Startseite Allgemeines ARAS Group DWC LLC hat keine Erlaubnis für Kreditgeschäfte in Deutschland
Allgemeines

ARAS Group DWC LLC hat keine Erlaubnis für Kreditgeschäfte in Deutschland

Teilen

Das geht ganz eindeutig aus der Mitteilung/Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hervor. Damit verbunden war dann natürlich auch die Anordnung der BaFin, für diese Geschäfte sofort die öffentliche Werbung einzustellen. Das hatte die ARAS Group dann aber nachweislich nicht eingehalten, auch darüber hatten wir auf unserem Blog hier bereits berichtet.

Unser Tip:

Bietet die ARAS Group aus Dubai Ihnen auch heute noch Kredite an, sollten Sie auf jedenfall bei der BaFin in Frankfurt nachfragen, ob die Verfügung weiterhin besteht oder mittlerweile aufgehoben wurde. Fragen Sie bitte auch nach, ob es für das Ihnen angebotene Darlehensgeschäft/Beteiligungsgeschäft/Kreditgeschäft möglicherweise einer Erlaubnis bedarf.

Hier nochmals die Mitteilung der BaFin:

Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen.

Die ARAS GROUP DWC LLC

trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten.

Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind.

Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland.

Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC in die Anbahnung unerlaubter Kreditgeschäfte der Unternehmen einbezogen, die als Darlehensgeber auftreten. Die ARAS GROUP DWC LLC ist verpflichtet, die Werbung für das Kreditgeschäft gegenüber Personen oder Unternehmen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2017/meldung_170804_ArasGroupl.html

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...

Allgemeines

Deutschlands massive Krise – Ein Aufruf zum Umdenken

Deutschland steckt mitten in einer tiefgreifenden Krise, und es wird Zeit, dass...