Antrag würde es sich um ein taktisches Manöver handeln, damit Gegenansprüche fallen gelassen würden. Ein Insolvenzgrund läge nicht vor. Es läge auch kein Verzug mit der Zahlung des Kaufpreises vor. Im Wesentlichen sei ein Teil des Kaufpreises in ein Darlehen umgewandelt wurden, welches mangels verschuldeten Zahlungsverzugs noch nicht fällig sei. Die Fälligstellung sei vertragswidrig. Auch lägen Mängel der Kaufobjekte vor.
Wir haben einen Rechtsanwalt, der sich im Insolvenzrecht auskennt, um eine Einschätzung gebeten, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens angesichts dessen wahrscheinlich ist. Seine Reaktion lautet, dass sich die Argumente beider Seiten hören ließen und seiner Einschätzung nach das Gericht nicht vor einer weiteren Stellungnahme durch die Antragsteller entscheiden werde. Es werde u.a. darauf ankommen, wie die Restkaufsumme zu bewerten sei, ob als fälliges Darlehen oder nicht. Fest stehe zwar, dass ursprünglich ein Kaufpreis vereinbart wurde, der noch nicht voll gezahlt wurde. Wie dieser Umstand jedoch insolvenzrechtlich bewertet werden müsse, sei seiner Ansicht nach offen. Ob und was die Antragsgegnerin bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages zu leisten im Stande war, entziehe sich seiner Kenntnis.
Von daher bleibt die Sache spannend. Wir werden berichten.
Wie ging es nunmehr weiter mit dem Inso-Verfahren gegen die AOC 8. Vorratsgesellschaft mbH?