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Startseite Allgemeines ARGE Crowdinvesting- eine gute Idee?
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ARGE Crowdinvesting- eine gute Idee?

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Das Kürzel ARGE steht hier für Arbeitsgemeinschaft. So könnte man die Zusammenarbeit bei einem aktuellen Crowdinvestingprojekt von Grundag, Leih Deiner Umwelt Geld und Zinsland auch bezeichnen. Hier sammeln gleich 3 Crowdinvestingplattformen Geld für das gleiche Projekt ein.

So ist die Wahrscheinlichkeit, dass solche Projekte schnell finanziert sind, sicherlich höher, als wenn das nur über eine Plattform gemacht wird. Natürlich könnte das auch eine Reaktion gegenüber dem jetzigen aktuellen Marktführer in diesem Bereich sein, dem Unternehmen EXPORO.

EXPORO gelingt es natürlich durch seine starke mediale Präsenz, viele Investmentinteressenten auf seine Plattform zu locken. Da hinken dann die anderen Plattformen weit hinterher. Die dürften auch oft nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um ähnliche Werbemaßnahmen durchführen zu können. Möglicherweise gibt diese ARGE dann den Crowdinvestingplattformen auch die Möglichkeit, mehr Projekte anzunehmen und umzusetzen.

In einer Beschreibung zu dem Projekt heißt es:

Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Anleger erhalten keine gesell- schaftsrechtliche Beteiligung, sondern nachrangig ausgestaltete Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung des gewährten Darlehens.

Das Darlehen ist Teil einer Ko-Schwarmfinanzierung der Plattformen GRUNDAG, LDUG und ZL, durch eine Vielzahl von Darlehensverträgen und einem individuellen Darlehensvertrag, der bis auf den Betrag und die Verzinsung identisch mit den Darlehensverträgen von LDUG ausgestaltet ist, im Gesamtbetrag von bis zu EUR 1.500.000 („Finanzierungs- bzw. Funding-Limit“), für alle Plattformen zusammen. Die Ausgestaltung der Verträge ist jeweils für alle Nutzer der jeweiligen Plattform identisch. Die Verträge der Plattformen werden in elektronischer Form vermittelt. Der Emittent erstellt ein Projektprofil, mit dem er den Anle- gern das Finanzierungsprojekt auf den Plattformen anbietet.

Der Darlehensbetrag wird zunächst vom Anleger auf ein Treuhandkonto eingezahlt (Einzah- lungstag) und erst an den Emittenten ausgezahlt, wenn ein Widerrufsrecht des Anlegers nicht mehr besteht. Das Darlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 31.03.2019 („Rückzah- lungstag“). Ab dem Einzahlungstag verzinst sich der jeweils ausstehende Darlehensbetrag mit einem Zinssatz von jährlich 6,50 %. Die Zinsen sind endfällig zum 31.03.2019 fällig. Die Tilgung erfolgt endfällig zum 31.03.2019.

Für sämtliche Ansprüche des Anlegers aus dem Darlehensvertrag wird ein sogenannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. Demzufolge dürfen diese Ansprüche nicht geltend ge- macht werden, wenn dies für den Emittenten einen Insolvenzgrund herbeiführen würde (in- solvenzverhindernde Funktion). Die Darlehen werden außerdem in der Insolvenz und der Liquidation des Emittenten nur nachrangig nach allen anderen Fremdkapitalgebern aus der Insolvenzmasse bedient.

Andere Leistungspflichten als die der Darlehensgewährung übernehmen die Anleger nicht. Eine persönliche Haftung der Anleger ist ausgeschlossen. Eine Nachschusspflicht oder Ver- lustbeteiligung der Anleger besteht nicht.

Jeder Darlehensvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Anleger den Dar- lehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss auf das Treuhandkonto einzahlt.

Das vom Anleger ausgereichte Darlehen ist zweckgebunden und wird ausschließlich zur Durchführung eines Immobilien-Projekts verwendet. Das Projekt besteht in der energieeffi- zienten Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie in der Kirchenstraße 7, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen mit neun Wohneinheiten und dem anschließenden Ver- kauf der Wohneinheiten an Käufer.

Die Umsetzung des Projekts hat noch nicht begonnen. Das Grundstück und die Immobilie sind angekauft, eine Baugenehmigung liegt vor. Von den insgesamt neun Wohneinheiten wurden bereits drei für künftige Käufer reserviert. Die Mittel, die durch diese Ko-Schwarmfi- nanzierung eingeworben werden, reichen gemeinsam mit dem vorhandenen Eigenkapital und den durch Vorverkauf nach MabV realisierten Erlösen zur Umsetzung des Projekts aus. Wird das Finanzierungs- bzw. Funding-Limit nicht erreicht, so wird der Emittent den Diffe- renzbetrag durch zusätzliche vorhandene Eigenmittel decken und das Projekt durchführen.

Die Ansprüche der Anleger auf Zinszahlung und auf Rückzahlung der Darlehensvaluta sol- len aus Mitteln bedient werden, die der Emittent infolge der Durchführung des Immobilien- Projekts als Einnahmen aus dem Verkauf der Projektimmobilie generiert.

 

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