In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 104440 eingetragenen ARIAD IP Capital GmbH, Hohe Bleichen 13, 20354 Hamburg, -führungslos-, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die ARIAD Asset Management GmbH, Hohe Bleichen 31, 20354 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Klaus Walczak und Carsten Lund Geschäftszweig: die Beratung von Unternehmen mittels der Beschaffung, Aufbereitung, Bereitstellung, Analyse, Strukturierung und Bewertung von Daten
ist am 06.01.2015, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sönke Hansen, Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 567/14
Amtsgericht Hamburg, 06.01.2015
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