Einmal mehr mussten Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit die Bank ihnen Auskunft darüber erteilt, wie viel Provisionen sie im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Geldanlage erhalten hat.
Dieses Mal war es das Amtsgericht Karlsruhe, das am 3. Februar 2012 (12 C 132/11) die Apo-Bank zur Auskunft an einen von der Kanzlei Nittel vertretenen Anleger verurteilte. Dieser hatte auf Anraten seiner Bank im Jahr 2005 einen MPC Schiffsfonds gezeichnet.Die Apo-Bank legte keine Berufung gegen das Urteil ein und erteilte urteilsgemäß Auskunft. Danach hat sie sagenhafte 14% Provision für die Vermittlung des MPC Schiffsfonds erhalten.
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