Man hört es immer öfter: Haben Personen eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG, so scheint diese bei so manchem Rechtsanwalt nicht willkommen zu sein. Nun kann man zwei Artikel dazu lesen, einen wollen wir hier einmal verlinken:
Die ARAG SE Rechtsschutzversicherung wird von zahlreichen Rechtsanwaltskanzleien nicht mehr akzeptiert. Für Mandanten, die bei der ARAG versichert sind, bedeutet dies, dass sie sich selbst um die Rechtsschutzabwicklung kümmern müssen, und dass dies nicht, wie ansonsten üblich, durch die beauftragte Anwaltskanzlei erledigt wird. „Die ARAG hat den Bogen derart überspannt, dass Strafanzeigen u.a. gegen den Vorstand der ARAG wegen Betrugs erstattet werden mussten“ erklärt Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „So verhält sich keine seriöse Versicherung, weshalb wir die ARAG als einzigen Rechtsschutzversicherer auch nicht mehr anerkennen.“
https://www.anwalt.de/rechtstipps/arag-bei-anwaelten-unerwuenschte-rechtsschutzversicherung_103040.html
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