Unverständlich ist für uns, dass die ARAS Group aus den Vereinigten Arabischen Emiraten scheinbar immer noch Nachrangdarlehen an deutsche Kunden anbietet, obwohl die BaFin in einer Anordnung dies bereits vor fast vier Wochen deutlich verboten hat. Eine Aufhebung der Anordnung der BaFin können wir derzeit auf der Seite noch nicht finden. Wir dachten eigentlich immer, dass die ARAS Group sich auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegen würde.
Das scheint wohl – den aktuellen Veröffentlichungen der ARAS Group zufolge – nicht so zu sein. Auch haben wir dazu eine Veröffentlichung in der aktuellen Welt am Sonntag gefunden, worin die ARAS Group DWC LLC wiederum Nachrangdarlehen anbietet. Auch das dürfte ein klarer Verstoß gegen die Anordnung der BaFin sein. Mal schauen, was diese gegen so viel Anordnungsresistenz unternimmt.
Vielleicht läuft das Geschäftsmodell dann auch so gut, dass der ARAS Group letztlich ein Zwangsgeld egal sein könnte. Das ist dann eine Kosten-Nutzen Rechnung. Die Frage, die man da stellen muss, ist aber, ob sich die Vermittler in Deutschland rechtlich nicht in eine schwierige Situation begeben.
ARAS GROUP DWC LLC: BaFin ordnet Einstellung der Werbung für das Kreditgeschäft an
Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.
Foto Quelle:BaFin
Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.
Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten. Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Aktuelle Veröffentlichung in der Welt am Sonntag
Dem ganzen kann man einen Riegel vorschieben, indem man den betroffenen Wirtschaftszeitungen, eine Kopie der BaFin Warnmeldung, sowie eine Kopie der Anzeige übermittelt.
Damit dürften sich weitere Veröffentlichungen erledig haben.