Das zumindest hat der Chef der oben genannten ARAS GROUP DWC LLC in einer eidesstattlichen Erklärung vor dem Leipziger Landgericht zu Protokoll gegeben. Nun werden sich sicherlich andere Behörden in Deutschland, wie wir informiert wurden, um den Vorgang kümmern. Denn, mal unterstellt, diese Zahl stimmt, ist das gesondert aufzuarbeiten und je nach Ergebnis auch zu ahnden.
Wir stellen die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen aus den Prozessen in Leipzig natürlich gerne den Behörden zur Verfügung. Einen ersten Termin dazu soll es in der nächsten Woche bereits geben. Das Geschäft der ARAS GROUP DWC LLC in Deutschland dürfte aber damit erst einmal nicht weiter betrieben werden dürfen. Alle Kunden mit denen das Unternehmen derzeit zu Krediten bzw. Finanzierungen im Gespräch ist, müssen nun natürlich umgehend über die BaFin-Meldung informiert werden. Ich bin mir aber sicher, dass die deutschen Vermittler schon aus Eigenschutz ihre jeweiligen der ARAS GROUP DWC LLC zugeführten Kunden informieren werden. Wir sehen die Vermittler hier ganz klar in der Haftung, wenn den vermittelten Kunden ein Schaden entstanden sein sollte. Da wir eine Liste der Vermittler vorliegen haben, werden wir auch diese natürlich gerne an die Behörden weitergeben.
Die Staatsanwaltschaft darf hier nicht so schlampige Arbeit machen wie bei Lombardium Hamburg