ARQET Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA
München
Aufforderung an die Aktionäre zur Einzahlung ihrer Einlagen nach § 63 Abs. 1 AktG
Die alleinige Kommanditaktionärin unserer Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 254345, wird aufgefordert, von der noch ausstehenden Bareinlage auf die von ihr bei der letzten Kapitalerhöhung der Gesellschaft vom 30. April 2020 übernommenen Aktien spätestens bis zum
28. Februar 2022
auf das Konto der Gesellschaft bei der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG Zweigniederlassung Süddeutschland
IBAN: DE18 7402 0100 0008 6074 34
BIC: RZOODE77XXX
einen Betrag in Höhe von EUR 750.000,00 einzuzahlen.
München, im Dezember 2021
Dr. Peter Artenberg
als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der
ARQET Managementgesellschaft m.b.H.
diese wiederum als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der
ARQET Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA
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