AQUIS Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Töpchiner Weg 171-177 KGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020AQUIS VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. TÖPCHINER WEG 171 – 177 KG, BERLINA K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 2020 AQUIS Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Töpchiner Weg 171 – 177 KG, Berlin I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die AQUIS Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Töpchiner Weg 171 – 177 KG hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist in Abteilung A unter Nr. 19259 B in das Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg eingetragen. Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften in Anlehnung an das im Rahmen der „Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen“ i. d. F. vom 16. Oktober 2020 vorgeschriebene Formblatt. Die für kleine Gesellschaften (Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB) gemäß § 266 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz wurden für Zwecke der Offenlegung in Anspruch genommen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 274a, 288 und 326 HGB wurde für Zwecke der Offenlegung Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung geht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, ungeachtet der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditisten, gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben zur Bilanz Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (Gebäude) sowie über eine Restnutzungsdauer des Erbbaurechtes (59 Jahre) bzw. zehn Jahren (Einbauküchen). Bei den Vorräten handelt es sich um Betriebskosten, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Die Bewertung der noch nicht abgerechneten Betriebskosten erfolgt in Höhe der umlegbaren Aufwendungen für Heiz- und sonstige Betriebskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Komplementärin leistet keine Einlage. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten betragen unverändert zum Vorjahr TEUR 5.277. Die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten betragen EUR 6.164.134,92 und DM 560.000,00. Die Umstellung der Hafteinlagen auf EURO sowie die Gesellschafterwechsel seit 2013 sind noch nicht vollständig im Handelsregister eingetragen. Die sonstigen Einlagen (TEUR 1.319) betreffen von den Kommanditisten zusätzlich zu den Hafteinlagen gewährte Darlehen (Verhältnis 20 : 80 zur Kommanditeinlage). Die Liquiditätsausschüttungen an Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.698 und sonstige Entnahmen der Gesellschafter in Höhe von TEUR 47 stellen handelsrechtlich Rückzahlungen der geleisteten Einlagen dar, da bislang kein verteilungsfähiger Gewinn erwirtschaftet wurde. Da die Kapitaleinlagen der Kommanditisten in Vorjahren durch aufgelaufene Verluste unter den Betrag der Hafteinlagen herabgemindert wurden, gelten die Hafteinlagen in Höhe der Liquiditätsausschüttungen/Entnahmen als nicht geleistet. Bei den sonstigen Entnahmen handelt es sich um an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag. Bei den Verlustanteilen handelt es sich um die Summe der Jahresergebnisse seit Beginn der Gesellschaft. Die Rücklagen setzen sich aus einem Agio in Höhe von TEUR 330 und Investitionszulagen in Höhe von TEUR 1 zusammen. In den Sonderposten mit Rücklageanteil wurden gemäß § 281 Abs. 1 HGB a. F. die über die handelsrechtlichen Normalabschreibungen hinausgehenden steuerrechtlichen Abschreibungen nach § 14a BerlinFG eingestellt. In Ausübung des Wahlrechtes von Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wurde dieser unter Anwendung der bis 2009 geltenden Regelungen beibehalten. Der Sonderposten wird seit 1996 entsprechend der steuerlichen Regelung über die Restwertabschreibung anteilig aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Verbesserung der Klarheit des Jahresabschlusses werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB im folgenden Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt. Die Restlaufzeiten und Sicherheiten stellen sich danach wie folgt dar: d a v o n m i t e i n e r R e s t l a u f z e i t:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 22.716.722,19 (Vorjahr: EUR 23.435.431,34) durch Grundpfandrechte gesichert. III. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus dem aktuellen Erbbaurechtsvertrag besteht zunächst bis zum 31. Dezember 2024 die Verpflichtung von jährlichen Erbbauzinszahlungen in Höhe von TEUR 104. Danach sind bis zum 31. Dezember 2029 jährlich TEUR 111 zu leisten und ab dem 1. Januar 2030 jährlich TEUR 138. Der Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit bis September 2075. Anzahl der Beschäftigten Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Berlin, den 30. September 2021 gez. Klaus Groth gez. Lothar Wulff AQUIS Elfte Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde im Rahmen des schriftlichen Beschlussverfahrens vom 12. Januar 2022 durch die Gesellschafter festgestellt. |
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