Architekten- und Stadtplanerkammer HessenWiesbadenDie Eintragungen von Herrn Architekt Peter Hornstein, Mitgliedsnummer 11880 und Herrn Architekt Bela von Tassy, Mitgliedsnummer 7449, im Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3. Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) zu löschen, da beide Architekten nach den vorliegenden Erkenntnissen der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen weder die berufliche Niederlassung noch die hauptberufliche Anstellung oder ohne eine solche die Hauptwohnung im Geschäftsbereich der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 HASG). Zustellungsversuche an die uns von beiden Architekten zuletzt bekannte Adressen und sonstige Nachforschungen waren ergebnislos. Auch Nachfragen bei den entsprechenden Einwohnermeldeämtern brachten kein Ergebnis. Da die Aufenthaltsorte von Herrn Architekt Peter Hornstein und Herrn Architekt Bela von Tassy unbekannt sind, wurde öffentliche Zustellung der Löschungsbescheide angeordnet. Mit der Löschung der Eintragungen endet auch die Mitgliedschaft in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Somit sind Herr Peter Hornstein und Herr Bela von Tassy nicht mehr befugt, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen (§ 1 Abs. 1 HASG). Beide Architekten sind gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 HASG verpflichtet, die Eintragungsurkunde zurückzugeben. Die Gebühr für die Löschung der Eintragungen gem. § 6 Kostenordnung wurde jeweils auf 250,- € festgesetzt.
Wolfgang Reimers, |
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