Super Steuer-Urteil für alle, die von zu Hause aus arbeiten, und das sind ja in unserer Branche nicht wenige. Die eingeschränkte Absetzbarkeit von Heimbüros ist grundgesetzwidrig, das hat nun das Bundesverfassungsgericht erklärt. Der häusliche Arbeitsplatz kann auch dann wieder geltend gemacht werden, wenn er nicht Arbeitsmittelpunkt ist.
Das Steuerrecht ist in diesem Punkt verfassungswidrig. Zu dieser Entscheidung kamen die obersten deutschen Richter mit fünf zu drei Stimmen. Sie kippten damit eine Regelung aus dem Jahre 2007 Entscheidung der Bundesregierung.
Dem jetzigen Urteil nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Büro nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe, hieß es zur Begründung.
Mal schauen was Herrn Schäuble jetzt wieder einfällt, um an das so verlorene Geld heranzukommen! Wetten da kommt was!
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