Das zum Beispiel auch bei einem Leser in Dresden, der sich daraufhin einmal aufgemacht hat und uns Bilder von Baustellen des Unternehmens in Dresden übermittelt hat. Er fragt uns nun, welchen Einfluss die Stellung eines Insolvenzantrages gegen eine AOC Vorratsgesellschaft (achte) nun haben könnte?
Nun, noch gibt es dazu ja noch keine Veröffentlichung im sogenannten Insolvenzregister, und natürlich hat die betroffene Gesellschaft immer noch die Möglichkeit, die Forderung des Gläubigers, in diesem Fall eine siebenstellige Forderung, auszugleichen, die Verfahrenskosten zu übernehmen und alles ist wieder beim Alten. Was nun passiert, wird man dann nach Weihnachten sehen bzw. erst Anfang des neuen Jahres 2024.
Auf Anfrage wegen der bisherigen Nicht-Zahlung des am 08.04.2024 fälligen Kupons antwortet mir heute Frau Bonath, Leiterin der Finanzbuchhaltung von AOC, wie folgt:
„Wir zahlen die Zinsen am 30.04.2024 und damit innerhalb der Karenzfrist aus den Anleihebedingungen. Hintergrund der andauernden Verzögerung ist eine verschobene Abnahme bei einem Bauvorhaben und die dadurch bedingte verspätete Zahlung des Käufers.“
Natürlich hält es auch bei AOC keiner für erforderlich, die Anleihe-Gläubiger von sich aus zu informieren oder gar eine Ad-Hoc-Meldung zu veröffentlichen.