artec technologies AG
Diepholz
Veröffentlichung der Eintragung der
71.428 Schuldverschreibungen
der 3 % Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022/2025
ISIN: DE000A3MQPZ8
WKN: A3MQPZ
(„3 % Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022/2025“)
in ein Kryptowertpapierregister
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“)
Die artec technologies AG, Diepholz („Gesellschaft“ oder „Emittentin“), veröffentlicht hiermit gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 eWpG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 eWpG die Eintragung der 71.428 Schuldverschreibungen der 3 % Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022/2025 in ein Kryptowertpapierregister wie folgt:
1. | Emittentin | Emittentin ist die artec technologies AG, Mühlenstraße 15-18, 49356 Diepholz, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 100341. |
2. | Informationen zum Kryptowertpapierregister | Das Kryptowertpapierregister wird auf der „Polygon PoS“ Blockchain betrieben und ist abrufbar unter der Adresse „0xd4821929836043312b2451747c48eAd30f614B76“ („Kryptowertpapierregister“). |
3. | Registerführende Stelle | Als registerführende Stelle im Sinne des § 16 Absatz 2 Satz 1 eWpG hat die Emittentin die Cashlink Technologies GmbH, Sandweg 94, 60316 Frankfurt am Main, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107416 benannt. |
4. | Wesentlicher Inhalt des Rechts einschließlich einer eindeutigen Kennnummer und der Kennzeichnung als Wertpapier |
Hinsichtlich des Inhalts des Rechts wird auf die im Kryptowertpapierregister niedergelegten Anleihebedingungen verwiesen. International Securities Identification Number (ISIN) Wertpapierkennnummer Art des Wertpapiers: Zahlstelle Wandlungsstelle Gesamtnennbetrag und Stückelung Allgemeine Beschreibung der Schuldverschreibungen Begebung als elektronische Wertpapiere Verzinsung Der Zinslauf beginnt am 28. März 2022 (einschließlich) („Ausgabetag“) und endet am 28. März 2025 (ausschließlich) („Endfälligkeitstag“). Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 28. September und am 28. März eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 28. September 2022 und die letzte Zinszahlung ist am Endfälligkeitstag fällig. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, nach ISDA berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365). Übertragbarkeit Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsgläubiger Kündigungsrecht der Emittentin Rang / Besicherung Mehrheitsbeschlüsse Anwendbares Recht Ausgabepreis Der Ausgabepreis beträgt 100 % des Nominalbetrages. |
5. | Datum der Eintragung des Kryptowertpapiers in das Kryptowertpapierregister | 28. März 2022 |
6. | Gegenstand der Veröffentlichung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 6 eWpG | Eintragung |
Diepholz, im März 2022
artec technologies AG
Der Vorstand
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