Bedenkt man einmal was da passiert ist, dann kann einem „Angst und Bange“ werden. Man fragt sich aber auch, wieso ist so etwas bei der BaFin eigentlich möglich? Es gab vor einigen Tagen eine BaFin Warnung vor einem Unternehmen mit dem Namen Helmuth Newin Group Zitat:
Die „Helmuth Newin Group“ mit angeblichen Geschäftssitzen in Regensburg und Zürich bietet im Internet unter www.helmuth-newin.com und per Telefon Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Helmuth Newin Group“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht. Zitat Ende
Nun stellt sich heraus, das es eine Regensburger Firma mit dem Namen Euroassekuranz in Regensburg gibt, dessen Vorstand Helmuth Newin heißt, und unter gleicher Adresse wie die „Fake Firma“ residiert. Die Regensburger Firma Euroassekuranz hat aber offensichtlich gar nichts mit dem von der BaFin benannten Unternehmen zu tun , heißt das war eine reine FAKE Seite um Kunden abzuzocken eines unbekannten Gauners.Dafür hat man den guten Namen von Helmuth Newin offenbar missbraucht.
Das Unternehmen Euroassekuranz hatte von dem ganzen Vorgang keinerlei Kenntnis, sondern erfuhr erst aus dem Internet davon. Stimmt diese Aussage so, dann wäre das doch ein echter Skandal, denn das könnte ja nun bedeuten, dass die BaFin nicht mitbekommen hätte, das es unter der „Fake Adresse ein anderes Unternehmen gibt, dessen Vorstand Helmuth Newin heißt? Ein Vorgang den man so eigentlich nur mit einem heftigen Kopfschütteln kommentieren kann. Das das diese BaFin Meldung für Missverständnisse sorgen kann, musste der BaFin doch klar sein.
Das Unternehmen Euroassekuranz, insbesondere sein Vorstand Helmuth Newin, ist nun sicherlich stark in seiner öffentlichen Reputation, vor allem im Internet, beschädigt. Was die BaFin da nun tun wird um das zu klären? Dem Unternehmen Euroassekuranz kann man nur den Rat geben, juristisch gegen die BaFin vorzugehen. Solche möglichen Nachlässigkeiten zum Schaden eines Unternehmens, möglicherweise durch oberflächliche Arbeit einer deutschen Aufsichtsbehörde verursacht, ist schwer hinnehmbar.
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