In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apollon Solar GmbH, Reisewitzer Straße 44, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 30172 vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Sperling
– wurde am 07.09.2015 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Am Brauhaus 5, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 899094 0 Telefax: 0351 899094 20
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.10.2015 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 01.12.2015, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 01.12.2015, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
532 IN 1033/15 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.09.2015
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