Der Technologieriese Apple hat bedeutende Änderungen für seinen App-Store angekündigt, die auf Druck der Europäischen Union zustande kamen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, den Markt für Drittanbieter zu öffnen und mehr Wettbewerb zu ermöglichen.
Zentrale Änderungen:
1. Werbemöglichkeiten: Drittanbieter dürfen nun uneingeschränkt für ihre Software werben und direkt auf ihre Angebote verlinken, auch wenn diese auf alternativen Plattformen verfügbar sind.
2. Gebührenstruktur: Apple führt eine neue Gebührenstruktur ein:
– 5% Erstinstallationsabgabe für Apps mit externen Links
– 10% Servicegebühr für Käufe innerhalb der ersten 12 Monate nach Installation
Diese Gebühren ersetzen die bisherige Abgabe von bis zu 30%.
3. Geschäftsbedingungen: Apple hat seine Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst, um diese Änderungen zu reflektieren.
Hintergrund:
Diese Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund mehrerer laufender Verfahren gegen Apple wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA) der EU. Der DMA verpflichtet große Technologieunternehmen, ihre Plattformen für Wettbewerber zu öffnen.
Apple hatte bereits zuvor Zugeständnisse gemacht, etwa die Öffnung der NFC-Technologie für kontaktloses Bezahlen per iPhone für Drittanbieter. Diese Schritte zielen darauf ab, mögliche Strafen zu vermeiden, die bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes betragen könnten.
Diese Entwicklungen markieren einen signifikanten Wandel in Apples Geschäftspraktiken und könnten weitreichende Auswirkungen auf den App-Markt und die Beziehungen zwischen Technologieriesen und Regulierungsbehörden haben.
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