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Apple KI

jarmoluk (CC0), Pixabay
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Apple hat angekündigt, die kürzlich vorgestellten KI-Funktionen vorerst nicht in der Europäischen Union einzuführen. Der Technologiekonzern begründet diese Entscheidung mit Unsicherheiten bezüglich des Digital Markets Act (DMA), eines neuen EU-Digitalgesetzes. Apple äußerte gestern insbesondere Bedenken darüber, dass die vom DMA geforderte Öffnung für Drittanbieter möglicherweise den Schutz der Nutzerdaten gefährden könnte.

Die neue KI-Initiative von Apple, genannt „Apple Intelligence“, basiert auf einem tiefgreifenden Zugriff auf Nutzerdaten, die direkt auf den Geräten gespeichert sind. Diese Technologie soll es ermöglichen, komplexe Aufgaben wie die Einschätzung der Machbarkeit von Terminänderungen oder die Priorisierung und Zusammenfassung von E-Mails effizient durchzuführen.

Der DMA zielt darauf ab, den Wettbewerb im digitalen Sektor zu fördern, indem er große Technologieunternehmen, die als „Gatekeeper“ eingestuft werden, dazu verpflichtet, anderen Anbietern gleichberechtigten Zugang zu ihren Plattformen zu gewähren. Dies soll verhindern, dass diese Unternehmen ihre eigenen Dienste bevorzugen.

Die Verzögerung betrifft nicht nur die KI-Funktionen, sondern auch andere auf der Entwicklerkonferenz WWDC vorgestellte Features. Dazu gehören das „iPhone Mirroring“, das eine vollständige Kontrolle des iPhones über einen Mac-Computer ermöglicht, sowie neue Bildschirmfreigabe-Optionen für die Zusammenarbeit mit anderen Nutzern.

Apple betont, dass man aktiv mit der EU-Kommission im Gespräch sei, um eine Lösung zu finden. Das Unternehmen zeigt sich bestrebt, diese neuen Funktionen auch den europäischen Nutzern zugänglich zu machen, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind.

Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich Technologieunternehmen bei der Einführung innovativer Dienste in einem sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Umfeld gegenübersehen. Es bleibt abzuwarten, wie Apple und andere Technologieriesen ihre Strategien anpassen werden, um sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen ihrer Nutzer gerecht zu werden.

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