Startseite Allgemeines Ariston Grundbesitz GmbH & Co. 2. Beteiligungs KG : „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil/Entnahmen der Kommanditisten 9.513.384,53“
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Ariston Grundbesitz GmbH & Co. 2. Beteiligungs KG : „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil/Entnahmen der Kommanditisten 9.513.384,53“

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Zum Stichtag wurde auf das Gebäude eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.-So heißt es in der Bilanz. Ein Desaster für alle Kommanditisten dieser Kapitalanlage. Da sollte man herrn Lorenz schon einmal die Frage stellen“ vesrethen Sie was von Ihrem Geschäft?“. Herr Lorenz wird es verkraften können, denn es ist ja nichts ein geld was da „verbrannt wurde“. Solchen Unternehmen und dessen Veranwtortlichen darf man einfach kein Kapital anvertrauen, oder nur wenn man solch böse Überraschungen erleben will wie hier.

Ariston Grundbesitz GmbH & Co. 2. Beteiligungs KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

31.12.2014
31.12.2013
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen 7.651.073,00 14.025.001,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 6.600,00 8.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.093,71 65.283,84
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 288.069,30 192.679,37
361.763,01 266.463,21
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.890,00 4.121,28
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL/ENTNAHMEN DER KOMMANDITISTEN 9.513.384,53 2.946.508,51
17.528.110,54 17.242.094,00

Passiva

31.12.2014
31.12.2013
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteil des Komplementärs 21.650,42 19.320,19
II. Kapitalanteil des Kommanditisten 1.000,00 1.000,00
III. variables Kapital der Kommanditisten -9.514.384,53 -2.947.508,51
IV. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil/Entnahmen der Kommanditisten 9.513.384,53 2.946.508,51
21.650,42 19.320,19
B. RÜCKSTELLUNGEN 2.852.900,00 2.830.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN 14.653.560,12 14.392.044,31
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 229,50
17.528.110,54 17.242.094,00

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundlagen der Erstellung

Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und 264a ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften analog.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzmethoden und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums.

Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Die Folgebewertung des abnutzbaren Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Im Jahr des Zugangs erfolgte eine zeitanteilige Ermittlung der Abschreibung.

Gebäude werden linear auf die in 2007 gutachterlich geschätzte Restnutzungsdauer von 48 Jahren abgeschrieben. Zum Stichtag wurde auf das Gebäude eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.

Für die Zugänge der geringwertigen Vermögensgegenstände (steuerlich: geringwertige Wirtschaftsgüter) des Sachanlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis € 410,00 erfolgt zur Vereinfachung der planmäßigen Abschreibung eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Jahr des Zugangs.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt.

Die Berücksichtigung des Niederstwertprinzips erfolgte für Einzelrisiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen.

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linearentsprechend dem Zeitablauf bzw. der wirtschaftlichen Zurechnung zum Geschäftsjahr.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 264c i. V. m. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages.

Die Bilanz wurdemit Verwendungdes Jahresergebnisses aufgestellt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 12.776,40.

2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2014

Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Gesamtbetrag
davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
Art und Form der Sicherheit
Verbindlichkeiten 14.653.560,12 0,00 0,00 14.653.560,12 13.246.831,57 Grundschulden

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. € 1.385.900,96 bestehen gegenüber Gesellschaftern und betreffen sonstige Verbindlichkeiten.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Geschäftsführung

Ariston Grundbesitz GmbH, München, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Hans-Dieter Lorenz.

2. Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Ariston Grundbesitz GmbH, München. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt zum 31.12.2014 € 25.000,00.

3. Name und Sitz des Mutterunternehmens

Die Ariston Real Estate AG, München ist Mutterunternehmen der Ariston Grundbesitz GmbH & Co. 2. Beteiligungs KG und ist alleiniger am Kapital beteiligter Gesellschafter (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG).

 

München, den 20. April 2015

Hans-Dieter Lorenz

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde am 24. Juni 2015 festgestellt.

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