Wein darf nicht „bekömmlich“ sein – jedenfalls nicht in der Werbung. Das jedenfalls meint der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem heute in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten.Die Behauptung, Wein sei mild und deswegen bekömmlich, sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die gemäß einer EU-Verordnung von 2006 bei alkoholischen Getränken verboten sei.
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