Mögliche Gläubiger erhalten nichts, weil das Vermögen der Gesellschaft die Kosten eines geregelten Insolvenzverfahrens nicht trägt.
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Arthus Management Ltd. & Co. Investment KG, Bundesallee 128, 12161 Berlin AG Charlottenburg, HRA 52153
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Arthus Management Ltd.
36a IN 6513/18
Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 16.04.2019
36a IN 6513/18 Amtsgericht Charlottenburg, 23.04.2019
Die Gesellschaft war erst 2016 gestartet
HRA 52153 B: Arthus Mangement Ltd. & Co. Investment KG, Berlin, Bundesallee 128, 12161 Berlin (Unternehmensgegenstand: Erwerb und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken im gesamten Bundesgebiet. Beratung bei der Erstellung von nationalen und internationalen Immobilienprojekten insbesondere Hotels, Motels sowie von Wohn- und Geschäftshäusern. Die Beratung von international tätigen Touristikunternehmen. Erwerb und Beteiligung an Unternehmen der Immobilienbranche, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte. Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen unter Ausschluss von Dritten gemäß Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung.). Firma: Arthus Mangement Ltd. & Co. Investment KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bundesallee 128, 12161 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Arthus Management Ltd., Pafos/Zypern (Reg.-Stelle: Department of Registrar of Companies and Official Receiver, Reg.-Nr.: HE 88314); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft
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