Der Streit über die Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro von Apple in Irland geht vor das oberste Gericht der Europäischen Union. Die EU-Kommission kündigte gegen das Urteil Berufung an, wie die Brüsseler Behörde heute mitteilte.
Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die sollen nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, „dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat“.
Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten.
„Für die Kommission hat es weiterhin höchste Priorität sicherzustellen, dass alle großen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen“, so Vestager. Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig.
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