Die Verbraucherzentrale hat die Betreiber der App „Clubhouse“ als grob rechtswidrig abgemahnt: es fehlt Impressum und der Datenschutzhinweis. Zudem ist es nach der Datenschutzgrundverordnung extrem problematisch, dass die Gespräche aufgezeichnet und weitergeleitet werden. Da drohen also nicht nur Abmahnungen, sondern auch Strafverfahren…
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