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Arbeit am Kunden führt zum Wechsel des Genres

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Um erfolgreich Geschäfte generieren zu können, müssen Banken am Kunden arbeiten. Dabei können Sie an den Abgrund geraten und haben auch allen Grund dafür. Die Interessen der Partner haben gewechselt. Die einst schlecht beleumundeten Vermittler haben sich in Fällen grundlegender Verstöße mit den Instituten des Verbraucherschutzes zusammengetan. Sie beklagen, dass eine faire Beratung der (Bank-)Kunden nicht mehr gewährleistet ist (Zwingen Banken…? – FAZ 2016-04-16). Die Vermittlung von Versicherungen erfolgt nicht mehr durch verarmte Verkäufer (… und ist ihm dieses nicht gelungen, versucht er´s mit Versicherungen), sondern im Internet, durch Firmen gebundene Vertreter, unabhängige Makler, Honorarberater oder gleich in der Bank.

Es gibt sie noch – die Finanzdienstleister – in Genossenschaftsbanken, in Sparkassen, als öffentliche Versicherer in Form einer Vertriebsmacht, die sich auf ein Filialnetz stützen kann. Freie Vertreter und Verbraucherschützer betrachten dies als Querverkäufe, die dem Kunden keine sichere Beratung für die Zukunft gewähren und langjährige Existenzen von Vermittlern gefährden. Dabei stellt sich nicht die Frage, ob der Abschluss von Kapitalversicherungen langfristig rentabel sein wird – sondern, wer es tut und die Verantwortung dafür übernimmt.

Banken meinen das Richtige zu tun, indem sie Darlehen und Vermögensanlagen von Risikolebensversicherungen begleiten lassen, die allen Beteiligten nutzen können – den genannten Instituten beim Ertrag, den Kunden bei der Sicherung ihrer Finanzanlagen, nicht den Vermittlern. Rechtlich Vorgebildete bezeichnen dies als Knebelpolitik. Mangels Kenntnis bei Banken und Betroffenen hilft die im Januar 2016 auf europäischer Ebene beschlossene Richtlinie für Versicherungsvermittler (IDD) nicht.

Diese gilt nicht für die Wohnimmobiliekreditrichtlinie, die auch in 2016 beschlossen worden ist. Die neuen Regeln schaffen den Anbietern von Immobilienkrediten „aus Gründen der Sicherheit des Bankkunden“ die Möglichkeit den Abschuss von Versicherungsverträgen zu erzwingen. Ein solches erzwungenes Paket beinhaltet eine Reihe von Sachversicherungen, die der Kreditnehmer freiwillig bei dem Bankinstitut abschließen darf – tut er das nicht, gefährdet er den Kredit. Die Rechtsfindung definiert dies als Koppelgeschäfte, die den Verbraucher schädigen.

Es gibt Gründe, weshalb Banken „gezwungen sind“ dies entgegen der Gesetze zu tun. Die Institute haben in den letzten Jahren übersehen, dass die Digitalisierung auch von Banken aufzugreifen ist, um die im Anschluss erwarteten analogen Ansprüche der Kunden erfüllen zu können.

 

Dies setzt voraus, dass diese ihre administrativen Aufgaben nicht schon über FinTechs erledigen. Dabei ist es den bisherigen Bankkunden egal, wo diese digitalen Geschäftspartner ihren Sitz haben. Die maßgeblichen Städte dafür sind weltweit Berlin, London und San Francisco mit dem Silicon Valley.

Unter diesen Gesichtspunkten sollte der noch an Sparkonten und Festgelder über den sicheren Betrag von mehr als Euro 100.000 denkende Anleger analysieren, ob das von ihm bisher begünstigte Institut noch die Sicherheit gewährt, die er in den vergangenen Jahrzehnten von allen deutschen Bankinstituten erwartet hat.

Viele Transaktionen führen zu rechtlichen Regulierungen, obwohl sie fast legal sind.                 Der Anleger von Geldwerten lernt, dass das von ihm bisher begünstigte Institut versucht mit Aktionen wie „Cum-Cum“ und „Cum-Ex“ Geld zu verdienen, um seine Zinsansprüche und die in vielen Ländern ausgesprochenen Strafen abdecken zu können. Das wirkt sich auf die Bonität der Institute aus. Die Deutsche Bank steht noch zwei Stufen über dem „Ramsch“ genannten Rating. Die Größe der in letzter Zeit ausgewiesen Quartalsverluste kann sich der biedere Anleger in ihrer Bedeutung nicht vorstellen.

Hinzu kommen administrative Änderungen. Sicher freut sich der Anleger, dass er viele Geschäfte zu Hause abwickeln kann – digital und auch fremd mit FinTechs. Er ist immer noch der Meinung, dass an der Ecke die Filiale des von ihm bevorzugten Instituts zur Verfügung steht – ein seltener Spaziergang zeigt ihm irgendwann, dass diese Filiale nicht mehr existiert.

Er versucht das zu verstehen, denn er hat in der Presse von dem „Milliarden Aderlass“ der Banken aufgrund von Strafzahlungen gelesen. Diese sollen die Gewinne mehrerer Jahre der Vergangenheit und für die Zukunft aufgezehrt haben. Was unterscheidet ein großes Institut mit diesen Problemen von den fraglichen Geschäften des ihm früher als Graumarkt bekannten und deshalb gemiedenen Geschäftsbereichs?

Der Musterkunde liest vom Fehlverhalten in der Vergangenheit. Dabei erinnert er sich an die Zeit, als er noch Kredite des Bankinstituts benötigte und sein Fehlverhalten der Nichtabdeckung einer früh vorgelegten Lastschrift mit existenzieller Gefährdung gerügt wurde. Er lernt heute, dass dies nicht nur deutsche Banken betrifft, von denen die Deutsche Bank AG weltweit auf den 41. Platz abgerutscht ist. Er nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die kleinen Urlaubsbanken die er in Spanien vermutete, weltweit unter den ersten             zehn Instituten sind (BBVA und Banco de Santander). Dennoch:

Seit 2008 mussten 26 globale Bankinstitute für Strafen, Vergleiche und Rechtsstreitigkeiten USD 275 Milliarden zahlen – davon 2014 am meisten. Wer sich mit amerikanischen Gesetzen beschäftigt (RICO und FCPA) lernt, dass die USA im Vorgehen gegen Korruption ungleich schneller und härter verfährt, als dies in Europa von Banken erwartet wird. Folglich sind 80% des o. b. Betrages amerikanischen Banken zuzuordnen.

Bewirken die Finanzkrisen der vergangenen Zeit, deren Grundlagen sich seit der Tulpenkrise nicht geändert haben (Rogoff, K. – This Time is different; Harvard-Univ.), heute mehr Änderungen als dies auf Basis der Erfahrungen aus der Vergangenheit zu erwarten ist?  Für den Sparer stellt sich die Frage, ob er dem Bankinstitut seines Vertrauens für das Aufbewahren seiner Bargelder Gebühren zahlen sollte.

Es ist eine Frage der Ethik, ob die Rücklagen des Sparers nicht besser gemeinschaftlich eingesetzt werden sollten. Ein Viertel seiner deutschen Mitbürger sind Mitglieder einer Genossenschaft, die nach neuer Gesetzeslage keine Renditen, Ausschüttungen oder Wertsteigerungen versprechen darf. Stattdessen sind diese Institutionen zum Nutzen ihrer Mitglieder und auf Leistungen für diese eingestellt.

Wie fern ist nun noch die Idee wie in Schweden ohne Bargeld zu leben und in der Gemeinschaft Nutzen zu bringen und zu schöpfen?

 

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