AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistung (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35 a Abs. 6 SGB IV
Funktion | Im Vorjahr gezahlte Vergütung | Wesentliche Versorgungsregelungen | Vorzeitige Beendigung | |||||||
Grundvergütung 2017 | variable Bestandteile | Dienstwagen auch zur privaten Nutzung | Übergangsregelung nach Ablauf der Amtszeit | in der gesetzl. Rentenvers. versichert | vergleichbar mit beamtenrechtl. Regelungen | Zusatzversorg./Betriebsrente | Zuschuss zur priv. Versorgung | Vertragl. Sonderregelungen der Versorgung | Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen | |
gezahlter Betrag | gezahlter Betrag | Ja/Nein | Höhe/Laufzeit | jährlich aufzuwendender Betrag | vergleichbare Besoldungsgruppe und jährlich aufzuwendender Betrag | jährl. aufzuwendender Betrag | jährl. aufzuwendender Betrag | Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwendender Betrag |
Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung | |
Vorsitzender des Vorstandes | 184.000,00 € | 51.042,00 € | Ja | Einstweiliger Ruhestand vergleichbar mit beamtenrechtlichen Regelungen | entfällt | entfällt | entfällt | entfällt | Die Gesamtversorgung beträgt maximal 71,75 % der Jahresgrundvergütung (132.020,00 €) Der jährlich aufzuwendende Betrag beträgt 35.529 € |
Bei Amtsentbindung/-enthebung einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien vorbehalten. Bei Fusionen einstweiliger Ruhestand. Bei Inkrafttreten des Wettbewerbsverbotes besteht Anspruch auf eine Karenzentschädigung in Höhe von 60 % der zuletzt erhaltenen monatlichen Festbezüge für 1 Jahr. |
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes | 169.000,00 € | 46.812,00 € | Ja | Weiterbeschäftigung erfolgt entsprechend den Regelungen des Arbeitsvertrages vom 06.09.1993 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 15.12.1997. | Ja AG-Anteil 2017: 6.395,40 € |
entfällt | ZVK des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen: AG-Anteil 2017: 13.700,58 € |
entfällt |
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